Zahnzusatzversicherung: wann sie sinnvoll

Tarif vs. Versicherungsleistung bei Zahnersatz und Implantaten

Wer sich hochwertigen Zahnersatz (Keramikkronen, Teleskopprothese, Implantate) leisten will, der muss gut betucht sein oder eine gute Zahnzusatzversicherung haben. Aber nicht jeder profitiert von einer Zahnversicherung. Bei exzellenter Zahngesundheit ist es ziemlich sicher, dass sich eine Zahnzusatzversicherung nie rechnen wird. Bei einer desolaten Zahnsituation werden Sie entweder abgelehnt oder die Prämien sind unbezahlbar.

Wir haben deshalb 25 Tarife getestet nach allen verfügbaren Angaben der Versicherer und jeden durch dieselben Behandlungsfälle geschickt: eine Krone, eine Brücke, ein Implantat, eine Prothese, eine kieferorthopädische Behandlung. Soweit Daten vorhanden waren, schlüsseln wir eine Bewertung nach einem Algorithmus auf. Das machen wir, denn wir vermitteln keine dieser Versicherungen.

Wählen Sie Ihre Situation

Was in fünf Situationen ohne Versicherung an Ihnen hängen bleibt und was ein Tarif daraus macht — gerechnet nach allen verfügbaren Angaben der Versicherer; die Versorgungen im Einzelnen auf den Unterseiten.

Ihre SituationGerechnet anOhne Versicherung bleibt bei IhnenMit Versicherung bleibt bei IhnenBeitrag bis zur vollen Leistung
Ein Zahn braucht eine KroneVollkeramikkrone auf eigenem Zahn, 903 €664 €0 € bis 90 €252 € bis 378 € (18 Tarife mit Beitrag)
Zahnlücke: 1 Zahn fehltEinzelzahnimplantat mit Vollkeramikkrone, 2.789 €2.236 €0 € bis 279 €407 € bis 755 € (18 Tarife mit Beitrag)
Mehrere Zähne fehlenZwei Implantate mit Vollkeramikkronen, 4.874 €4.243 €0 € bis 487 €407 € bis 1.474 € (18 Tarife mit Beitrag)
Alle Zähne fehlenLocator-Prothese auf zwei Implantaten, 3.150 €2.532 €0 € bis 315 €407 € bis 1.121 € (18 Tarife mit Beitrag)
Kind, evtl. Zahnspange absichernKieferorthopädische Behandlung KIG 2, 4.500 €4.500 €2.000 €473 € bis 694 € (3 Tarife mit Beitrag)

Rechnung zum 3,5-fachen GOZ-Satz, Kasse zahlt den Festzuschuss (Kieferorthopädie KIG 2: ohne Kassenleistung). Profil: 45 Jahre, vollständig, einige Füllungen und Kronen, nichts akut; Kind: 8 Jahre, familienversichert, keine angeratene Kieferorthopädie. „Mit Versicherung": Spanne vom günstigsten bis zum mittleren Tarif, nur Tarife mit öffentlichem Beitrag, die diese Situation annehmen und nicht ausschließen. „Beitrag bis zur vollen Leistung": Monatsbeitrag × 12 × erstes Versicherungsjahr, in dem Wartezeit und Summenbegrenzung den Fall voll tragen — Spanne ebenso. Alle Zeilen mit demselben Profil; die verlinkten Seiten rechnen jede Situation mit allen 25 Tarifen, ihren Versorgungen und — bei fehlenden Zähnen — zusätzlich mit älteren Profilen mit Lücken, deshalb weichen die Spannen dort ab. Stand 2026-09-14.

Für Ihre eigene Konstellation — Alter, fehlende Zähne, Abrechnung Ihres Zahnarztes, Beteiligung der Kasse — rechnet der Zahnversicherung-Rechner auf derselben Grundlage wie die Tabellen.

Eine Versicherung ist keine Geldanlage

Alles auf diesen Seiten ist gerechnet, und die meisten Rechnungen fallen nüchtern aus. Das liegt im Wesen einer Versicherung: Sie lohnt sich für die Mehrheit nicht, weil viele zahlen, damit die wenigen, die es trifft, nicht allein dastehen. Wer das als Renditefrage betrachtet, wird fast immer enttäuscht.

