Zahnbehandlung in der Schwangerschaft: was soll man, was darf man nicht
Zum Zahnarzt wenn man schwanger ist? Eine gute Idee!
Die Schwangerschaft ist eine Zeit besonderer Vorsicht. Der gesunde Menschenverstand sagt: Jeder unnötige medizinische Eingriff sollte vermieden werden. Das gilt auch für zahnärztliche Behandlungen. Doch was, wenn Zahnschmerzen, eine Infektion oder ein akutes Problem auftreten? Dann stellt sich die Frage: Welche Behandlungen sind während der Schwangerschaft medizinisch vertretbar – und welche nicht?
Wissenschaftliche Erkenntnisse sind eindeutig: zahnärztliche Behandlungen sind in der Schwangerschaft grundsätzlich möglich und manchmal sogar dringend notwendig. Denn unbehandelte Infektionen oder Schmerzen können Mutter und Kind mehr schaden als eine kontrollierte zahnärztliche Therapie.
Warum gerade in der Schwangerschaft zum Zahnarzt?
Der Zahnarztbesuch während der Schwangerschaft ist keine lästige Pflicht, sondern eine sinnvolle Vorsorge. Die hormonellen Veränderungen in der Schwangerschaft wirken sich direkt auf die Mundgesundheit aus – und umgekehrt kann die Mundgesundheit den Schwangerschaftsverlauf beeinflussen.
Gute Gründe für den Zahnarztbesuch von Schwangeren:
- Früherkennung: Kleine Probleme können erkannt und behandelt werden, bevor sie zu Notfällen werden
- Schwangerschaftsgingivitis: Das Zahnfleisch reagiert empfindlicher – professionelle Kontrolle und Reinigung helfen, Entzündungen im Griff zu behalten
- Kariesrisiko: Häufigeres Essen, veränderte Essgewohnheiten und morgendliche Übelkeit mit Erbrechen können das Kariesrisiko erhöhen
- Infektionsvermeidung: Bakterien aus dem Mundraum können über die Blutbahn in den Körper gelangen – eine gute Mundgesundheit schützt auch das Kind
- Vorbereitung auf die Zeit danach: Nach der Geburt bleibt oft wenig Zeit für ausgedehnte Zahnarztbesuche
- Schutz des Kindes: Karies verursachende Bakterien können nach der Geburt von der Mutter auf das Kind übertragen werden – eine sanierte Mundhöhle reduziert dieses Risiko
Empfohlen wird mindestens eine Kontrolluntersuchung zu Beginn der Schwangerschaft und eine weitere im zweiten Trimester. Bei bestehenden Zahnfleischproblemen oder erhöhtem Kariesrisiko können häufigere Termine sinnvoll sein.
Welche Eingriffe beim Zahnarzt sind wann möglich?
Die Schwangerschaft wird in drei Trimester unterteilt. Jedes Trimester bringt unterschiedliche Überlegungen für zahnärztliche Behandlungen mit sich. Das Grundprinzip: Elektive (aufschiebbare) Eingriffe sollten möglichst im zweiten Trimester stattfinden – nicht wegen höherer Sicherheit, sondern wegen des besseren Komforts für die Patientin. Notfälle müssen jedoch zu jedem Zeitpunkt behandelt werden – das Risiko einer Nicht-Behandlung ist fast immer größer als das Risiko einer kontrollierten Therapie.
