Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


odontogenes Myxom

  • Dieses Thema hat 5 Antworten sowie 8143 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 22 Jahren, 5 Monaten von Dr. Dr. Ruediger Osswald aktualisiert.
  • Ersteller
    Thema
  • #278020 Antworten
    Kristina Rahn
    Gast

    Bei mir(inzwischen 28 Jahre alt) wurde im April 1998 ein odontogenes Myxom im Ok entfernt(war schon bis zur Orbita gewachsen) und der fehlende Knochen mit Beckensspan aufgefüllt.(„Oberkieferteilresektion und Rekonstruktion mit einem freien Beckenspantransplantat“)
    Damals sagten die behandelnen Zahnärzte im Krankenhaus, ich würde nach Abschluss der Folgeoperationen(Schleimhauttransplantieren, etc.) Implantate bekommen.
    Jetzt war vor ca. 1 Jahr die OP(„Insertion von 4 ITI-Implantaten“) geplant, doch die Kostenübernahme wurde von meiner Krankenkasse abgelehnt.Inzwischen folgten zwei Gutachten der Krankenkasse, die besagen, daß ich eine konventionelle prothetische Versorgung bekommen könne. Mein Ärzte sagen aber, daß der neue Knochen nur mit Implantaten erhalten werden kann.Ich habe übrigens links neben den Schneidezähnen nur noch zwei Zähne.
    Ich weiss jetzt nicht mehr, was ich machen soll, ich möchte nicht alle paar Jahre neuen Knochen transplantiert bekommen und außerdem leide ich psychisch( bin sehr verkrampft im Umgang mit anderen Menschen) und physisch schon sehr unter der ganzen Situation( durch die Dysfunktion im Kiefergelenk habe ich mehrmals wöchentlich starke Kopfschmerzen und bin in orthopädischer und krankengymnastischer Behandlung)
    Hat jemand Erfahrungen mit Verhandlungen beim Sozialgericht gemacht(das wäre jetzt die nächste Instanz) oder einen Rat für mich? Ich wäre sehr dankbar…
    Kristina

Ansicht von 5 Antworten – 1 bis 5 (von insgesamt 5)
  • Autor
    Antworten
  • #278021 Antworten
    Dr. Dr. Ruediger Osswald
    Gast

    Ich denke, Sie haben gute Chancen vor dem Sozialgericht, Kristina.

    Damit es bis zur Verhandlung nicht ewig dauert, brauchen Sie einen guten Anwalt, der gleichzeitig mit der eigentlichen Klage, eine Klage auf „einstweiligen Rechtschutz“ (oder so ähnlich) einreicht, der besagt, dass Gefahr für Ihre Gesundheit im Verzug ist, damit schnell verhandelt wird.

    Hilfreich ist es sicher auch, ein Gutachten, über Ihre psychische Beienträchtigung vorzulegen.

    Viele Erflolg und Grüße

    Osswald

    #278022 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    nach Tumorerkrankungen die mit Defekten im Mund-Kieferbereich einhergehen werden Implantatversorgungen von den gesetzl. Krankenkassen übernommen (Ausnahmeindikationenm, siehe auch unter Kosten). Allerdings muß man der KK ein Recht zur Begutachtung durch eune Implantatgutachter vor der Behandlung einräumen, welcher bei nur geringen Defekten und der Möglichkeit einer „implantatlosen“-Zahnersatzversorgung eine Kostenübernahme der Implantate „ablehnen“ kann (wie gescheghen). Die Ansicht der behandelnden Ärzte (meist keine Kassenrechts-Profis) ist da nicht entscheidend. Es ist in solchen Fällen u.U. schwierig nachträglich sein „Recht“ zu bekommen. Ohne Rechtsschutz-Vers. würde ich den Versuch über die Gerichte nicht unternehmen.
    Gruß
    B. Zahedi

    #278023 Antworten
    Dr. Dr. Osswald
    Gast

    Ich schon, Herr Zahedi. Die gängige Rechtssprechung zeigt nämlich sehr deutlich, dass sich die Gerichte nicht um Richtlinien scheren, sondern -ganz im Gegensatz zur´den KZVen, Gutachtern, Versicherungen und Zahnärzten- die gesundheitlichen Interessen der Patienten im Auge haben. Wenn in diesem Sinne überhaupt jemand eine Chance vor dem Sozialgericht hat, dann der Patient, insbesondere dann, wenn er mit den notwendigen -in diesem speziellen Fall psychologischen- Gutachten ausgestattet ist und von einen fähigen Retchtsanwalt vertreten wird.

    Herzliche Grüße

    Osswald

    #278024 Antworten
    Kristina
    Gast

    Vielen vielen Dank Herr Dr. Oswald,
    bei Ihnen habe ich seit langer Zeit mal wieder das Gefühl, daß jemand versucht, sich in meine Lage hineinzuversetzen…
    Ich habe manchmal einfach keine Energie mehr, weiter zu“kämpfen“, vor allem da ich diesen „Kampf“ momentan so ziemlich alleine ausfechten muß.
    Die Krankenkasse betreibt eine -für sie nachvollziehbare-(für mich nicht :-))Verzögerungstaktik, indem sie Unterlagen von mir anfordert, die ihnen längst vorliegen, andere Sachbearbeiter mit dem Fall beauftragen( und mich nicht darüber informieren, obwohl ich oft versuchte, den „alten zu erreichen…), die sich“natürlich“ erst mal einen Überblick verschaffen müssen, etc.
    So hat sich das ganze Theater nun schon über 1 Jahr (insgesamt nat. noch viel länger) hingezogen und der neue Knochen hat sich schon sehr stark zurückgebildet…Und wenn ich dann von den zwei Gutachtern höre, daß ja „äußerst dringend Handlungsbedarf bestehe“ und „drigendst etwas gemacht werden müsse“ und der eine Gutachter mich fragt, ob es mir denn möglich sei, die Implantate selbst zu zahlen, da es ja doch die bessere“Lösung“ sei, dann habe ich manchmal einfach keine Lust mehr!!!!!!
    Schließlich ist es nicht meine Schuld, daß ich keine Zähne habe und „schön“ ist es auch nicht…
    Deshalb Danke, daß Sie mir ein bißchen „Mut“ machen, vor`s Gericht zu gehen…
    Ich werde Ihren Rat befolgen und mir einen guten Anwalt suchen.
    Haben Sie vielleicht eine Idee, wie ich an psychologische Gutachten komme? Reicht es aus, zu einem Psychotherapeuten zu gehen?
    Vielen Dank und lieben Gruß,
    Kristina

    #278025 Antworten
    Dr. Dr. Ruediger Osswald
    Gast

    >Ich werde Ihren Rat befolgen und mir einen guten Anwalt suchen.
    Haben Sie vielleicht eine Idee, wie ich an psychologische Gutachten komme? Reicht es aus, zu einem Psychotherapeuten zu gehen?

    Am Besteen vielleicht, sie sprechen darüber mit Ihrem Hausarzt, Kristina, der kann Ihnen da sicher weiter helfen. Was den Anwalt betrifft, so hilft Ihnen die Anwaltskammer weiter und benennt einen Spezialisten, der sich mit der Materie „Krankenkassen“ auskennt.

    Viel Erfolg

    Osswald

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