Aber viele Menschen schließen eine Zahnzusatzversicherung nicht ab, um am Ende ein Plus zu machen. Sie tun es, weil sie eine vierstellige Rechnung nicht aus dem Nichts stemmen könnten, weil sie Planbarkeit wollen, oder weil sie nicht möchten, dass die Kosten darüber entscheiden, welche Versorgung sie bekommen. Dieses Bedürfnis ist berechtigt, und es taucht in keiner unserer Tabellen auf. Ruhe lässt sich nicht in Euro ausdrücken.

Wir rechnen Ihnen deshalb nicht vor, ob Sie eine Zahnversicherung abschließen sollen. Wir rechnen Ihnen vor, was diese Sicherheit kostet und was sie im Ernstfall leistet — beides so genau, wie die Bedingungen es hergeben. Was Ihnen die Sicherheit wert ist, entscheiden Sie. Uns geht es darum, dass Sie diese Entscheidung mit richtigen Zahlen treffen statt mit einem Werbeversprechen.

Zahnzusatzversicherung Implantate

Zahnzusatzversicherung bei Implantaten: Die Kasse zahlt den Festzuschuss, der Tarif einen Teil des Rests — was übrig bleibt, steht auf den Auswertungsseiten.

Welche Versicherungsleistung ist besser: doppelter Kassenzuschuss, fester Betrag oder prozentual von der Rechnung?

Bei der Absicherung des Zahnersatzes ist es besonders wichtig, dass die Leistung der Zusatzversicherung nicht an eine (Vor-)Leistung der gesetzlichen Krankenkasse gekoppelt ist. Mit der Festzuschussregelung sind die Kassenzuschüsse unabhängig von der tatsächlichen Versorgung konstant — und eher gering, weil sie an der einfachsten Versorgung bemessen sind. Ein Tarif, der den Festzuschuss verdoppelt, bringt bei aufwendigen Versorgungen wenig: Beim Einzelzahnimplantat sind das 553 Euro Erstattung, während ein Tarif mit 90 Prozent Gesamterstattung 1.957 Euro zahlt.

Die Erhebung hat gezeigt, was „90 Prozent“ in den Bedingungen tatsächlich meint: Bei 21 von 25 Tarifen ist es die Gesamterstattung aus Kasse und Versicherung zusammen — die Versicherung zahlt 90 Prozent der Rechnung abzüglich Festzuschuss, und Sie tragen immer die restlichen 10 Prozent. Nur ein Tarif zahlt seinen Prozentsatz zusätzlich zur Kasse. Der Unterschied zwischen beiden Lesarten beträgt beim Einzelzahnimplantat 279 Euro. Wer die Rechenregel eines Tarifs nicht kennt, kennt seinen Tarif nicht — auf jeder Auswertungsseite steht sie als erster Hinweis an jedem Tarif.

Manche Policen sichern einen bestimmten Zuschussbetrag pro Jahr zu, der sich mit dem Alter der Police von Jahr zu Jahr sogar aufbauen kann. So eine Versicherung kann ebenfalls vernünftig sein, solange das Erstattungsverfahren transparent ist und somit der Versicherungsnehmer selber kalkulieren kann.

Ihr Eigenanteil lässt sich senken. Mehr dazu: Beim Zahnlabor sparen.

GOZ-Steigerungssätze: Warum die Erstattungsgrenze beim 3,5-fachen Satz immer wichtiger wird

Der Hintergrund dieser Begrenzungen wird für Versicherte immer bedeutsamer: Der Punktwert der GOZ ist seit 1988 praktisch unverändert, auch die Novelle 2012 hat keinen Inflationsausgleich gebracht. Den Praxen bleibt kaum ein anderer Weg, als diese Lücke über gesteigerte Faktoren auszugleichen – gerade bei der Implantateinbringung und beim Zahnersatz wird deshalb immer häufiger ein Faktor oberhalb des 3,5-fachen Satzes vereinbart – eine Entwicklung, die sich zum Standard verfestigt. Warum das zahnärztliche Honorar seit fast vier Jahrzehnten stagniert, zeigt unser Hintergrundbeitrag Zahnarzt-Honorar seit 1988 gleich – die Politik spart, der Patient soll zahlen.