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Zeitraum |
Empfehlung |
Begründung |
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1. Trimester (1.–12. Woche) |
Elektive Eingriffe möglichst verschieben. Notfälle (Schmerzen, Abszesse, Infektionen) müssen behandelt werden. Kontrolluntersuchung und Beratung zur Mundhygiene sinnvoll. |
In dieser Phase findet die Organentwicklung (Organogenese) statt. Die häufige Übelkeit erschwert längere Behandlungen. Nicht behandelte Infektionen bergen größere Risiken als eine kontrollierte Therapie. |
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2. Trimester (13.–27. Woche) |
Ideales Zeitfenster für zahnärztliche Eingriffe. Auch elektive Behandlungen wie Füllungen, Zahnreinigungen oder notwendige Extraktionen sind gut möglich. |
Die Schwangerschaftsübelkeit hat meist nachgelassen. Der Bauch ist noch nicht so groß, dass längere Sitzungen unangenehm werden. Der beste Kompromiss aus Komfort und Praktikabilität. |
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3. Trimester (28.–40. Woche) |
Nicht dringliche Eingriffe möglichst vermeiden oder auf nach der Geburt verschieben. Kurze Sitzungen bevorzugen. Notfälle weiterhin behandeln. |
Der größere Bauch erschwert längere Behandlungen in Rückenlage. Bei Risikoschwangerschaften (z. B. Präeklampsie, Frühgeburtsrisiko) ist enge Abstimmung mit dem Gynäkologen erforderlich. |
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Notfälle (jederzeit) |
Akute Schmerzen, Abszesse, Infektionen und eitrige Entzündungen müssen zu jedem Zeitpunkt behandelt werden – unabhängig vom Trimester. |
Eine verzögerte Behandlung kann zu Komplikationen für Mutter und Kind führen. Bakterien und Entzündungsbotenstoffe können über die Blutbahn in den gesamten Körper gelangen. |
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Übersicht: Welche Zahnbehandlungen sind während der Schwangerschaft möglich?
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Möglich / Empfohlen |
Mit Vorsicht / Nach Abwägung |
Möglichst vermeiden |
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✓ Routineuntersuchungen |
⚠ Wurzelbehandlungen (bei akuter Entzündung nötig) |
✗ Elektive Implantationen |
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✓ Professionelle Zahnreinigung |
⚠ Zahnextraktionen (wenn nicht aufschiebbar) |
✗ Umfangreiche chirurgische Eingriffe ohne Dringlichkeit |
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✓ Füllungen (v. a. 2. Trimester) |
⚠ Parodontitisbehandlung (wichtig, aber Zeitpunkt abstimmen) |
✗ Bleaching / kosmetische Eingriffe |
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✓ Behandlung von Zahnfleischentzündungen |
⚠ Sedierung (nur bei zwingender Notwendigkeit) |
✗ Knochenaufbau für Implantate |
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✓ Schmerzbehandlung bei akuten Beschwerden |
⚠ DVT/CT (nur bei zwingender Indikation) |
✗ Vollnarkosen ohne vitale Indikation |
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✓ Röntgen bei diagnostischer Notwendigkeit |
⚠ |
✗ |
Röntgenaufnahmen in der Schwangerschaft
Zahnärztliche Röntgenaufnahmen sind auch während der Schwangerschaft sicher. Die Strahlendosis moderner digitaler Zahnröntgengeräte ist extrem gering – die geschätzte fetale Dosis liegt bei etwa 0,01 mGy und damit weit unterhalb jeder relevanten Schwelle für biologische Effekte.
Zur Einordnung:
Biologisch gesehen ist das erste Trimester (insbesondere die Wochen 2–7, die Phase der Organentwicklung) tatsächlich die empfindlichste Zeit für Strahlenexposition. Der Fetus ist im zweiten und dritten Trimester resistenter gegenüber Strahlung. Allerdings liegen die Schwellenwerte, ab denen überhaupt teratogene Effekte beobachtet werden, bei 50–100 mGy. Die fetale Dosis bei einer Zahnröntgenaufnahme liegt mit etwa 0,01 mGy um den Faktor 5.000 bis 10.000 darunter. Dieser Unterschied zwischen den Trimestern spielt daher bei zahnärztlichem Röntgen praktisch keine Rolle.
Aktuelle Empfehlungen (ADA 2024):
Die American Dental Association hat 2024 ihre Leitlinien zur Strahlensicherheit grundlegend überarbeitet. Eine wichtige Änderung: Bleischürzen und Schilddrüsenschutz werden für Patienten – einschließlich Schwangerer – nicht mehr empfohlen. Der Grund: Sie bieten bei Zahnröntgen keinen relevanten zusätzlichen Schutz, da die Strahlung nicht über den Körper zum Fetus gelangt, sondern die ohnehin minimale Dosis durch Streuung entsteht. Bleischürzen können sogar kontraproduktiv sein: Sie beeinträchtigen manchmal die Bildqualität und machen Wiederholungsaufnahmen erforderlich – was die Gesamtdosis erhöht.
