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Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung? PDF Drucken E-Mail


Zahnimplantate selbst sind reine Privatleistungen und nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen (AOK, BKK, DAK, TK, BEK etc.) enthalten. Nur in Ausnahmefällen (Ausnahmeindikationen: z.B. Tumorerkrankungen und schwere Fehlbildungen) dürfen die Krankenkassen sowohl Implantate als auch den Zahnersatz auf diesen Implantaten übernehmen. Dafür muss eine spezielle Begutachtung erfolgen, ob eine der (sehr seltenen) Erkrankungen vorliegt.

Die Regelversorgungen

Seit 2005 gilt allerdings für alle gesetzlich Krankenversicherte ein neues Zuschuss-System für Zahnersatz, das auch die Versorgung mit Implantaten berücksichtigt. Basis hierfür bietet die Zuordnung von Kiefersituationen (Befunden) zu sogenannten Regelversorgungen und damit verbundenen Festzuschüssen.
Gab es früher eine prozentuale Bezuschussung auf den gefertigten Zahnersatz (je nach Bonus zwischen 50, 60 oder 65 %), so wird nun beispielsweise für eine Zahnlücke ein fester Zuschuss gewährt. Dabei ist es unerheblich, mit welchem Zahnersatz diese Lücke versorgt wird: sowohl für eine Brücke als auch für ein gibt es von der Kasse den gleichen Betrag: den befundorientierten Festzuschuss. Die ehemals prozentuale Beiteilung an den Kosten ist also festen Beträgen gewichen. Je nach Bonussituation (5 oder 10 Jahre vollständiges Bonusheft) wird dieser Festzuschuß um 20% oder 30% erhöht. Bei sogenannten Härtefällen wird sogar der doppelte Festzuschuß gewährt.
Die Art der Regelversorgung richtet sich nach Kriterien, die durch eine Kommission bestimmt werden (z.B. kleine Lücke = Brücke). Die Höhe der Festzuschüsse werden durchschnittliche Kosten für eine einfache Ausführung der letzten Jahren berücksichtig. wird nach Einreichen eines Heil- und Kostenplans (HKP) durch die Krankenkasse bestätigt (Genehmigung). Das neue System wird generell als gerecht angesehen, da teurere Versorgungen nunmehr nicht mehr besser aus dem Sozialsystem bezuschusst werden als einfache Lösungen. Da die Versorgungsqualität beim Zahnersatz in Deutschland aber weiterhin hoch ist, sind die Eigenanteilskosten für die Patienten wohl eher gestiegen.

Die Festzuschüsse

Stand 7/2009: Bei einer Einzelzahnlücke erhält man je nach Bonussituation einen Festzuschuss von 284–369€. Innerhalb der zusätzlich 43–56€ je Zahn und Brückenglied für den keramischen (Teil-)Überzug. Bei einer Zahnlücke im Frontzahnbereich würde (Regelversorgung: Brückenkonstruktion) also der 3-malige Festzuschuss für die Verblendung ausgelöst werden, und zwar für den fehlenden Zahn (Brückenglied) und die beiden Nachbarzähne. Insgesamt kann hier bei guter Bonussituation der Festzuschuss bei fast 540€ liegen.

Bei mehr als vier fehlenden Zähnen kommt der Festzuschuss für herausnehmbaren Zahnersatz zum Tragen, der je nach Befund und Bonus zwischen 285 und 371€ liegt. Dazu können bei Kombinatiosarbeiten ( ) noch evtl. Zuschüsse für notwendige Kronen auf vorhandenen eigenen Zähnen kommen.

Neu ist  die Bezuschussung der Erneuerung von Kronen, Brücken und herausnehmbarem Zahnersatz, der auf Implantaten eingesetzt wurde (sogenannte ). Die Zuschüsse für eine neue Implantatkrone (gilt nur für Einzelzahnimplantate) liegen bei 119–155€, für einen komplett herausnehmbaren Zahnersatz (z.B. Stegversorgung ) immerhin bis zu 543€. Da eine Implantatbehandlung im Kassenrecht unter die Rubrik fällt, werden die Kasenanteile bei der Behandlung nicht direkt vom Zahnarzt mit der Krankenkasse verrechnet, wie es bei einer Krone auf einem Zahn der Fall wäre. Die Gesamtrechnung muß vom Patienten nach Abschluss der Behandlung mit dem genehmigten Heil- und Kostenplans (HKP) bei der Kasse eingereicht werden. Der gewährte Festzuschuss wird dann von der Krankenkasse direkt an den Patienten erstattet. Es ist  hier nicht möglich, alle erdenklichen Festzuschuss-Kombinationen zu erwähnen, aber wer sein Wissen über die neuen Festzuschüsse vertiefen will, dem können wir die Website Zahnwissen sehr empfehlen.

Recht hilfreich ist auch ein Online-Rechner für die Zahnersatzplanung, um seinen persönlichen Festzuschuss zu errechnen.

 
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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 13. August 2009 )
 
 

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Wußten Sie schon, dass...

dass heutzutage hauptsächlich zweigeteilte Implantate eingesetzt werden, bei denen der Implantatkörper mit ausgewählten Aufbauteilen (Abutments) für die entsprechende Aufgabe (Fixieren einer Prothese, oder einer Krone) in Funktion gebracht werden? Solche Abutments können  -falls notwendig- ausgetauscht werden. Es gibt aber auch einteilige Implantatformen, bei denen der Aufbau und damit das Funktionselemen bereits integriert ist. Solche einteiligen Implantaten gibt es typischerweise als Kugelkopfimplantate (zur Prothesenverankerung) oder als Pfosten für die Zementierung von Kronen.
Hier finden Sie mehr Infos zum Design von Implantaten .
 
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