Für die Tarifwahl heißt das: Eine Zahnzusatzversicherung, die nur bis zum 2,3- oder 3,5-fachen Satz erstattet, lässt ausgerechnet bei den Leistungen eine wachsende Lücke, für die man sie abschließt. Von 25 Tarifen erstattet einer ausdrücklich bis zum 5,0-fachen Satz, einer nennt keine Grenze, vier lassen die Frage in ihren Bedingungen offen; die übrigen 19 deckeln beim 3,5-fachen. Beim Einzelzahnimplantat, zum 5,0-fachen Satz abgerechnet, fallen dann 470 Euro Honorar aus der Erstattung — die Tabellen zeigen das je Tarif, der Rechner lässt es einschalten.

implantate.com-Empfehlung: Prüfen Sie vor dem Abschluss die Tarifbedingungen auf die GOZ-Faktor-Grenze, und reichen Sie bei geplanter Behandlung den Heil- und Kostenplan samt Honorarvereinbarung vorab beim Versicherer ein.

Vor Abschluss: an alles gedacht? Fallstricke vermeiden

Achten Sie darauf, dass Ihnen mit der Zahnzusatzversicherung keine zusätzlichen Leistungen „mitverkauft“ werden, die Sie gar nicht möchten (z. B. Krankentagegeld, Brille), aber mitbezahlen müssen. Sogenannte Kombi-Tarife bieten aus den verschiedenen Segmenten (Heilpraktiker, Sehhilfen, Zahnersatz) zwar Kostenbeteiligungen, diese sind aber oftmals nicht maßgeschneidert für den Zahnbereich und daher nur selten empfehlenswert.

Verlassen Sie sich nicht alleine auf die mündlichen Aussagen eines Versicherungsvertreters, da diese keine rechtliche Bindung haben! Leider machen viele Versicherungen auch in ihren Prospekten nur sehr ungenaue bzw. missverständliche Angaben oder versprechen Erstattungen, die in der Praxis dann nicht erreichbar sind. Fragen Sie daher unbedingt nach, wenn Ihnen etwas unklar ist, und lassen Sie sich alles schriftlich bestätigen.

Wartezeiten beachten!

Beachten Sie die Wartezeiten, die von vielen Versicherern vor Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen vertraglich festgelegt werden. Daran sollten Sie auch denken, wenn Sie sich über Zahnersatz bei einem Zahnarzt informieren und sich einen KVA/HKP erstellen lassen. Schon die festgestellte Behandlungsbedürftigkeit in der Wartezeit kann zum Ausschluss der Bezuschussung führen. Wichtiger als die Wartezeit ist meist die Summenbegrenzung der ersten Versicherungsjahre — „ohne Wartezeit“ heißt fast nie „ab dem ersten Tag voll“. Die Auswertungsseiten zeigen für jeden Tarif, ab welchem Jahr er den jeweiligen Fall voll trägt.

Mogeln geht meist ins Auge!

Die meisten Zahnzusatzversicherungen benötigen einen aktuellen Zahnbefund vom Antragsteller. Es lohnt sich hier nicht, bekannte Probleme zu verschweigen, da im Versicherungsfall (z. B. Einreichen einer Zahnersatzrechnung) die Angaben noch nachträglich überprüft werden und Sie dann leer ausgehen. Sogar rechtliche Schritte könnten eingeleitet werden (bei V. a. Versicherungsbetrug).

Wenn Sie also bereits einen „Schaden“ haben, z. B. dokumentiert durch den Zahnarzt, sollten Sie einen Versicherungstarif wählen, der angedachte Behandlungen mit einbezieht. In unserem Vergleich schließt kein Tarif angeratene Behandlungen nachweislich ein: Zehn der 25 Tarife schließen laufende oder angeratene Behandlungen in ihren Bedingungen ausdrücklich aus, bei den übrigen 15 sagen die Bedingungen dazu nichts Belegbares. Wer einen solchen Tarif sucht, muss ihn beim Versicherer erfragen und sich den Einschluss schriftlich geben lassen. Wer dagegen einen günstigen Tarif mit verschwiegenem Befund abschließt, hat keinen Vertrag, sondern eine Zeitbombe: Der Versicherer fordert im Leistungsfall die Behandlungsunterlagen an, und der Eintrag in der Karteikarte trägt ein Datum.