Der tatsächliche Strahlenschutz erfolgt durch:
- Digitale Röntgentechnik statt konventioneller Filme (deutlich geringere Strahlendosis)
- Einblendung des Röntgenstrahls auf den zu untersuchenden Bereich (Kollimation)
- Röntgenaufnahmen nur bei klarer diagnostischer Notwendigkeit
- Nutzung bereits vorhandener Aufnahmen, wenn möglich
Das Timing von Röntgenaufnahmen richtet sich allein nach der medizinischen Notwendigkeit, nicht nach dem Trimester. Bei der Abwägung gilt: Eine unerkannte Infektion ist für das ungeborene Kind gefährlicher als eine Röntgenaufnahme mit modernem Gerät.
Zahnärztlich relevante Medikamente und Lokalanästhesie: welches Risiko?
Bei Medikamenten gilt grundsätzlich: So wenig wie möglich, so viel wie nötig. Die Auswahl muss den Nutzen für die Mutter gegen mögliche Risiken für das Kind abwägen. Die gute Nachricht: Für die wichtigsten zahnärztlichen Anwendungen gibt es gut untersuchte Wirkstoffe, die als sicher gelten.
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Kategorie |
Empfohlen / Möglich |
Hinweise |
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Lokalanästhetika (örtliche Betäubung) |
Lidocain 2 % mit Adrenalin (Epinephrin) 1:200.000 gilt als bewährte Wahl. Articain mit Adrenalin 1:200.000 ist ebenfalls verwendbar. |
Systematische Übersichtsarbeiten zeigen keine erhöhten fetalen Risiken bei sachgerechter Anwendung. Die örtliche Betäubung ist für schmerzfreie Behandlungen unerlässlich und sicher. |
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Schmerzmittel |
Paracetamol ist das Mittel der Wahl für alle Trimester. |
Ibuprofen und andere NSAR sollten insbesondere im 3. Trimester vermieden werden (Risiko für vorzeitigen Verschluss des Ductus arteriosus). Im Zweifel Rücksprache mit dem Arzt. |
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Antibiotika (falls erforderlich) |
Amoxicillin, Ampicillin und viele Cephalosporine (z. B. Cefuroxim) gelten als akzeptabel. |
Tetrazykline sind kontraindiziert (Einlagerung in Zähne und Knochen des Fetus). Metronidazol wird im 1. Trimester zurückhaltend eingesetzt. Die Auswahl erfolgt immer in Abstimmung mit dem Zahnarzt. |
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Sedativa / Beruhigungsmittel |
Nur sehr zurückhaltend und nach interdisziplinärer Abstimmung mit dem Gynäkologen. |
Nicht dringliche Sedierungen sollten vermieden werden. Lachgas wird in der Schwangerschaft nicht empfohlen. |
Zur Lokalanästhesie: Die örtliche Betäubung mit den genannten Wirkstoffen kann während aller Trimester angewendet werden. Bei Patientinnen mit Bluthochdruck, Präeklampsie oder Herzerkrankungen ist besondere Vorsicht geboten – hier sollte der Adrenalinzusatz mit dem behandelnden Arzt abgestimmt werden. Die Injektion selbst erfolgt mit sorgfältiger Aspiration (Zurückziehen des Spritzenstempels), um eine versehentliche Injektion in ein Blutgefäß zu vermeiden.
Besonderheiten bei der Zahnbehandlung von Schwangeren
Ab dem zweiten Trimester sollte auf die richtige Lagerung auf dem Behandlungsstuhl geachtet werden. Die wachsende Gebärmutter kann in Rückenlage auf die untere Hohlvene (Vena cava) drücken und den Blutrückfluss zum Herzen behindern. Dies kann zu Schwindel, Übelkeit und Kreislaufproblemen führen – dem sogenannten Vena-cava-Kompressionssyndrom.
