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Ausnahmeindikation – GKV zahlt!

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    Thema
  • #299284 Antworten
    TW
    Gast

    Gerne möchte ich auch mal einen richtig positiven Beitrag schreiben, nachdem ich mir hier im Forum bereits viele Informationen geholt habe.
    Meine Mutter hatte vor zwei Wochen ihren Gutachtertermin und hat heute die komplette Zusage der GKV erhalten. Die Ausnahmeindikation ist voll gegeben!
    Eigentlich kann ich´s kaum fassen – den Widerspruch an die KK hatten wir bereits fertig in der Schublade! *g*
    Von medizinischer Seite gab es an sich auch kein Wenn und Aber – alle gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt – ich hatte jedoch damit gerechnet, dass die KK in letzter Instanz doch auf Grund der Wirtschaftlichkeit ablehnt.
    Wir freuen uns riesig, hoffen, dass jetzt alles gut wird und möchten auf diesem Wege einfach mal Hoffnung machen!

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  • #299285 Antworten
    Sabri
    Gast

    Hallo,

    können Sie nähres dazu mitteilen d.h. worum ging es eigentlich? Ich habe auch sowas vor.

    Danke

    #299286 Antworten
    TW
    Gast

    Hallo Sabri,
    wenn Sie auch einen Gutachterverfahren anpeilen sollten Sie sich vorher tatsächlich erst einmal mit den Gesetzestexten befassen. Hier unter Kosten->Kassenpatienten-> (Beitrag wurde redaktionell bearbeitet).
    Sind alle (!) Punkte erfüllt kann die KK immer noch auf Grund der Wirtschaftlichkeit ablehnen (und wie will man da als Patient gegen ankommen…?).
    Im konkreten Fall liegt bei der Patientin ein Lupus vor. Hieraus resultiert die Xerostomie. Der Kiefer bildet sich zurück, Aufnahme von fester Nahrung ist nicht mehr möglich.

    Bei konkretn Fragen gerne noch mal melden. Und viel Erfolg beim Kämpfen. Nicht entmutigen lassen. Meine Ma hat von diversen Ärzten zu hören bekommen: Sie brauchen das mit dem Gutachter gar nicht erst versuchen, ich habe noch nie gehört, dass dem zugestimmt wurde.
    Gestern war die Verwunderung dann groß und man gratulierte ihr zum „Sechser im Lotto“.
    Nächste Woche Freitag geht´s los…

    #299287 Antworten
    Ellen
    Gast

    Hallo TW,

    was meinst Du denn mit „Ablehnen aufgrund der Wirtschaftlichkeit“? Das ist mir nämlich ganz neu und ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, wie das funktionieren soll.

    Ich habe ja auch eine Ausnahmeindikation und meine GKV zahlt meine Implantate + Suprakonstruktionen. Wirtschaftlich ist das für die GKV nun sicher nicht, sind schließlich enorme Kosten bei einem Patienten. Und ich kann mir grad nicht vorstellen, dass man aus lauter Menschlichkeit mal eben beschlossen hat, mir das zu bezahlen. Sprich, die kamen aufgrund der Gesetzeslage nicht drumrum – aber gerne machen sie das sicher nicht.

    Liebe Grüße,
    Ellen

    #299288 Antworten
    Sabri
    Gast

    Hallo,

    wie kann die KK die Kosten von Implantate übernehmen wenn es heisst dass man mittlerweile nur einen Festzuschuss erhält egal ob man Imp. oder Brücke bekommt. Mich würde dies sehr interessieren zumal ich es ehe gewöhnt bin fast aller zu widersprechen. Ich habe es nachgefragt bei der KK die Sache mit dem Sachverständigen, sie haben eifach gesagt dass in meinem Fall keinen Bedarf besteht weil ich mich nur meinen Gebiss unter die Luppe nehmen will!!!! Wi soll ich am besten vorgehen.

    Danke

    #299289 Antworten
    TW
    Gast

    Hallo Ellen,
    die KK muss sich doch immer noch ein Schlupfloch lassen… Wenn z. B. alle gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, der Patient aber – überspitzt gesagt – eine so schwere Krankheit hat, die ihm nur noch eine serh kurze Lebensdauer bescheinigt, wird die KK kaum zustimmen – weil´s eben nicht wirtschaftlich ist. Wenn man jedoch mal gegenrechnet, was ein Patient jetzt schon über Jahre gekostet hat (beim Zahnarzt) und dann die Rechnung für die Implantate gegenüberstellt (die ja im besten Fall „für Ruhe sorgen“ sollen) ist die Zustimmung zur Ausnahmeindikation wohl manchmal ein Schnäppchen.
    Der Gutachter meiner Ma sagte auch: „Von mir bekommen sie den Segen für die Implantate, aber machen Sie sich mal noch keine Hoffnung!“

    Sabri, ich hatte meinem letzten Eintrag einen Link angefügt, der seitens der Redaktion dieser Seite entfernt wurde. Googlen Sie einfach mal nach Implantaten und Ausnahmeindikationen. Sie werden dann die entsprechenden Gesetzestexte finden. Daran werden Sie sehen können, ob für Sie ein Gutachterverfahren in Betracht kommt oder nicht. Die Möglichkeiten sind gering – aber nicht aussichtslos! Viel Erfolg!

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