BDIZ EDI stellt auf der IDS Leitfaden für den Umgang mit 3D-Bildgebung in der Implantologie vor

Das Konsenspapier definiert und beschreibt den Umgang mit 3D-Bildgebung
in der Implantologie und soll die implantologisch tätigen Zahnärzte in
Deutschland und Europa bei der Frage unterstützen, in welchen Fällen
eine DVT-Aufnahme sinnvoll ist.

Mit Einführung der digitalen Volumentomografie (DVT) steht neben der
Computertomografie (CT) ein dreidimensionales Röntgenverfahren zur
Verfügung, das es erlaubt, überlagerungsfreie Schichtbilder in hoher
räumlicher Auflösung bei geringerer Strahlenbelastung zu erzeugen. Das
Konsenspapier beschreibt dazu fünf Indikationen:

1. Präimplantologische Diagnostik
2. computerunterstützte Implantatplanung
3. computerunterstützte dynamische und statische Navigation
4. postoperative Evaluierung von Implantaten
5. andere Indikationen

Der Konsens basiert auf aktuellen wissenschaftlichen Publikationen
verschiedener Evidenzgrade zum Einsatz der dreidimensionalen Bildgebung
in der dentalen Implantologie und schließt das herkömmliche
zweidimensionale Röntgenverfahren mit ein. Dieses könne zur
präimplantologischen Diagnostik und zur Behandlung von Standardfällen
durchaus ausreichend sein, heißt es in dem Papier. Allerdings sei in
Fällen mit geringem Knochenangebot, die einen Knochenaufbau oder
Implantationen in direkter Nähe zu sensiblen anatomischen Strukturen
erfordern, eine weitreichende radiologische Diagnostik notwendig. Diese
könne durch Aufnahmen in zweiter Ebene (z.B. transversale Schnitte)
oder durch eine dreidimensionale Bildgebung erbracht werden.

„Die dreidimensionale Bildgebung bietet Vorteile in der Lokalisation
von Implantaten relativ zur Anatomie und relativ zu anderen
Implantaten“, lautet die Beschreibung der Indikation zur postoperativen
Evaluierung von Implantaten. Einschränkend wird im Konsenspapier darauf
hingewiesen, dass sich dreidimensionale bildgebende Verfahren durch die
hohe Absorption von Röntgenstrahlen eines Titan- oder
Keramikimplantates und die damit verbundene Erzeugung von Artefakten
weniger zur Beurteilung des Einheilvorganges von Implantaten eignen.
Eine dreidimensionale Bildgebung sei zum Ausschluss von Nervläsionen
erforderlich. Zum Ausschluss von Verletzungen wichtiger anatomischer
Strukturen könne eine dreidimensionale Bildgebung ebenfalls
erforderlich sein.

Das Konsenspapier wurde im Vorfeld des 4. Experten Symposiums des BDIZ
EDI, das Ende Februar zum Thema „Implantologie ist dreidimensional“ in
Köln stattgefunden hat, von Hochschulvertretern und Praktikern im
Rahmen der 4. Europäischen Konsensuskonferenz (EuCC) diskutiert und
erarbeitet. Als mögliche andere Indikationen für eine dreidimensionale
Röntgendiagnostik einigten sich die Teilnehmer auf die folgenden
Punkte: dentoalveoläre pathologische Veränderungen, odontogene Tumoren,
Knochenpathologie und –strukturanomalien; Kieferhöhlenerkrankungen;
Speichelsteine; Kiefergelenkerkrankungen; Zahn- und
Kiefer-Gesichts-Traumatologie sowie die Diagnostik und
Operationsplanung bei komplexen Fehlbildungen.
Die 3D-Diagnostik in der Implantologie markiert den Themenschwerpunkt
des BDIZ EDI in seinem Jubiläumsjahr 2009. In diesem Jahr wird der
Verband 20 Jahre alt. Höhepunkt des Jahres wird das Jubiläumssymposium
„20 Jahre BDIZ EDI“ am 9. und 10. Oktober 2009 in München sein, wo es
neben 3D-Diagnostik und computergestützter Implantologie auch um
Abrechnung und Recht gehen wird.

Nach „Sofortversorgung/Sofortbelastung“ 2006, „Keramik als Werkstoff“
2007 und „Periimplantitis“ 2008 haben BDIZ EDI und EuCC mit der
3D-Diagnostik in der Implantologie den nunmehr vierten Leitfaden für
die implantologische Praxis auf den Weg gebracht. Die Konsenspapiere
sind im Internet unter www.bdizedi.org / Zahnärzte zu finden.

Der aktuelle Leitfaden zur 3D-Diagnostik ist auf der IDS am Stand des
BDIZ EDI, Halle 11.2, Gang O, Stand 059 erhältlich. Hier steht der
Vorstand an allen Messetagen zum Gespräch über 3D-Diagnostik und
andere, die zahnärztliche Praxis tangierende Fragen – wie
beispielsweise die GOZ-Thematik und Abrechnungsfragen – zur Verfügung.
Erstmals tritt neben dem BDIZ EDI die Kanzlei seines Justiziars Dr.
Thomas Ratajczak mit eigenem Stand auf. Der BDIZ EDI verlost stündlich
im Rahmen einer Tombola Gutscheine für die Neuauflage des
Abrechnungshandbuchs Implantologie des BDIZ EDI, das nach der IDS
erscheint und einen Wert von über 100 Euro hat.

Letzte Aktualisierung am Dienstag, 17. März 2009