Wie funktioniert ein Knochenaufbau für Implantate und was kostet er?
Der Festzuschuss für eine Teleskopprothese
Kassenanteil bei Teleskopkronen, Doppelkronen, abnehmbaren Brücken
Auch für die hohen Kosten einer Teleskopbrücke muss die gesetzliche Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen einen Festzuschuss zahlen. Es gibt dabei 2 Konstellationen, bei denen Teleskopprothesen als Regelleistung zuschussfähig sind:
- Bei einer Restbezahnung von nur noch 1-3 Zähnen je Kiefer (Zuschuss für alle Zähne als Teleskopkronen).
- Wenn Backenzähne beidseitig in bestimmten Konstellationen fehlen (Zuschuss für maximal 2 Teleskopkronen).
Jede weitere Doppelkrone ist auf jeden Fall eine Privatleistung. Es sind bei weiteren Teleskopkronen (Doppelkronen, Konuskronen) jedoch Zuschüsse für einfache Kronen anrechenbar.
Auch ohne Bonusheft gibt es für gesetzlich Versicherte 60% der Regelleistung. Bei einem über 5 Jahre geführten Bonusheft gibt es 70, nach 10 Jahren sogar 75%! Der Härtefall erhält 100% der Regelleistung.
Üblicherweise erhöhen die Krankenkassen aufgrund der Inflation die Kassenzuschüsse für die Patienten jedes Jahr. Da sich aber auch die Preise beim Zahnarzt für Teleskoprothesen erhöhen, kann es sogar sein, dass Sie tiefer in die eigene Tasche greifen müssen.
Natürlich muss dafür vor Beginn der Behandlung ein Heil- und Kostenplan (HKP) von Ihrer Kasse (AOK, BKK, IKK, DAK, TK, BEK etc.) genehmigt werden.

Bei der Teleskopprothese ist der Zuschuss kompliziert zu berechnen
Teleskopkronen: wann Festzuschuss wann nicht?
Die Krankenkassen-Richtlinien, also unter welchen Umständen es den Festzuschuss für einen Teleskop-Zahnersatz gibt, sind kompliziert und wird in folgenden Fällen bewilligt:
1. Beidseitige Freiendlücken hinter dem Eckzahn oder dem 1. kleinen Backenzahn. Einseitige Freiendlücke mit mindestens 2 fehlenden Backenzähnen auf der anderen Seite. Die genauen Richtlinien finden Sie weiter unten.
2. Restbezahnung von 1-3 Zähnen je Kiefer: Teleskop-Festzuschuss für alle Zähne
Wenn ein Teleskop gemacht wird, das nicht den Teleskop-Richtlinien entspricht (falsche Stelle, zusätzlicher Zahn), muss Ihnen diese privat in Rechnung gestellt werden. Wenn aber dieser Zahn eine Zahnkrone (zur Stabilisierung etc.) benötigt, dann gibt die Kasse hier den Zuschuss für eine Krone (evtl. plus Verblendung)! Auch für eine Zusatzversicherung, die sich am Zuschuss der Krankenkasse orientiert, ist das wertvoll.
Kassenzuschuss-Tabelle für Teleskope bei beidseitiger Freiendsituation (Stand 2026)
Maximal 2 Teleskopkronen (3.2) bei beidseitiger Freiendsituation 2026
| Position | 60% | 70% | 75% | Härtefall |
|---|---|---|---|---|
| Teleskop-Krone 3.2(2x) | 801,50€ | 935,08€ | 1.001,86€ | 1.335,82€ |
| Prothese 3.1 | 571,29€ | 666,51€ | 714,11€ | 952,15€ |
| Verblendung 4.7 | 65,29€ | 76,17€ | 81,62€ | 108,82€ |
| Gesamt für 2 Teleskope | 1.503,37€ | 1.753,93€ | 1.879,21€ | 2.505,61€ |
Alternativ/zusätzlich: bei überkronungsbedürftigen Zähnen kann der Kronenzuschuss zzgl. Verblendung in Ansatz für weitere Teleskopkronen gebracht werden.
| Einfache Krone 1.1 | 239,03€ | 278,87€ | 298,79€ | 398,39€ |
| Verblendung Krone 1.3 | 80,66€ | 94,11€ | 100,83€ | 134,44€ |
Gesamt-Festzuschuss für 2 Teleskope bei beidseitiger Freiendsituation
Bei einer Prothese auf 2 Teleskopen würde 2x der Zuschuss 3.2 (Teleskopkronen), einmal der Zuschuss 3.1 (Prothese) und 2 x 4.7 (Verblendung, lippenseitig) erfolgen. Festzuschuss zusammen: 1.503,37€-1.879,21€, je nach Bonus. Härtefall: 2.505,61€
Festzuschüsse bei Restbezahnung (1-3 Zähne) 2026
Wenn nur noch 1- 3 Zähne je Kiefer vorhanden sind
| Position | 60% | 70% | 75% | Härtefall |
|---|---|---|---|---|
| 4.1 Prothese Restbezahnung OK | 596,88€ | 696,36€ | 746,10€ | 994,80€ |
| 4.3 Prothese Restbezahnung UK | 616,79€ | 719,59€ | 770,99€ | 1.027,99€ |
| 4.6 Teleskope (max. 3) je | 410,51€ | 478,93€ | 513,14€ | 684,18€ |
| 4.7 Verblendung je | 65,29€ | 76,17€ | 81,62€ | 108,82€ |
| für 3 Zähne im Oberkiefer | 2.024,28€ | 2.361,66€ | 2.530,38€ | 3.373,80€ |
| für 3 Zähne z.B Unterkiefer | 2.044,19€ | 2.384,89€ | 2.555,27€ | 3.406,99€ |
Nur noch 1-3 Zähne? Kassen zahlt für alle Restzähne den Festzuschuss
Bei noch 3 oder weniger vorhandenen Zähnen wird eine Teleskopprothese grundsätzlich bezuschusst. Es gibt dabei geringe Unterschiede zwischen Ober und Unterkiefer.
Bei einer Prothese auf den letzten 3 Zähnen würde bis zu 3x der Zuschuss 4.6 (Teleskopkronen), einmal der Zuschuss 4.1/4.3 (OK- oder UK-Prothese) und 3 x 4.7 (Verblendung, lippenseitig) erfolgen. Festzuschuss zusammen: im Oberkiefer, je nach Bonus 2.024,28€-2.530,38€ (Härtefall 3.373,80€) und im Unterkiefer zwischen 2.044,19€-2.555,27€, Härtefall 3.406,99€.

2 Teleskope bei Freiendlücke, „Kassenlösung“
Wann werden Teleskopkronen privat (teurer) abgerechnet?
Wenn eine geplantes Teleskop nicht den Kassenrichtlinien entspricht (Regelleistung), wird das (teurere) private Honorar für den Zahnarzt fällig.
Beispiel 1: jede zusätzliche Teleskopkrone
Beispiel 2: Vollständige Verblendung, oder Zirkonteleskope, denn die Regelleistung im sichtbaren Bereich wäre nur eine lippenseitige Verblendung.
Kassenzahnärztliche Gebührenordnung (BEMA)
Befundorientierte Festzuschüsse in der Zahnersatzversorgung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, KZBV 2025





