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zum PatientenforumRe:Implantatentfernung
11.03.10, 23:17 von Dr. Dr. B. Zahedi
Hallo, die Entfernung eines Implantats wird schmerzlos unter lokaler Betäubung (weiter...)
Implantatentfernung
11.03.10, 19:12 von Mädchen_3
Hallo, habe mal eine Frage! Habe morgen Arzttermin (weiter...)
Frage an die Ärzte UK Knochenwucherung
11.03.10, 09:47 von kess.h
Hallo an die Ärzte hier, ich habe eine Frage bezüglich (weiter...)
| Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung? |
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Die Regelversorgungen
Seit 2005 gilt allerdings für alle gesetzlich Krankenversicherte ein neues Zuschuss-System für Zahnersatz, das auch die Versorgung mit Implantaten berücksichtigt. Basis hierfür bietet die Zuordnung von Kiefersituationen (Befunden) zu sogenannten Regelversorgungen und damit verbundenen Festzuschüssen. Die FestzuschüsseStand 7/2009: Bei einer Einzelzahnlücke erhält man je nach Bonussituation einen Festzuschuss von 284–369€. Innerhalb der zusätzlich 43–56€ je Zahn und Brückenglied für den keramischen (Teil-)Überzug. Bei einer Zahnlücke im Frontzahnbereich würde (Regelversorgung: Brückenkonstruktion) also der 3-malige Festzuschuss für die Verblendung ausgelöst werden, und zwar für den fehlenden Zahn (Brückenglied) und die beiden Nachbarzähne. Insgesamt kann hier bei guter Bonussituation der Festzuschuss bei fast 540€ liegen. Bei mehr als vier fehlenden Zähnen kommt der Festzuschuss für herausnehmbaren Zahnersatz zum Tragen, der je nach Befund und Bonus zwischen 285 und 371€ liegt. Dazu können bei Kombinatiosarbeiten ( ) noch evtl. Zuschüsse für notwendige Kronen auf vorhandenen eigenen Zähnen kommen.
Neu ist die Bezuschussung der Erneuerung von Kronen, Brücken und herausnehmbarem Zahnersatz, der auf Implantaten eingesetzt wurde (sogenannte
).
Die Zuschüsse für eine neue Implantatkrone (gilt nur für Einzelzahnimplantate) liegen bei 119–155€, für einen komplett herausnehmbaren Zahnersatz (z.B. Stegversorgung ) immerhin bis zu 543€.
Da eine Implantatbehandlung im Kassenrecht unter die Rubrik
fällt, werden die Kasenanteile bei der
Behandlung nicht direkt vom Zahnarzt mit der Krankenkasse verrechnet, wie es bei einer Krone auf einem Zahn der Fall wäre. Die Gesamtrechnung
muß vom Patienten nach Abschluss der Behandlung mit dem genehmigten
Heil- und Kostenplans (HKP) bei der Kasse eingereicht werden. Der
gewährte Festzuschuss wird dann von der Krankenkasse direkt an den
Patienten erstattet.
Es ist hier nicht möglich, alle erdenklichen Festzuschuss-Kombinationen zu erwähnen, aber wer sein Wissen über die neuen Festzuschüsse vertiefen will, dem können wir die Website Zahnwissen sehr empfehlen. |
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| Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 13. August 2009 ) |
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dass heutzutage hauptsächlich zweigeteilte Implantate eingesetzt werden, bei denen der Implantatkörper mit ausgewählten Aufbauteilen (Abutments) für die entsprechende Aufgabe (Fixieren einer Prothese, oder einer Krone) in Funktion gebracht werden? Solche Abutments können -falls notwendig- ausgetauscht werden. Es gibt aber auch einteilige Implantatformen, bei denen der Aufbau und damit das Funktionselemen bereits integriert ist. Solche einteiligen Implantaten gibt es typischerweise als Kugelkopfimplantate (zur Prothesenverankerung) oder als Pfosten für die Zementierung von Kronen. Hier finden Sie mehr Infos zum Design von Implantaten . |





