Was darf Zahnersatz (auf eigenen Zähnen) kosten? Übersicht der Preise.
Qualifikation des Implantologen: Titel, Zertifikate, Fallzahlen
Keine der implantologischen Bezeichnungen ist geschützt – anders als Fachzahnarzt und Facharzt, die dem Weiterbildungsrecht unterliegen. Und keine von beiden belegt ein Behandlungsergebnis. Was sie unterscheiden lässt, ist die Frage, wer sie vergibt und was dafür nachgewiesen werden muss: Der Tätigkeitsschwerpunkt der Konsensuskonferenz verlangt Fallzahlen, derselbe Begriff über eine Zahnärztekammer häufig gar nichts. Diese Seite ordnet die gängigen Bezeichnungen ein – wie Sie im Gespräch weiterkommen, steht unter Wie finde ich den richtigen Implantologen.
Implantologische Fachgesellschaften (DGI, DGZI ua.) verlangen von Zahnärzten/ Implantologen für die Verleihung eines „Tätigkeitsschwerpunkts Implantologie“ unter anderem die Absolvierung eines speziellen Fortbildungsprogramms, mindestens 200 gesetzte oder versorgte Implantate oder mindestens 70 Versorgungsfälle je Kiefer, in denen alle Indikationsklassen vertreten sind, dazu mindestens drei Jahre implantologische Tätigkeit und laufende Fortbildung. Ein sogenannter Tätigkeitsschwerpunkt wird aber auch von den Landeszahnärztekammern nach ganz unterschiedlichen Kriterien verliehen.
Darüberhinaus gibt es einen speziellen Aufbaustudiengang, durch den man den Titel eines Masters of Science (Msc) in oraler Implantologie erlangen kann.
Die Bezeichnungen im Überblick
| Bezeichnung | Wer sie vergibt, was verlangt wird | Was sie belegt – und wo sie schwach ist |
|---|---|---|
| Zahnärztin / Zahnarzt | Approbation nach dem Studium. | Darf implantieren. Über implantologische Erfahrung sagt die Approbation nichts. |
| Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie (Zahnärztekammer) | Viele Kammern verlangen keinerlei Nachweise und überlassen die Einschätzung dem Zahnarzt selbst. | Zeigt Interesse am Fach. Keine Prüfung, keine bundeseinheitlichen Kriterien – dieselbe Angabe bedeutet in zwei Bundesländern Verschiedenes. |
| Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie (Konsensuskonferenz) | Mindestens drei Jahre implantologische Tätigkeit, abgeschlossenes Curriculum, 200 gesetzte oder versorgte Implantate oder 70 Versorgungsfälle je Kiefer über alle Indikationsklassen. Befristet auf fünf Jahre. | Die einzige Angabe mit hinterlegter Fallzahl. Der Nachweis kommt allerdings vom Antragsteller selbst – eidesstattliche Versicherung und zehn Panoramaaufnahmen. |
| DGI-Stufen: zertifiziert, Advanced, Experte, Spezialist | Deutsche Gesellschaft für Implantologie, aufbauend auf dem Curriculum und einem Kolloquium. Expertenstufe: 200 eigene Implantate oder 70 selbst versorgte Fälle, 25 komplexe Fälle, drei Jahre Berufserfahrung. | Klar definierte Anforderungen, die nach oben schwerer werden. Vergeben an Mitglieder, aufbauend auf kostenpflichtigen Kursen derselben Gesellschaft; die höchste Stufe misst wissenschaftliche Arbeit. |
| Master of Science, orale Implantologie | Universitärer Aufbaustudiengang mit Masterarbeit. | Akademischer Grad. Umfang und praktischer Anteil hängen vom Studiengang ab, eine einheitliche Fallzahl steht nicht dahinter. |
| Fachzahnarzt für Oralchirurgie | Zahnärztekammer nach ihrer Weiterbildungsordnung: mehrjährige Weiterbildung an anerkannten Stätten, Operationskatalog, Fachgespräch. | Gebietsbezeichnung nach geregeltem Weiterbildungsrecht – aber ohne implantologische Mindestzahl. |
| Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie | Ärztekammer. Approbation als Arzt und als Zahnarzt, 60 Monate Weiterbildung, Facharztprüfung. | Der längste Weg, ausgerichtet auf große chirurgische Eingriffe. Implantologie gehört zum Gebiet, eine Mindestzahl schreibt auch hier niemand vor. |
Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie
Zur Erlangung eines Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie, nach den Massgaben der Konsensuskonferenz für Implantologie, müssen approbierte Zahnärzte und Ärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie ein Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Die Konsensuskonferenz für Implantologie ist ein Gremium der implantologischen Fachgesellschaften und der Facharztverbände; den Vorsitz führt derzeit die Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Jedes Mitglied entsendet zwei Teilnehmer, die Sitzungen finden in der Regel viermal im Jahr statt. Ziel ist, über Definitionen und therapeutische Richtlinien Einigung zu erzielen.