Empfehlungen für die Behandlungsposition:
- Halbaufrechte Position oder leichte Linksseitenlage (etwa 15 Grad)
- Regelmäßige Pausen bei längeren Eingriffen
- Beobachtung von Blutdruck und allgemeinem Wohlbefinden
- Bei Unwohlsein sofort Positionswechsel
Schwangerschaftsgingivitis: Wenn das Zahnfleisch verstärkt entzündlich reagiert
Etwa 60–75 % aller Schwangeren entwickeln eine sogenannte Schwangerschaftsgingivitis – eine Zahnfleischentzündung, die durch die hormonellen Veränderungen begünstigt wird. Sie ist keine eigenständige Erkrankung, sondern eine verstärkte Reaktion des Zahnfleischs auf bakterielle Beläge, die auch außerhalb einer Schwangerschaft Entzündungen auslösen würden.
Was passiert im Körper?
Der erhöhte Östrogen- und Progesteronspiegel führt zu einer stärkeren Durchblutung der Mundschleimhaut. Gleichzeitig lockert sich das Bindegewebe im Zahnfleisch auf. Die Folge: Das Zahnfleisch reagiert empfindlicher auf Reize und Bakterien. Schon geringe Mengen an Zahnbelag können zu Rötungen, Schwellungen und Zahnfleischbluten führen – Symptome, die bei gleicher Mundhygiene außerhalb der Schwangerschaft möglicherweise nicht auftreten würden.
Typische Anzeichen der Schwangerschaftsgingivitis:
- Zahnfleischbluten beim Zähneputzen oder bei der Verwendung von Zahnseide
- Gerötetes, geschwollenes Zahnfleisch
- Empfindlichkeit bei Berührung
- Manchmal leicht unangenehmer Mundgeruch
Empfehlungen zur Vorbeugung und Behandlung:
- Sorgfältige Mundhygiene: Zweimal täglich Zähneputzen mit einer weichen Zahnbürste, die das empfindliche Zahnfleisch schont
- Zahnzwischenraumpflege: Tägliche Reinigung mit Zahnseide oder Interdentalbürsten – hier sammeln sich die meisten Bakterien
- Professionelle Zahnreinigung: Eine PZR im ersten und zweiten Trimester kann helfen, bakterielle Beläge zu entfernen, die mit der häuslichen Pflege nicht erreicht werden
- Bei Erbrechen: Den Mund mit Wasser oder einer milden Mundspülung ausspülen, aber 30 Minuten mit dem Zähneputzen warten – die Magensäure weicht den Zahnschmelz vorübergehend auf
- Ausgewogene Ernährung: Häufige zuckerhaltige Snacks fördern die Bakterienvermehrung
- Nicht aufhören zu putzen: Auch wenn das Zahnfleisch blutet – sanftes, aber gründliches Putzen verbessert die Situation, Aufhören verschlechtert sie
Die Schwangerschaftsgingivitis bildet sich nach der Geburt in der Regel von selbst zurück, wenn die Hormonspiegel sich normalisieren. Wird sie jedoch nicht behandelt oder die Mundhygiene vernachlässigt, kann sie in eine Parodontitis übergehen – eine tiefergehende Entzündung, die den Zahnhalteapparat angreift.
Parodontitis in der Schwangerschaft
Während die Schwangerschaftsgingivitis auf das Zahnfleisch beschränkt bleibt und sich nach der Geburt zurückbildet, ist die Parodontitis eine tiefergehende Erkrankung, die den gesamten Zahnhalteapparat einschließlich des Knochens angreift. Eine bestehende Parodontitis kann sich während der Schwangerschaft verschlechtern.
In der wissenschaftlichen Diskussion wird ein möglicher Zusammenhang zwischen Parodontitis und Schwangerschaftskomplikationen untersucht. Bakterien und Entzündungsbotenstoffe können über die Blutbahn vom Mundraum in den ganzen Körper gelangen – auch in die Gebärmutter. Ob eine Parodontitisbehandlung während der Schwangerschaft das Risiko für Frühgeburten oder niedriges Geburtsgewicht senkt, ist wissenschaftlich nicht abschließend geklärt. Die Studienlage zeigt widersprüchliche Ergebnisse.
Klar ist jedoch: Eine bestehende Parodontitis sollte behandelt werden, auch während der Schwangerschaft. Das zweite Trimester ist der geeignete Zeitpunkt für eine Parodontitisbehandlung. Noch besser ist es, wenn die Erkrankung bereits vor einer geplanten Schwangerschaft therapiert wird.
