Der Festzuschussrechner für eine Zahnlücke

Kassenanteil für Zahnbrücke oder Implantat berechnen

Die Krankenkassen zahlen für die notwendige Zahnersatz bei einer Zahnlücke einen Anteil. Eine Lücke kann man sowohl mit einer Zahnbrücke (Regelversorgung), als auch mit einem Implantat schliessen.

Nutzen Sie unseren Festzuschussrechner für Zahnlücken, um Ihren individuellen Festzuschuss zu berechnen oder unsere Festzuschuss-Tabellen für eine Lücke/Brücke um eine Übersicht zu bekommen.

Für den Eigenanteil des Patienten bedeutet das: Kosten für eine Zahnbrücke bzw. Kosten für ein Implantat abzüglich dem Festzuschuss der Krankenkasse.

Festzuschuss für Zahnbrücken

Ermitteln Sie den Festzuschuss der Krankenkasse für Ihre Zahnbrücke

Ihr Festzuschuss

827 EUR Festzuschuss der Krankenkasse
75% der Regelversorgung

Details zu Ihrem Festzuschuss:

  • 3-gliedrige Brücke (1 Zwischenglied)
  • Im Sichtbereich mit Verblendung
  • Vollständiges Bonusheft (10 Jahre)

Was bedeutet das?

Der Festzuschuss wird unabhängig vom gewählten Material (Stahl, Gold, Keramik) oder der Behandlung (Brücke, Implantat) in gleicher Höhe gezahlt. Ihre Eigenkosten = Gesamtkosten der Behandlung - Festzuschuss.

Hinweis: Die Festzuschüsse entsprechen den aktuellen Beträgen 2026. Der Zuschuss wird nur nach vorheriger Genehmigung des Heil- und Kostenplans durch Ihre Krankenkasse gewährt.

Kassenzahnärztliche Gebührenordnung (BEMA)

Befundorientierte Festzuschüsse in der Zahnersatzversorgung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, KZBV 2026

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Gibt es auch Zahnersatz-Alternativen die besser sind als Implantate?

Letzte Aktualisierung am Sonntag, 11. Januar 2026