Für eine Zertifizierung zum Tätigkeitsschwerpunkt (Konsensuskonferenz für Implantologie) müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Mindestens drei Jahre implantologische Tätigkeit;
- Setzen und/oder Zahnersatzversorgung von mindestens 200 Implantaten oder von mindestens 70 Versorgungsfällen je Kiefer, bei denen alle Indikationsklassen vertreten sein müssen;
- Fortbildungsnachweise nach Maßgabe dieser Richtlinien (z.B. ein Curriculum Implantologie oder eine vergleichbare Ausbildung).
Als Zeiten implantologischer Tätigkeit gelten auch Zeiten, die vor der Selbstständigkeit (assistenz(zahn)ärztlichen Tätigkeit) anerkannt werden.
Die Versorgung mit Zahnersatz auf Implantaten (Implantatprothetik) wird dabei der implantologischen Tätigkeit zugerechnet.
Für rein operativ tätige Zahnärzte und Ärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie ist die Fortbildung in zahnärztlicher Prothetik durch Bescheinigungen über die Teilnahme an geeigneten Fortbildungsveranstaltungen mit Lernzielkontrolle nachzuweisen.
Der Tätigkeitsschwerpunkt ist kein Dauertitel. Er muss durch geeignete Fortbildungsmassnahmen (Punkte müssen gesammelt werden) und Fortführen der implantologischen Tätigkeit „erneuert“ werden.
Viele Zahnärztekammern weisen aber ebenfalls den Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie aus. Meistens ist dafür kein Nachweis spezieller Fortbildungen oder implantologischer Erfahrung notwendig. In vielen Fällen wird ein TSP nur über die Selbsteinschätzung auf Antrag vergeben. Eine echte Qualitätsprüfung ist dies natürlich nicht.
Der Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie darf auf dem Praxisschild, Briefbogen, Homepage oder Telefonverzeichnis ausgegeben werden.
DGI-Stufen, Master und Fachzahnarzt: was sie belegen
Neben dem Tätigkeitsschwerpunkt gibt es drei weitere Wege, und sie messen völlig Verschiedenes.
Die DGI-Stufen bauen auf dem Curriculum Implantologie auf und werden nach einem Kolloquium vergeben. Für die Expertenstufe sind 200 eigenständig gesetzte Implantate oder 70 selbst versorgte Patientenfälle, 25 Fälle mit komplexem Schwierigkeitsgrad und drei Jahre Berufserfahrung nachzuweisen. Die Spezialistenstufe verlangt zusätzlich eine dreijährige Tätigkeit an einer anerkannten Fortbildungsstätte, wissenschaftliche Publikationen, Vorträge und dokumentierte Fälle mit dreijährigem Verlauf. Das ist die am klarsten gestaffelte Qualifikation – vergeben allerdings an Mitglieder und aufbauend auf kostenpflichtigen Kursen derselben Gesellschaft.
Der Master of Science in oraler Implantologie ist ein akademischer Grad aus einem universitären Aufbaustudiengang. Wie viel praktische Implantologie dahintersteckt, hängt vom Studiengang ab; eine einheitliche Fallzahl gibt es nicht.
Fachzahnarzt für Oralchirurgie und Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie sind die einzigen Bezeichnungen nach staatlich geregeltem Weiterbildungsrecht. Sie belegen eine mehrjährige chirurgische Weiterbildung mit Operationskatalog und Prüfung vor der Kammer, beim MKG-Chirurgen zusätzlich die Approbation als Arzt und als Zahnarzt sowie 60 Monate Weiterbildung. Eine implantologische Mindestzahl schreibt aber keine Weiterbildungsordnung vor: Der Titel belegt das Gebiet, nicht die Menge. Rein chirurgisch tätige Zahnärzte und MKG-Chirurgen müssen für den Tätigkeitsschwerpunkt deshalb zusätzlich ihre Fortbildung in zahnärztlicher Prothetik nachweisen.
implantate.com-Empfehlung: Keiner dieser Nachweise misst das Ergebnis Ihrer Behandlung. Von allem, was sich vorab nachlesen lässt, kommt der Tätigkeitsschwerpunkt der Konsensuskonferenz der Erfahrung am nächsten – weil dort überhaupt Fallzahlen verlangt und nach fünf Jahren erneut geprüft werden.
IMPLANTAT-SPEZIALISTEN IN IHRER NÄHE
Titel oder Sympathie?
