Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


implantat und beihilfe

  • Ersteller
    Thema
  • #300044 Antworten
    peter
    Gast

    Für Implantaten gilt in Niederachsen …. nur bei einer Einzelzahnlücke und intakten Nachbarzähnen ist Beihilfefähigkeit gegeben. Bei mir ist es aber eine Doppelzahnlücke. Ist es richtig, dass dann dafür nichts erstattet wird ? Es müssten doch dann aber wenigstens die Kosten für die Kronen bzw. die Differenz zur 4er Brückenlösung erstattet werden. kann mir jemand weiterhelfen ? Vielen Dank Gruß Peter

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  • #300045 Antworten
    Zahnmensch
    Gast

    da die Länder mittlerweile alle unterschiedliche Beihilferechte haben, kann ich dir nicht sagen wie es in niedersachsen ist.
    In Bayern ist es so das Kosten für 2 Implantate je kieferhälfte erstattet werden (40% beihilfefähig), also auch kosten für 2 nebeneinanderliegende implantate. Früher war es so wie du sagst, dass die kosten nur bei intakten nachbarzähnen beihilfefähig sind.
    Aber die kronen darauf sind in jedem Fall beihilfefähig.
    schöne grüße aus Bayern

    #300046 Antworten
    MDriesch
    Gast

    „Beihilfe und Implantate“ wird in Nds. ganz streng nach Vorschrift abgehandelt. Nur die Indikationen lt. NLBV-Merkblatt werden berücksichtigt. Alles andere nicht, auch nicht damit in Zshg. entstandene Kosten (z.B. Anästhesie, Nachsorge). Die Kronen/Brücken werden jedoch wie Zahnersatz erstattet.
    Habe selber in 2007 für 4 Implantate ca. 2000,- EUR selbst „draufgelegt“.

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Antwort auf: implantat und beihilfe
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