Zu spät ist früher, als die meisten denken

Die häufigste Verlustursache liegt nicht im Tarif, sondern im Zeitpunkt. Sobald ein Zahnarzt eine Behandlung angeraten oder einen Heil- und Kostenplan erstellt hat, gilt der Fall als eingetreten — zehn der 25 Tarife schließen eine danach versicherte Behandlung in ihren Bedingungen ausdrücklich aus, bei den übrigen ist es nicht belegt, und verlassen sollte man sich darauf nicht. Eine Zahnversicherung nachträglich abzuschließen, weil gerade eine Behandlung ansteht, funktioniert nicht; das ist kein Fallstrick, das ist das Prinzip. Bei Kindern gilt das ab der ersten dokumentierten Fehlstellung, oft mit sechs oder sieben Jahren.

Was die Steuer zurückgibt

Beiträge zur Zahnzusatzversicherung sind als Vorsorgeaufwendungen absetzbar (§ 10 EStG), allerdings nur, solange der Höchstbetrag für Krankenversicherungsbeiträge noch nicht ausgeschöpft ist — bei den meisten Angestellten ist er das durch die Beiträge zur Krankenkasse bereits. Eigenanteile für Zahnersatz zählen dagegen zu den außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG). Was davon steuerlich absetzbar ist, steht auf einer eigenen Seite.

Wer sollte welche Auswertung lesen

Eine Zahnzusatzversicherung ist typischerweise sinnvoll, wenn:

  • Sie Zahnersatz benötigen werden und die monatliche Prämie sich gegenüber den Kosten rechnet — dann lesen Sie die Seite, die zu Ihrer Situation passt, und achten auf die Zeile „Unterm Strich“.
  • Sie an einer Parodontitis leiden, denn mit Zahnverlusten ist zu rechnen — dann steht die Annahmefrage vor der Leistungsfrage; die Seite Mehrere Zähne fehlen beginnt damit.
  • Sie viele tote, wurzelbehandelte Zähne haben, auch hier ist mit späteren Zahnverlusten zu rechnen.
  • Sie viele stark gefüllte Zähne haben, „Jugendsünden“. Hier werden sicher Kronen, Inlays etc. notwendig — die Seite Ein Zahn braucht eine Krone sagt Ihnen, warum sich das für eine einzelne Krone trotzdem selten rechnet.
  • Sie bereits viele Kronen und Brücken haben, denn die halten nicht ewig.
  • Sie ein Kind haben, das noch keine dokumentierte Fehlstellung hat — dann ist die Kinder-Seite die richtige, und der Zeitpunkt ist jetzt.

Die sieben Seiten dieses Vergleichs

Jede Seite rechnet eine Situation vollständig durch — mit denselben 25 Tarifen und derselben Rechengrundlage:

  • Ein Zahn braucht eine Krone — was Krone, Inlay und Veneer kosten und warum sich dafür selten ein Tarif rechnet.
  • Zahnlücke: 1 Zahn fehlt — Brücke oder Implantat, und ob der Tarif den Sprung zum Implantat mitmacht.
  • Mehrere Zähne fehlen — zwei bis drei fehlende Zähne, Parodontitis, laufende Behandlung: hier steht die Annahmefrage vor der Leistungsfrage.
  • Alle Zähne fehlen — Locator auf zwei Implantaten und feste Brücke auf sechs: die größten Beträge, die kleinsten Quoten.
  • Kinder und Zahnspange — Kieferorthopädie ohne Kassenleistung, und warum der Höchstbetrag mehr entscheidet als der Prozentsatz.
  • Zahnversicherung-Rechner — alle acht Musterfälle mit eigenem Alter und eigener Ausgangslage durchrechnen.
  • Methodik des Vergleichs — Rechenweg, Datenquellen und Grenzen offengelegt.

Was ist die beste Zahnzusatzversicherung?

