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Nach 2 Jahren alle Implantate entfernt

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  • #254238 Antworten
    Auka
    Teilnehmer

    Ich habe vor zwei Jahren vier Implantate (Bauer-Schraube) gesetzt bekommen, um meine
    Oberkiefer-Prothese sicher zu befestigen. Ich hatte im Oberkiefer alle Zähne gezogen bekommen, weil sich unter den Kronen Karies gebildet hatte.
    Ich war ein Jahr ganz glücklich mit meiner herausnehmbaren aber gut sitzenden Prothese.
    Leider bekam ich vor ca. 6 Wochen sehr starke Schmerzen am rechten äußeren Implantat, die Prothese aus- und anzuziehen war eine Qual und beißen konnte ich auch nicht mehr.
    Meine Zahnärztin hat diese Schraube dann entfernt und gesagt: Mal abwarten.
    Letzte Woche wieder starke Schmerzen bei Belastung an der zweiten Schraube auf der linken Seite. Heute wurde diese auch unter örtlicher Betäubung entfernt.

    Todunglücklich bin ich nach dem langen ausführlichen Gespräch mit der Zahnärztin nach Hause gefahren: Die beiden anderen Implantate müssen auch entfernt werden, da nach dem Röntgenbild zu wenig Knochensubstanz vorhanden ist.
    Dies war auch damals schon Thema, als ich die vier Implantate bekam aber man sagte: Vielleicht geht es gut! Damals war ich so froh, dass es diese Möglichkeit gibt.

    Ich bin 63 Jahre alt, ich möchte keinen aufwändigen Knochenaufbau mit ungewissem Ausgang. Schon allein die Prozedur für die vier Implantate hat ein Jahr gedauert, bis alles abgeheilt war bzw. die Knochenaufbaukügelchen ihre Wirkung taten.

    Meine Frage ist nun: Was muss die Zahnärztin noch leisten? Ich habe an die 6000 Euro (inkl. Prothese) bezahlt, wovon die Zusatzversicherung dankenswerterweise einen Teil übernommen hat.
    Ach ja, noch etwas schlimmes: Beim Entfernen der Schraube heute ist diese abgebrochen und die Spitze steckt noch im Kiefer!!!!!
    Gibt es eine Garantie und wenn ja, wie lange wird die gewährt und in welchem Umfang?
    Was soll ich jetzt tun?
    Bin so unglücklich!

    #254239 Antworten
    zahedi
    Administrator

    hallo,
    es gibt keine (erfolgs)garantien auf ärtztliche leistungen. es muss schon ein behandlungsfehler nachzuweisen sein, bevor man in einen regress gehen kann.
    allerdings ist das ergebnis nach 2 jahren eine derartige katastrophe, dass eine problematische planung/durchführung nicht auszuschliessen ist. sie sollten ihre ärztin auf ein kulante regelung ansprechen.
    gruß
    b. zahedi

    #254240 Antworten
    periimp
    Teilnehmer

    Hallo, ich glaube auch nicht an Gewährleistungen/Garantien usw. – was gemeint ist, mit Gewährleistung/Garantie bei den Werbebannern hier rechts auf der Seite, weiss ich nicht.

    Meine Erfahrungen mit Implantaten hat mir nur gezeigt:
    Arztwahl ist nicht nur Vertrauenssache! Man muss sich weitestgehenst selbst schlau machen (dazu ist Implantate.com gut – am besten die Kombination des hier und anderswo Gelesenen (Achtung: muss seriös sein) mit Fach/Beratungsgesprächen beim eigenen ZA und 2. Meinung.

    Tolle Anzeigen und den-7.Zahnhimmel-versprechende Annoncen und Selbstdarstellungen auf Zahnarzt-Webseiten mit tollem Ambiente (eher Reklame für Möbelhäuser) glaube ich erstmal garnicht. Hilfreich ist wohl eine Voruntersuchung in einer Universitätsklinik. Hier wird Forschung betrieben. Daran verdient die Universität und wohl nicht primär an den Patienten (wobei ich keinem ZA/Implantologen „Gier“ vorwerfen will. Das Material ist teuer, die Implantation zeitaufwendig. Preis und Aufwand stehen also in einem Verhältnis zueinander.

    Aber Qualität verlangt u.a. auch Wissen und das ist bei einer Universitätsklinik eher zu erwarten als in einer nicht-spezialisierten Zahnarztpraxis. Der ZA mag ein gutes technisches knowhow haben, aber nicht genügend stets aufdatiertes Rundum-Wissen (woher+wann?, einige ZA arbeiten echt viel!!!)

    Implantate sollen toll sein – ein Risiko besteht immer.
    Ist wie bei Kauf eines Gebrauchtwagens (der mag genausoviel kosten).

    Einholung von 2. und 3. Meinung scheint mir auch sehr wichtig. Ein guter ZA/Implantologe wird das verstehen.

    Ich überlege immer noch, ob ich eine Klage wegen Fehlbehandlung einreichen soll. Der Klageannehmende ZA-Verband in meinem Wohnland hat gemeint, das solle ich. Vorwerfen kann ich aber nur ungenügende Risikobewertung, mangelnde Zahn/Mundhygiene-Empfehlung, zu dichtes Implantieren (Mangelversorgung im Kiefer+ „schlafende“ Implantate). Eine Klage hätte lediglich Symbolwert, Aussichten auf Regress fraglich. Zudem war der Implantologe 30 Jahre lang mein ZA, und in dieser Funktion gut. Zuvor hatte ich einige Jahre Hammerschmerzen und wurde durch kompetente Behandlung 15 und 10 Jahre beschwerdefrei. Kronen/Brücken okay. Und die Zeitbomben-Implantate waren handwerklich gut gesetzt, wie andere Fachleute bestätigten.

    Meine zu entfernenden Implantate will ich nicht in normalausgerüsteter ZA-Praxis „rausziehen“ lassen. Da hat bereits bei bestehendem OP-Termin die Alarmglocke im Gehirn geschlagen. 2. und 3. Meinung eingeholt.

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