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zum PatientenforumRe:eiter nach inplantat setzen
02.09.10, 18:55 von duuop
Hallo, vielen Dank für Ihr Interesse. Ich habe clindamycin für (weiter...)
Re:Gute Erfahrungen mit Implantaten
02.09.10, 15:02 von nobody
hallo dr.flechtig, so einfach ist das bei mir nicht.6 frontimplantate (weiter...)
Re:Gute Erfahrungen mit Implantaten
02.09.10, 14:45 von Dr.Fechtig
Hallo, am Besten Sie reden mit Ihrem Zahnarzt und (weiter...)
| Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung? |
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Die Regelversorgungen
Seit 2005 gilt allerdings für alle gesetzlich Krankenversicherte ein neues Zuschuss-System für Zahnersatz, das auch die Versorgung mit Implantaten berücksichtigt. Basis hierfür bietet die Zuordnung von Kiefersituationen (Befunden) zu sogenannten Regelversorgungen und damit verbundenen Festzuschüssen. Die FestzuschüsseStand 7/2009: Bei einer Einzelzahnlücke erhält man je nach Bonussituation einen Festzuschuss von 284–369€. Innerhalb der zusätzlich 43–56€ je Zahn und Brückenglied für den keramischen (Teil-)Überzug. Bei einer Zahnlücke im Frontzahnbereich würde (Regelversorgung: Brückenkonstruktion) also der 3-malige Festzuschuss für die Verblendung ausgelöst werden, und zwar für den fehlenden Zahn (Brückenglied) und die beiden Nachbarzähne. Insgesamt kann hier bei guter Bonussituation der Festzuschuss bei fast 540€ liegen. Bei mehr als vier fehlenden Zähnen kommt der Festzuschuss für herausnehmbaren Zahnersatz zum Tragen, der je nach Befund und Bonus zwischen 285 und 371€ liegt. Dazu können bei Kombinatiosarbeiten ( ) noch evtl. Zuschüsse für notwendige Kronen auf vorhandenen eigenen Zähnen kommen.
Neu ist die Bezuschussung der Erneuerung von Kronen, Brücken und herausnehmbarem Zahnersatz, der auf Implantaten eingesetzt wurde (sogenannte
).
Die Zuschüsse für eine neue Implantatkrone (gilt nur für Einzelzahnimplantate) liegen bei 119–155€, für einen komplett herausnehmbaren Zahnersatz (z.B. Stegversorgung ) immerhin bis zu 543€.
Da eine Implantatbehandlung im Kassenrecht unter die Rubrik
fällt, werden die Kasenanteile bei der
Behandlung nicht direkt vom Zahnarzt mit der Krankenkasse verrechnet, wie es bei einer Krone auf einem Zahn der Fall wäre. Die Gesamtrechnung
muß vom Patienten nach Abschluss der Behandlung mit dem genehmigten
Heil- und Kostenplans (HKP) bei der Kasse eingereicht werden. Der
gewährte Festzuschuss wird dann von der Krankenkasse direkt an den
Patienten erstattet.
Es ist hier nicht möglich, alle erdenklichen Festzuschuss-Kombinationen zu erwähnen, aber wer sein Wissen über die neuen Festzuschüsse vertiefen will, dem können wir die Website Zahnwissen sehr empfehlen. |
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| Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 13. August 2009 ) |
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| Implantate langfristig auch die wirtschaftlichere Lösung darstellen, wenn Sie helfen, herausnehmbaren Zahnersatz zu vermeiden? Das liegt an den Folgekosten, die durch Prothesen entstehen: sie sind reparaturanfälliger und führen häufiger zum Verlust der überlasteten eigenen Zähne, was Nachbehandlungen und Neuanfertigungen zur Folge hat. |