Die Frage hat keine Antwort, weil sie die Situation nicht kennt. Der günstigste Tarif für einen 30-Jährigen mit gesunden Zähnen nimmt einen 55-Jährigen mit zwei Lücken nicht an; ein Tarif, der beim Implantat 100 Prozent zahlt, leistet bei Kieferorthopädie nur nach Unfall. Wir sortieren nach dem, was für einen definierten Fall unterm Strich bleibt — und der Rechner tut es für Ihren.

Kann ich eine Zahnzusatzversicherung nachträglich abschließen, wenn eine Behandlung ansteht?

Für diese Behandlung: bei zehn der 25 Tarife ausdrücklich nein, bei den übrigen nicht belegt — rechnen Sie nicht damit. Sie gilt als eingetreten, sobald sie angeraten ist. Für künftige Behandlungen: ja, mit ehrlicher Angabe des Befunds. Ob ein Tarif bekannte Vorschäden mitversichert, entscheidet die Annahmeprüfung des Versicherers — in unserem Vergleich schließt kein Tarif angeratene Behandlungen nachweislich ein.

Wann zahlt eine Zahnversicherung nicht?

Bei Behandlungen, die vor Abschluss angeraten waren. In der Wartezeit. Oberhalb der Summenbegrenzung des Versicherungsjahres. Bei den meisten Tarifen für den Honoraranteil über dem 3,5-fachen Satz. Bei einem Tarif ganz, wenn die Kasse sich nicht beteiligt. Und bei allen, wenn im Antrag falsche Angaben gemacht wurden.

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

Rechnerisch für die meisten nicht — das ist das Prinzip einer Versicherung. Für den, den es trifft, sehr. Ob Ihnen die Absicherung des großen Falls den Beitrag wert ist, können nur Sie entscheiden; wir zeigen, was er kostet und was er leistet.

Ist die Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar?

Als Vorsorgeaufwand grundsätzlich ja, praktisch bei den meisten Angestellten nicht, weil der Höchstbetrag schon durch die Krankenkasse ausgeschöpft ist. Der Eigenanteil für Zahnersatz ist als außergewöhnliche Belastung absetzbar, oberhalb der zumutbaren Belastung.

implantate.com-Fazit

Bei exzellenter Zahngesundheit rechnet sich eine Zahnzusatzversicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit nie; bei desolatem Gebiss nimmt Sie niemand mehr, oder die Prämie frisst den Nutzen. Dazwischen entscheidet nicht der Prozentsatz im Prospekt, sondern die Rechenregel dahinter, die Staffel der ersten Jahre, die GOZ-Grenze — und der Zeitpunkt: vor dem ersten Befund, nicht danach. Für jede Situation haben wir das durchgerechnet. Lesen Sie die Seite, die zu Ihrer passt, und dann die Bedingungen des Tarifs, der übrig bleibt.

Methodik des Vergleichs

Wie Tabelle und Rechner kalkulieren — Musterfälle, Erstattungsarten, Beiträge, Annahmeprüfung und was der Vergleich nicht belegt: Methodik des Zahnzusatz-Vergleichs

Rechtsgrundlagen und Kalkulation

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in der Fassung vom 5. Dezember 2011, § 2 (abweichende Vereinbarung), § 5 (Bemessung der Gebühren). gesetze-im-internet.de

Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 55 (Leistungsanspruch Zahnersatz, Festzuschüsse). gesetze-im-internet.de

Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 29 (Kieferorthopädische Behandlung). gesetze-im-internet.de

Gemeinsamer Bundesausschuss. Festzuschuss-Richtlinie, Anlage: Befundnummern und Festzuschussbeträge, Stand 2026. Die den Musterfällen zugrunde liegenden Befunde sind auf den jeweiligen Auswertungsseiten genannt.

