Kostenerstattung beim Arzt oder Zahnarzt

Auch als gesetzlich versicherter Patient hat man die Möglichkeit, sich als Privatpatient behandeln zu lassen. Hierfür muss man bei seiner Krankenkasse mit einer Frist von 3 Wochen vor einer Behandlung einen Antrag einreichen, an den man dann mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden ist. Als Patient kann man sogar entscheiden, für welchen der unterschiedlichen Abrechnungsbereiche man die Kostenerstattung wählt: ambulant (Praxis) beim Arzt oder Zahnarzt, stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus und/oder bestimmte Leistungen (z.B. Medikamente). Durch diese Option erhält man als Patient die Möglichkeit, direkt eine private Behandlung zu erhalten, was erfahrungsgemäss z.B. bei der Terminvergabe beim Arzt einen Vorteil haben kann. Der Wahl eines rein privat praktizierenden Behandlers muss die Krankenkasse übrigens nicht zustimmen und kann die Erstattung verweigern!

Rechnungen muss man zuerst selbst begleichen

Anders als bei der Behandlung als Kassenpatient, bei der Untersuchungen und Behandlungen über die Krankenversicherungskarte (Gesundheitskarte) abgerechnet werden, erhält der Patient von seinem Arzt/Zahnarzt eine Rechnung über die getätigten Leistungen. Es besteht damit ein privater Behandlungsvertrag zwischen Behandler und Patient. Rechnungen müssen direkt beim Arzt bzw. Zahnarzt beglichen werden. Zur Erstattung reicht man die Rechnung dann bei seiner gesetzlichen Krankenkasse ein.

Private (Zahn)Arztrechnungen werden nur auf Kassenniveau erstattet

Kostenerstattung Zahnersatz
Kostenerstattung heißt privat in Vorleistung gehen

Der private Leistungskatalog ist viel umfangreicher als der der gesetzlichen Krankenkassen (z.B. Zahnimplantate), trotzdem dürfen von der Kasse nur solche Leistungen erstattet werden, die auch im Katalog der Krankenkassen stehen, und auch nur in entsprechender Höhe. Das soll sicher stellen, dass alle Kassenpatienten die gleiche Leistungen erhalten. Man muss also die Mehrkosten der Privatleistung gegenüber der Kassenleistung sowie die Kosten aller privaten Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der Kassen stehen, selber tragen.
Der Zahnarztbesuch dürfte also mit erheblichen Eigenkosten verbunden sein, ohne dass ein wesentliches Plus an Leistungen dabei herausspringt. Als "normaler" Kassenpatient hat man ja schon Zugriff auf private Leistungen via Kostenerstattung: in der Füllungstherapie über die Mehrkostenvereinbarung, bei der der Kassenanteil direkt abgezogen wird, und beim Zahnersatz über den Festzuschuss.

Welche Vorteile hat die Kostenerstattung?

Alle Patienten müssen offiziell natürlich gleich behandelt werden. Es soll trotzdem schon mal vorgekommen sein, dass man als Privatpatient schneller einen Termin bekommt, sich der Arzt mehr Zeit nimmt und eine individuellere Betreuung mit direktem Zugriff auf bestmögliche Therapieoptionen bietet.

Nachteile der Kostenerstattung

Hauptsächlich geht es ins Geld. Das mag bei Routinebesuchen nur einen kleinen Betrag ausmachen, durch die Notwendigkeit in Vorleistung zu gehen, kann es bei einer aufwendigen Behandlung aber schnell zu einer erheblichen finanziellen Schieflage kommen. Da man nicht so schell wieder zur Abrechnung via Versichertenkarte wechseln kann, fährt man ein gewisses Risiko.
Auch der Verwaltungsaufwand durch das Einreichen und die Kontrolle der Abrechnung ist durchaus lästig. So sieht das übrigens auch die Kasse, die dafür einen Betrag (z.B. 5%) erhebt.

implantate.com-Fazit:

Wer Geld sparen will, ist mit dem Kostenerstattungsprinzip nicht gut beraten. Die erhaltene Leistung mag besser sein, aber die Erstattung ist im Gegensatz zur "echten" privaten Krankenversicherung kaum kalkulierbar.

Literatur

Sozialgesetzbuch
Online-Info der Barmer GEK

Letzte Aktualisierung am Sonntag, 15. April 2018
     



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