Natürlich können solche Kriterien nicht ärztliche und menschliche Qualitäten dokumentieren, und es gibt sicher auch seriöse Implantologen, die weder mit hohen Zahlen noch mit erworbenen Titeln aufwarten können. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie bereits „den Richtigen“ gefunden haben, sollten Sie Ihre Bedenken ruhig äußern.
10 Fragen auf der Suche nach dem richtigen Implantologen
1. Wie viele Implantate hat er/sie bereits gesetzt?
Erfahrung ist immer wichtig. Wir halten es so: Unterhalb von rund 50 Implantaten im Jahr wird es schwer, die Routine aufzubauen, die anspruchsvolle Fälle verlangen.
2. Welche Qualifikationen kann er Vorweisen (Fortbildungen, MSc, Tätigkeitsschwerpunkt)?
Oft findet man an den Wänden Zertifikate, sonst fragen und die Reaktion beurteilen.
3. Nimmt sich der Zahnarzt Zeit?
Ein gründliches Beratungs- und Aufklärungsgespräch, das alle Aspekte abklärt, ist in 10 Minuten nicht zu führen.
4. Betreibt der Zahnarzt eine gründliche Diagnostik?
Eine genaue Untersuchung und Erhebung der persönlichen Krankengeschichte ist entscheidend für den Erfolg der Therapie und mindert die Risiken des Eingriffs.
5. Macht er alternative Therapievorschläge?
Wenn sich der Zahnarzt ausschließlich auf Implantate spezialisiert hat, ist eine umfassende Beratung – auch über andere, durchaus sinnvolle Zahnersatzoptionen – manchmal nicht gewährleistet.
6. Macht die Praxis einen modernen Eindruck?
30 Jahre alte Gerätschaften können nicht immer Vertrauen erwecken. Gute Praxen achten in jedem Fall auf eine moderne Ausstattung, z.B. digitales Röntgen.
7. Ist die Praxis prophylaxeorientiert?
Die Praxis sollte Ihnen die Möglichkeit bieten, Ihre Zähne und Implantate durch regelmäßige professionelle Zahnreinigung gesund zu halten.
8. Werden die Kosten vor dem Eingriff verständlich festgelegt?
Das ist für beide Seiten der einfachste Weg, Missverständnisse aufgrund von Behandlungskosten zu vermeiden.
9. Was passiert, wenn es mal schief geht?
Wenn Ihr Behandler von seiner Therapie überzeugt ist, wird er Ihnen bei der Lösung des Problems entgegenkommen. Hilfreich kann da auch die Abklärung einer Gewährleistung sein, die von vielen Implantologen angeboten wird.
10. Kann ich mich mit Patienten des Spezialisten unterhalten?
Im Zweifelsfall nach Gesprächsmöglichkeiten mit bereits implantierten Patienten fragen. Das ist zwar für den Zahnarzt nicht leicht zu organisieren, aber ein wirklich erfahrener Implantologe wird auf die Frage anders reagieren als ein unsicherer Kandidat.
Online Suche hilft beim Vergleich
Wenn Sie noch einen Implantologen suchen, dem Sie dementsprechend auf den „Zahn fühlen“ wollen, können Sie auch die Implantologensuche von implantate.com nutzen. Es ist das einzige Implantologenregister im Internet, das patientenorientierte Kriterien hat. In unserem Implantologenregister finden Sie qualifizierte Implantologen (Tätigkeitsschwerpunkt, MSc. oder vergleichbare Qualifiaktionen), darunter natürlich auch Oralchirurgen oder Kieferchirurgen MKG-Chirurgen) in Praxis oder Zahnklinik, die Gewährleistung für den Implantaterfolg übernehmung und Preisgarantie (Kosten für Standard-Zahnimplantat mit Höchstpreis-Grenze) anbieten. Sie können über die Suchmaske auch nach speziellen Angeboten wie Knochenaufbau oder Narkosebehandlung suchen.
Konsensuskonferenz Implantologie. Zertifizierung zum Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie. konsensuskonferenz-implantologie.eu
Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Implantologie. Zertifizierung zum Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie der Konsensuskonferenz bei der DGZI. dgzi.de
Deutsche Gesellschaft für Implantologie. Die DGI-Qualifikationsstufen. dginet.de
Bundeszahnärztekammer. (Muster-)Berufsordnung, IV. Abschnitt – Berufliche Kommunikation. bzaek.de
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. Weiterbildung Oralchirurgie. lzk-bw.de
Ärztekammer Nordrhein. Weiterbildungsordnung, Gebiet 18 Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie. aekno.de
Sendyk DI, Chrcanovic BR, Albrektsson T, Wennerberg A, Zindel Deboni MC. Does Surgical Experience Influence Implant Survival Rate? A Systematic Review and Meta-Analysis. Int J Prosthodont. 2017;30(4):341–347. doi
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