Wie hoch ist der Kassenzuschuss bei einer Teilkrone oder Verblendschale (Veneer)?

So hoch ist der Festzuschuss für eine Teilkrone (Stand 2024)

Die Krankenkasse zahlt als Festzuschuss für eine Teilkrone (auch Dreiviertelkrone genannt) einen höheren Betrag als für eine Zahnkrone. Der Unterschied zwischen einer Teilkrone und einer Vollkrone besteht darin, dass bei der Teilkrone noch intakte Zahnflächen nicht abgeschliffen und der Zahn dadurch nicht vollständig überkront werden muss. Vergleiche hierzu auch den Festzuschuss für eine Krone.

Selbst ohne Bonusheft gibt es für Kassenpoatienten schon 60% der Regelleistung. Bei einem über 5 Jahre geführten Bonusheft sind es 70%, nach 10 Jahren sogar 75%! Im Härtefall gibt es 100% der Regelleistung.

Der Festzuschuss für eine Teilkrone erhöht sich jährlich

Von den Krankenkassen war es aufgrund der Inflation üblich, dass die Kassenzuschüsse jedes Jahr für die Patienten erhöht wurden. Da aber auch die Preise in der Zahnarztpraxis für Teilkronen und Veneers ständig steigen, kann es sogar sein, dass Sie tiefer in die eigene Tasche greifen müssen.

Vor Beginn der Behandlung muss ein Heil- und Kostenplan (HKP) bei der Krankenkasse (AOK, BKK, IKK, DAK, TK, BEK etc.) genehmigt werden.

Material und Ausführung sind für den Festzuschuss irrelevant

Festzuschuss-Nr. 1.2 für eine Teilkrone

"Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und/oder oraler Zahnsubstanz"

60% Bonus 70% Bonus 75% Härtefall
251,87€ 293,85€ 314,84€ 419,79€

Kein Verblendungszuschuss für eine Teilkrone

Anders als bei der Vollkrone, bei der es noch einen zusätzlichen Zuschuss für eine Verblendung im sogenannten Sichtbereich gibt, gibt es selbst bei einer Teilkrone im Sichtbereich keinen Verblendungszuschuss.

Festzuschuss auch für ein Veneer?

Sonderfall Festzuschuss Veneer (Verblendschale)

Kassenzuschuss möglich, sogar als Krone mit Verblendung

Veneers (keramische Verblendschalen) dienen eigentlich der Verschönerung von Frontzähnen und wären damit eine reine Privatleistung ohne Kassenbeteiligung.

Wenn die Zahnhartsubstanz aber (teil-)überkronungsbedürftig geschädigt ist, würde an einem solchen Frontzahn der Grund für eine Teilüberkronung bestehen, was wiederum den Festzuschuss für eine Teilkrone auslöst. Also: für Keramikverblendschalen kann es durchaus einen Kassenzuschuss geben.

Manche Krankenkassen akzeptieren in solchen Fällen aber auch die Überkronungsbedürftigkeit insgesamt (Festzuschuss Vollkrone plus Verblendung), was für den Patienten einen noch höheren Festzuschuss bedeutet. Hier muss man mit Zahnarzt und Krankenkasse abklären, womit man als Patient besser fährt.

Weitere Informationen zu der Höhe der Festzuschüsse der Krankenkasse bei Zahnersatz insbesondere:

Kassenzuschuss bei einer Lücke (Brücke/Implantat)
Kassenanteil bei einer Krone

Kassenzahnärztliche Gebührenordnung (BEMA)

Befundorientierte Festzuschüsse in der Zahnersatzversorgung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, KZBV 2024 enthalten: Festzuschuss Teilkrone 


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Letzte Aktualisierung am Sonntag, 07. Juli 2024