Gemeinsamer Bundesausschuss. Richtlinie für die kieferorthopädische Behandlung (KFO-Richtlinie), Anlage: Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG). g-ba.de

Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 19 (Anzeigepflicht), § 28 (Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit). gesetze-im-internet.de

Einkommensteuergesetz (EStG), § 10 Abs. 1 Nr. 3 und 3a, Abs. 4 (Vorsorgeaufwendungen, Höchstbeträge). gesetze-im-internet.de

Einkommensteuergesetz (EStG), § 33 (außergewöhnliche Belastungen, zumutbare Belastung). gesetze-im-internet.de

implantate.com. Kalkulationsgrundlage der Musterfälle: Vollkeramikkrone 903 €, dreigliedrige Brücke 2.208 €, Einzelzahnimplantat mit Vollkeramikkrone 2.789 €, viergliedrige Brücke 2.748 €, zwei Implantate mit Kronen 4.874 €, Locator-Prothese auf zwei Implantaten 3.150 €, feste Brücke auf sechs Implantaten 17.051 € — Honorar zum 3,5- und 5,0-fachen Satz, Material- und Laborkosten Deutschland-Labor, Festzuschüsse nach Befund, Stand 06.09.2026. Kieferorthopädie KIG 2: 4.500 € als Richtwert.

Versicherungsbedingungen der verglichenen Tarife (gelesen am 13.09.2026; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung beim Versicherer)

ARAG Krankenversicherungs-AG. Dent90. Versicherungsbedingungen, Fassung Bedingungsheft Unisex, Stand 1.2025. Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

Advigon Versicherung AG (Vaduz, Liechtenstein). Dental Luxus (AZL). Versicherungsbedingungen, Fassung Tarif AZL Version 07.2021, Druckstand AZL 06.26 (Verbraucherinformation Zahnzusatzversicherung, Sammeldokument Dental Medium und Dental Luxus). Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

Allianz Private Krankenversicherungs-AG. MeinZahnschutz 90 (ZS90). Versicherungsbedingungen, Fassung B4U143101Z0 (02) 10.25 – Oktober 2025. Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

Allianz Private Krankenversicherungs-AG. MeinZahnschutz 90 mit Alterungsrueckstellung (ZS90AR). Versicherungsbedingungen, Fassung B4U143001Z0 (02) 10.25 – Oktober 2025. Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

DKV Deutsche Krankenversicherung AG. KombiMed Zahn (Z80). Bedingungswerk nicht öffentlich zugänglich (nur im Vermittlerportal); Tarif in der Tabelle als „nicht berechenbar“ geführt.

DKV Deutsche Krankenversicherung AG. KombiMed Zahn Komfort Z90 (Z90). Versicherungsbedingungen, Fassung B 583 (7.26) – Formularnummer 50080720 BDK30670, 9 Seiten. Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

ERGO Krankenversicherung AG. Zahnersatz Sofort (frueher Zahn-Ersatz-Sofort) (ZEZ). Versicherungsbedingungen, Fassung Produktbroschuere Zahnersatz Sofort — AVB/Bedingungswerk nicht erreichbar. Produktbroschuere (PDF), abgerufen 13.09.2026.

Generali Deutschland Krankenversicherung AG. Mein Zahnschutz – PlanZahn, Tarif PlanZ1 (PlanZ1). Versicherungsbedingungen, Fassung T639, Stand 01.12.2022, Tarifteil E in Verbindung mit AVB/ZV 2011. Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

Gothaer Krankenversicherung AG. MediZ Smile 85. Versicherungsbedingungen, Fassung Teil II der AVB, Stand 01.06.2023, Formular 216920 – 06.2023, gilt nur zusammen mit Teil I AB/KK 2009. Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

HUK-COBURG-Krankenversicherung AG. Zahnzusatz Pro100 (ZZ Pro100). Versicherungsbedingungen, Fassung AP00354U, Stand 07.2026 (Teil III, 4 Seiten). Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

HUK-COBURG-Krankenversicherung AG. Zahnzusatz Pro90 (ZZ Pro90). Versicherungsbedingungen, Fassung 07.2026 (AP00352U). Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

HUK24 AG (Risikotraeger HUK-COBURG-Krankenversicherung AG). Zahnzusatzversicherung ZZ Pro90 (ZZ Pro90). Versicherungsbedingungen, Fassung Teil III AP00352H, Stand 07.2026 / Teil I+II AP00011H, Stand 06.2026 / PLV AP00309H, Stand 05.2026. Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

Hallesche Krankenversicherung a.G.. MEGA.Dent (dentZE.90). Versicherungsbedingungen, Fassung PM 99u – 04.25, Tariffassung Juli 2016, nur zusammen mit AVB/ZV 2016. Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

