Festzuschuss: Was übernehmen die Krankenkassen bei Zahnersatz und Implantaten?
Indikationsklassen und Implantatzahl
In Deutschland haben sich die wissenschaftlichen Fachgesellschaften DGI, DGZI, BDO, DGMKG und der Implantologenverband BDIZ gemeinsam bezüglich der empfohlen Implantattherapie bei fehlenden Zähnen zusammengesetzt und geeinigt. Die sogenannte Konsensuskonferenz gibt Empfehlungen, welche Situation man mit welcher Anzahl von Implantaten am besten löst.
Zahnlücken und empfohlene Implantatanzahl
Die Indikationsklassen
Eine Aufschlüsselung der Implantattherapie nach Art des Zahnverlusts (wie viele Implantate in welcher Situation) liefert die Konsensuskonferenz Implantologie mit dem „Konsensuspapier“ der Verbände BDO, DGMKG, DGI und DGZI (letzte Anpassung 10/2014).*1
Klasse I Einzelzahnersatz und Schaltlücke:
Klasse Ia „Frontzähne“
- Wenn bis zu vier Zähne der Oberkiefer-Front fehlen, die Nachbarzähne nicht behandlungsbedürftig sind:1 Implantat je fehlendem Zahn
- Wenn bis zu vier Zähne der Unterkiefer-Front fehlen, die Nachbarzähne nicht behandlungsbedürftig sind:1 Implantat soll zwei fehlende Zähne ersetzen
Klasse Ib: „Seitenzähne“:
Einzelzahnimplantat im Seitenzahnbereich (Zahn 46)
Implantatzahl für größere Lücken
Fehlen im Seitenzahnbereich Zähne in der geschlossenen Zahnreihe, soll bei nicht behandlungsbedürftigen Nachbarzähnen jeder fehlende Zahn durch ein Implantat ersetzt werden.
Klasse II Reduzierter Restzahnbestand:
Grundsatz: Bei der implantologischen Versorgung des reduzierten Restgebisses ist die Bezahnung des Gegenkiefers zu berücksichtigen. Darüber hinaus gelten die Regeln konventioneller Prothetik.
Indikationsklasse IIa „Lückengebiss“:
- Zähne 6 bis 8 fehlen: Indikation für 1-2 Implantate
- Zähne 5 bis 8 fehlen: Indikation für 2-3 Implantate
- Zähne 4 bis 8 fehlen: Indikation für 3 Implantate
Implantatbrücke zum Ersatz von 4 Zähnen (Zähne 12-22)
Freiende mit 2 Implantaten versorgt
Implantatzahlbei Zahnlosigkeit
Indikationsklasse III Zahnloser Kiefer
- Für eine festsitzende Versorgung im Oberkiefer werden 8 Pfeiler benötigt, im Unterkiefer 6 Pfeiler. Natürliche Pfeilerzähne können angerechnet werden, wenn diese an statisch günstiger Position stehen und eine gute Prognose aufweisen.
- Für eine herausnehmbare Versorgung im Oberkiefer werden 6 Pfeiler benötigt, im Unterkiefer 4 Pfeiler. Natürliche Pfeilerzähne können angerechnet werden, wenn diese an statisch günstiger Position stehen und eine gute Prognose aufweisen.
Zahnloser Kiefer: festsitzend, herausnehmbar mit Implantaten zu behandlen
Indikationsklasse IIIa Zahnloser Oberkiefer
- Für die Verankerung eines festsitzenden Zahnersatzes im zahnlosen Oberkiefer: 8 Implantate
- Für die Verankerung eines herausnehmbaren Zahnersatzes im zahnlosen Oberkiefer: 6 Implantate
Indikationsklasse IIIb Zahnloser Unterkiefer
- Für die Verankerung eines festsitzenden Zahnersatzes im zahnlosen Unterkiefer: 6 Implantate
- Für die Verankerung eines herausnehmbaren Zahnersatzes im zahnlosen Unterkiefer: 4 Implantate
Stegprothese auf 4 Implantaten im Unterkiefer
Feste Implantatbrücke für den unbezahnten Unterkiefer
Anmerkung von implantate.com zur Implantatversorgung bei Zahnlosigkeit
Diese Angaben sind auf Sicherheit bedacht. Was die notwendige Implantatzahl beim unbezahnten Kiefer angeht, gibt es mittlerweile abweichende wissenschaftliche Meinungen. So benötigt festsitzender Zahnersatz im Ober- und Unterkiefer bei guter Verteilung nicht mehr als 6 Implantate. Nach dem All-on-4®-Konzept sind sogar nur 4 notwendig.
Herausnehmbaren Zahnersatz kann man auf 2-4 Implantaten im Ober- und Unterkiefer sicher fixieren.
Begründung der Konsensuskonferenz für die Indikationsklassen und Zahl der Implantate
Hier heißt es: …„Die optimale Therapie des Zahnverlustes ist grundsätzlich der Ersatz jedes einzelnen Zahnes durch ein Implantat. Aus anatomischen Gründen ist der Zahn 8 eines Quadranten in der Regel nicht zu ersetzen. Die Notwendigkeit des Ersatzes des 7. Zahnes ist individuell kritisch zu würdigen.
Die optimale Therapie kann aus verschiedensten Gründen (insbesondere anatomischen, aber auch wirtschaftlichen) nicht immer durchgeführt werden. Um dem behandelnden Zahnarzt für den Normalfall eine Planungshilfe zu geben werden die nachfolgenden Empfehlungen für Regelfallversorgungen für die privatzahnärztliche Behandlung aufgestellt. Ausnahmeindikationen nach § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V werden hiervon nicht erfasst.
Die Konsensuskonferenz beschreibt die Indikationsklassen i.S. eines Goldstandards. Sie haben sich seit mehr als zwei Jahrzehnten bewährt. Abweichungen von diesem Standard in den Implantatzahlen sind nicht per se falsch. Es gibt eine Vielzahl von Gründen, aus denen sich ein Patient eine höherwertigere implantatgetragene Versorgung nicht leisten will oder umgekehrt eine Pfeilervermehrung gegenüber der Standardzahl medizinisch notwendig ist.
Es gibt abweichende Versorgungsformen als Behandlungskompromisse im Einzelfall mit anderen als den nachstehend für den Regelfall vermerkten Implantatzahlen, insbesondere um das vorhandene Kieferknochenangebot vermehrende chirurgische Eingriffe zu vermeiden (z.B. kurze Implantate, angulierte Implantate, durchmesserreduzierte Implantate).“
Röntgenbild mit festsitzender Zahnersatz auf Implantaten im Oberkiefer und Unterkiefer: teuer aber komfortabel.