Seit dem 1. Januar 2026 werden die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder im Gelben Heft dokumentiert – dem bekannten Vorsorgeheft für Kinder in Deutschland. Die Untersuchungen Z1 bis Z6 für Kinder vom 6. Lebensmonat bis zum vollendeten 6. Lebensjahr stehen nun gleichberechtigt neben den ärztlichen U-Untersuchungen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat auf Antrag der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung beschlossen, die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen verbindlich im Gelben Heft zu dokumentieren. Die sechs Untersuchungen umfassen neben der klinischen Kontrolle auch Beratung zu Mundhygiene, Ernährung und Fluoridanwendung. Sie sind ein wichtiger Baustein zur Vermeidung frühkindlicher Karies, die nach wie vor zu den häufigsten chronischen Erkrankungen im Kindesalter zählt.
Für Eltern ändert sich: Das Gelbe Heft muss künftig auch zum Zahnarzttermin mitgebracht werden. Bereits verwendete Gelbe Hefte bleiben gültig – Zahnarztpraxen händigen dafür passende Einlegeblätter aus. Neugeborene ab Januar 2026 erhalten die erweiterte Version direkt.
Hintergrund: Während 95 Prozent der Kinder die ärztlichen U-Untersuchungen wahrnehmen, liegt die Quote bei den zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen je nach Alter nur zwischen 11 und 56 Prozent. Mit der Integration ins Gelbe Heft soll die Sichtbarkeit und damit die Teilnahme deutlich steigen.
Quelle: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzenverband, Gemeinsame Pressemitteilung vom 13. Januar 2026.

