Was zahlt die Kasse bei einer Teilkrone oder Verblendschale (Veneer) als Festzuschuss?

So hoch ist der Kassenzuschuss bei einer Teilkrone (Stand 2023)

Die Krankenkasse zahlt bei einer Teilkrone (auch Dreiviertelkrone genannt) einen festgelegten Festzuschuss. Der Unterschied zwischen einer Teilkrone und einer Vollkrone besteht darin, dass bei der Teilkrone noch intakte Zahnflächen nicht abgeschliffen und der Zahn dadurch nicht vollständig überkront werden muss. Vergleiche hierzu auch den Festzuschuss für eine Krone.

Selbst ohne Bonusheft gibt es für Kassenpatienten schon 60% der Regelleistung. Bei einem über 5 Jahre geführten Bonusheft sind es 70%, nach 10 Jahren sogar 75%! Im Härtefall gibt es 100% der Regelleistung.

2023: Festzuschuss für Teilkronen gestiegen

Versicherte können bei der allgemeinen Kostensteigerung zumindest hier ein wenig aufatmen. Zum 1.1.2023 geben die gesetzlichen Krankenkassen etwa 3,5% mehr Kassenzuschuss zum Zahnersatz!

Vor Beginn der Behandlung muss ein Heil- und Kostenplan (HKP) bei der Krankenkasse (AOK, BKK, IKK, DAK, TK, BEK etc.) genehmigt werden.

Festzuschuss-Nr. 1.2 für eine Teilkrone

"Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und/oder oraler Zahnsubstanz"

60% Bonus 70% Bonus 75% Härtefall
241,68€ 281,96€ 302,10€ 402,80€

 

Kein Verblendungszuschuss bei Teilkronen

Anders als bei der Vollkrone, bei der es noch einen zusätzlichen Zuschuss für eine Verblendung im sogenannten Sichtbereich gibt, gibt es selbst bei einer Teilkrone im Sichtbereich keinen Verblendungszuschuss.

Sonderfall Veneer (Verblendschale)

Veneers (keramische Verblendschalen) dienen eigentlich der Verschönerung von Frontzähnen und wären damit eine reine Privatleistung ohne Kassenbeteiligung.

Festzuschuss auch für ein Veneer?


Wenn die Zahnhartsubstanz aber (teil-)überkronungsbedürftig geschädigt ist, würde an einem solchen Frontzahn der Grund für eine Teilüberkronung bestehen, was wiederum den Festzuschuss für eine Teilkrone auslöst. Also: für Keramikverblendschalen kann es durchaus einen Kassenzuschuss geben.

Manche Krankenkassen akzeptieren in solchen Fällen aber auch die Überkronungsbedürftigkeit insgesamt (Festzuschuss Vollkrone plus Verblendung), was für den Patienten einen noch höheren Festzuschuss bedeutet. Hier muss man mit Zahnarzt und Krankenkasse abklären, womit man als Patient besser fährt.

Weitere Informationen zu der Höhe der Festzuschüsse der Krankenkasse bei Zahnersatz insbesondere:

Kassenzuschuss bei einer Lücke (Brücke/Implantat)
Kassenanteil bei einer Krone
Kassenzuschuss bei einer Vollprothese

Literatur

Kassenzahnärztliche Gebührenordnung (BEMA)

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Festzuschuss-Richtlinie (FZ-RL): Anpassung der Beträge nach § 57 Absatz 2 Satz 5 und 6 in den Abstaffelungen nach § 55 Absatz 1 Satz 2, 3 und 5 sowie Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zum 1. April 2018

Befundorientierte Festzuschüsse in der Zahnersatzversorgung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) 1/2021

Abrechnungsinformationen der Fa. DAISY

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) 2012

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 29. Juni 2023
     



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