HanseMerkur Krankenversicherung AG. Zahnzusatz EZ + EZT + EZP3 (EZ/EZT/EZP3). Versicherungsbedingungen, Fassung EZ 01.22 / EZT 01.22 / EZP3 05.24 (Verbraucherinformationen KK-373, 116 Seiten). Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

HanseMerkur Krankenversicherung AG. Fit Zahn Schutz Komfort (EZK). Versicherungsbedingungen, Fassung EZK 03.24. Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

INTER Krankenversicherung AG. QualiMed Z Zahn Premium (Z90) + Zahn Pro (ZPro) (Z90+ZPro). Bedingungswerk nicht öffentlich auffindbar; Fassung unklar, Stand 13.09.2026.

LVM Krankenversicherungs-AG. Dental-Plus (geschlechtsunabhaengig kalkuliert) (Dental-Plus). Versicherungsbedingungen, Fassung Vertragsgrundlagen gesetzlich Versicherte KV160, Dateistand 13.11.2025, 92 Seiten. Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH). ZahnUpgrade90+ (ZU90+). Versicherungsbedingungen, Fassung AVB Teil II, Stand 07.12.2022, Formular K02-124/m21241/12.22, gilt zusammen mit AVB/KKV A/S/Z (Teil I). Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH). ZahnUpgrade90+L (ZU90+L). Versicherungsbedingungen, Fassung AVB Teil II, Stand 07.12.2022, Formular K02-124/m21241/12.22, gilt zusammen mit AVB/KKV A/S/Z (Teil I). Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

Muenchener Verein Krankenversicherung a. G.. ZahnGesund 85+ (ZG85+). Versicherungsbedingungen, Fassung Vertragsinformationen Ausgabe 06/2026 (Formular 100 05 90/06) – Tarifbestimmungen ZahnGesund 85+ Formular 1 00 44 93/00 (09/2020). Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G.. Zahn Top (ZahnTOP). Versicherungsbedingungen, Fassung Sammeldokument Jan-25 / Tarif ZahnTOP Fassung 07.2021 (Formular 1359502 Jul21). Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G.. Zahn Top pur (ZahnTOPpur). Versicherungsbedingungen, Fassung Sammeldokument Jan-25 / Tarif ZahnTOP/ZahnTOPpur Fassung 07.2021 (Formular 1359502 Jul21). Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

Versicherer im Raum der Kirchen Krankenversicherung AG. Zahn-Zusatzversicherung Tarif Professional (ZZ Professional). Versicherungsbedingungen, Fassung APV352U, Stand 07.2026 (Teil III) / Teil I+II APV1002U. Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

Wuerttembergische Krankenversicherung AG. ZahnSchutz (Berater-Kombination) (ZZ90+ZZBPlus). Versicherungsbedingungen, Fassung Broschuere 3.2022 / Teil III ZZ90 K165A 6.2021 gueltig ab 01.10.2021 / Teil III ZZBPlus. Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

uniVersa Krankenversicherung a.G.. uni-dent|Privat (uni-dent-P). Versicherungsbedingungen, Fassung Teil III KVB-069 11.19 / Teil I+II KVB-085 05.25. Bedingungswerk (PDF), abgerufen 13.09.2026.

Beiträge

Monatsbeiträge erhoben über die Tarifrechner der Versicherer oder aus den Beitragstabellen der Versicherungsbedingungen, Stichtag 13.09.2026, Modellkunde gesetzlich versichert, ohne Vorschäden, Versicherungsbeginn 01.10.2026, Eintrittsalter 30, 45, 55 und 65 Jahre; Kinderbeiträge für ein achtjähriges, familienversichertes Kind. Tarife ohne öffentlichen Beitrag sind als „beim Versicherer erfragen“ gekennzeichnet.

Annahmebedingungen

Höchstzahl fehlender Zähne, Zuschläge und Höchstaufnahmealter stammen aus Antragsformularen, Annahmerichtlinien und Website-Angaben der Versicherer, nicht aus den Versicherungsbedingungen, und sind in der Tabelle entsprechend gekennzeichnet. Wo sie nicht öffentlich belegbar waren, steht „Annahmebedingungen nicht belegt“.

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Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 17. September 2026