Zahnimplantate in der Schwangerschaft
Die Frage, ob Zahnimplantate während der Schwangerschaft gesetzt werden können, lässt sich klar beantworten: Eine elektive Implantation sollte auf die Zeit nach der Schwangerschaft verschoben werden.
Gründe dafür:
- Implantationen sind planbare Eingriffe – es besteht keine medizinische Dringlichkeit
- Der Eingriff erfordert oft dreidimensionale Röntgendiagnostik (DVT/CT) für die Planung
- Postoperativ werden häufig Antibiotika und Schmerzmittel benötigt
- Die Einheilphase von mehreren Wochen fällt möglicherweise in eine Zeit erhöhter Belastung
- Hormonelle Veränderungen können theoretisch die Einheilung beeinflussen (wissenschaftlich nicht abschließend geklärt)
Wenn ein Zahn während der Schwangerschaft verloren geht (etwa durch Unfall oder nicht mehr behandelbare Infektion), kann die Lücke zunächst provisorisch versorgt werden – zum Beispiel mit einer Interimsprothese oder einer provisorischen Brücke. Die Implantation erfolgt dann nach der Stillzeit. Auch ein Knochenaufbau, der bei vielen Implantationen erforderlich ist, sollte auf nach der Schwangerschaft verschoben werden.
Wichtig: Bestehende Implantate benötigen auch während der Schwangerschaft gute Pflege. Die hormonell bedingte Auflockerung des Zahnfleischs betrifft auch das Gewebe um Implantate. Eine professionelle Zahnreinigung ist auch in der Schwangerschaft möglich und sinnvoll.
Weiterführende Informationen auf implantate.com
implantate.com-Fazit:
Routineuntersuchungen und professionelle Zahnreinigungen sind während der gesamten Schwangerschaft möglich und sinnvoll – die Mundgesundheit der Mutter beeinflusst die Gesundheit des Kindes. Das zweite Trimester ist der beste Zeitpunkt für planbare Behandlungen wie Füllungen oder kleinere Eingriffe – nicht weil es sicherer wäre, sondern weil es für die Patientin am angenehmsten ist.
Akute Probleme wie Schmerzen, Abszesse oder Infektionen dürfen zu keinem Zeitpunkt ignoriert werden. Die Risiken einer Nicht-Behandlung überwiegen fast immer die Risiken einer kontrollierten zahnärztlichen Therapie. Die verwendeten Lokalanästhetika und Schmerzmittel (Paracetamol) sind bei sachgerechter Anwendung sicher. Auch Röntgenaufnahmen können bei diagnostischer Notwendigkeit zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft durchgeführt werden.
Elektive Eingriffe – insbesondere Implantationen, Knochenaufbauten und kosmetische Behandlungen – sollten auf die Zeit nach der Schwangerschaft verschoben werden.
Wichtig ist eine offene Kommunikation mit dem Zahnarzt: Informieren Sie ihn über Ihre Schwangerschaft, das aktuelle Trimester, eventuelle Begleiterkrankungen und alle Medikamente, die Sie einnehmen. Bei komplexen Fällen oder Risikoschwangerschaften erfolgt die Behandlungsplanung in Abstimmung mit dem betreuenden Gynäkologen.
IMPLANTAT-SPEZIALISTEN IN IHRER NÄHE
Flagler ML et al. A historical review of the effects of dental radiography on pregnant patients. Journal of the American Dental Association 2022;153(12):1137–1143. doi:10.1016/j.adaj.2022.07.020
Kelaranta A et al. Radiation exposure to foetus and breasts from dental X-ray examinations: effect of lead shields. Dentomaxillofacial Radiology 2016;45(1):20150095.
Dellinger TM, Livingston HM. Pregnancy: physiologic changes and considerations for dental patients. Dental Clinics of North America 2006. doi:10.1016/j.cden.2006.06.001
Torre D, Burtscher D. Die zahnärztliche Behandlung der schwangeren Patientin. Stomatologie 2015;112(6):247–250. doi:10.1007/s00715-015-0065-2
Kanotra S, Sholapurkar A. Dental considerations in pregnancy: a review. James Cook University Research Online.
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