Wie hoch ist der Kassenzuschuss bei einer Teilkrone oder Verblendschale (Veneer)?

Das zahlt die Krankenkasse für eine Teilkrone 2026

Die Krankenkasse zahlt als Festzuschuss für eine Teilkrone (auch Dreiviertelkrone genannt) einen höheren Betrag als für eine Zahnkrone. Der Unterschied zwischen einer Teilkrone und einer Vollkrone besteht darin, dass bei der Teilkrone noch intakte Zahnflächen nicht abgeschliffen und der Zahn dadurch nicht vollständig überkront werden muss. Vergleiche hierzu auch den Festzuschuss für eine Krone.

Selbst ohne Bonusheft gibt es für Kassenpatienten schon 60% der Regelleistung. Bei einem über 5 Jahre geführten Bonusheft sind es 70%, nach 10 Jahren sogar 75%! Im Härtefall gibt es 100% der Regelleistung.

Der Festzuschuss sinkt ab 2027

Bis einschließlich 2026 lagen die Festzuschüsse bei 60-75% der Regelleistung. Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sinkt die Kassenbeteiligung ab 2027 auch im Zahnersatz-Bereich: Hier sinken die Zuschüsse auf 50-65% der Regelleistung.

Vor Beginn der Behandlung muss ein Heil- und Kostenplan (HKP) bei der Krankenkasse (AOK, BKK, IKK, DAK, TK, BEK etc.) genehmigt werden.

Festzuschuss für eine Teilkrone

Material und Ausführung sind für den Festzuschuss irrelevant

Festzuschuss-Nr. 1.2 für eine Teilkrone 2026

"Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und/oder oraler Zahnsubstanz"

60%Bonus 70%Bonus 75%Härtefall
274,36€320,09€342,95€457,27€

Kein Verblendungszuschuss für eine Teilkrone

Anders als bei der Vollkrone, bei der es noch einen zusätzlichen Zuschuss für eine Verblendung im sogenannten Sichtbereich gibt, gibt es selbst bei einer Teilkrone im Sichtbereich keinen Verblendungszuschuss.

Veneer Festzuschuss

Festzuschuss auch für ein Veneer?

Sonderfall Festzuschuss Veneer (Verblendschale)

Kassenzuschuss möglich, sogar als Krone mit Verblendung

Veneers (keramische Verblendschalen) dienen eigentlich der Verschönerung von Frontzähnen und wären damit eine reine Privatleistung ohne Kassenbeteiligung.

Wenn die Zahnhartsubstanz aber (teil-)überkronungsbedürftig geschädigt ist, würde an einem solchen Frontzahn der Grund für eine Teilüberkronung bestehen, was wiederum den Festzuschuss für eine Teilkrone auslöst. Also: für Keramikverblendschalen kann es durchaus einen Kassenzuschuss geben.

Manche Krankenkassen akzeptieren in solchen Fällen aber auch die Überkronungsbedürftigkeit insgesamt (Festzuschuss Vollkrone plus Verblendung), was für den Patienten einen noch höheren Festzuschuss bedeutet. Hier muss man mit Zahnarzt und Krankenkasse abklären, womit man als Patient besser fährt.

Weitere Informationen zu der Höhe der Festzuschüsse der Krankenkasse bei Zahnersatz insbesondere:

Kassenzuschuss bei einer Lücke (Brücke/Implantat)
Kassenanteil bei einer Krone

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Kassenzahnärztliche Gebührenordnung (BEMA)

Befundorientierte Festzuschüsse in der Zahnersatzversorgung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, KZBV 2026 

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Absenkung der Festzuschüsse für Zahnersatz zum 1. Januar 2027, zm-online, 2026

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) 2012

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Letzte Aktualisierung am Montag, 07. September 2026