Einmalige Urteilsammlung zur Implantologie – BDIZ EDI wertete 1300 Entscheidungen zu GOZ und GOÄ aus
Was in der implantologischen Praxis geleistet und abgerechnet werden kann, bestimmt nicht mehr allein der Stand der Wissenschaft. Immer häufiger werden die Gerichte eingeschaltet, weil die Privaten Krankenversicherungen Abrechnungen nicht anerkennen wollen. Der Gang vor Gericht muss allerdings gut vorbereitet sein. Entscheidungen zu GOZ und GOÄ wirken sich nicht nur auf den Einzelfall aus, sondern sind relevant für die gesamte Disziplin der Implantologie. Der BDIZ EDI stellt seinen Mitgliedern im Internet eine 1300 Entscheidungen starke Urteile-Sammlung zur Verfügung, die der Justitiar des BDIZ EDI, Dr. Thomas Ratajczak, zusammengestellt und ausgewertet hat.
„Diese Sammlung ist bislang einmalig im Bereich der Zahnärzteschaft“, sagt Christian Berger, Präsident des BDIZ EDI. „Sie ist ein hilfreiches Nachlagewerk für den implantologisch tätigen Zahnarzt und Behandler und dient der Unterstützung im Umgang mit den Kostenerstattern.“ Die Sammlung steht den Mitgliedern des BDIZ EDI kostenfrei unter www.bdizedi.org zur Verfügung und verschafft ihnen Rechtssicherheit im Bereich Abrechnung nach GOZ und GOÄ.
Nach Suchbegriffen sortiert und damit am Bedarf der Anwender orientiert, sind in der „Urteilssammlung zu GOZ und GOÄ“ rund 1300 aktuelle Gerichtsurteile ausgewertet und zusammengestellt, darunter bewusst auch auszugsweise Instanzentscheidungen: Diese lassen erkennen, ob seitens der Kostenerstatter zitierte Entscheidungen möglicherweise inzwischen von höheren Instanzen aufgehoben wurden und insofern keine Rechtsgültigkeitmehr besitzen.
Durch „Leitsätze“ werden die Nutzer auf die wichtigsten Aspekte des Urteils hingewiesen, was eine schnelle Positionierung im interessierenden Fall ermöglicht. Einen großen Bereich nehmen Urteile zur „Medizinischen Notwendigkeit“ ein und zu “Abweichender Vereinbarung“, es finden sich Hinweise von A wie „Analogien“ bis Z wie „Zuordnung von Gebührennummern durch Kostenerstatter“. Den größten Raum mit rund 150 Urteilen nehmen die aktuellen Entscheidungen zu GOZ-Vergütungen ein. Sortiert ist die Zusammenstellung relevanter Gerichtspositionen nach den entsprechenden Gebührenpositionen, was das Auffinden und Nutzen erheblich erleichtert. Ergänzend finden sich im Mitgliederbereich der Verbands-Website ständig aktuelle Entscheidungen, die in künftige Publikationen und Zusammenstellungen eingebaut werden.
Die praxisorientierte Arbeit des BDIZ EDI ist für seine allein in Deutschland 3000 Mitglieder von hoher Qualität und ein Grund dafür, dass die Mitgliederzahl stetig wächst und der Verband als berufspolitische Interessenvertretung der Implantologen und der Implantologie in Deutschland gilt.
Für Rückfragen:
BDIZ EDI-Pressestelle, Birgit Dohlus, Telefon: 030 / 3082 4682, Telefax: 030 / 3082 4683; E-Mail: presse@bdizedi.org