Häufige Suchanfragen im Forum:
Steigerugsfaktoren / Begründungen
- Dieses Thema hat 2 Antworten sowie 7157 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 23 Jahren, 1 Monat von aktualisiert.
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Thema
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Der „BGH“ hat in einem rechtskräftigen Urteil festgelegt, dass die Begründungen so formuliert werden müssen, dass der Patient
verstehen kann, warum der gewählte
Steigerungsfaktor angesetzt wurde. Entgegen der Auffassung der PKV und auch der Beihilfe
können sowohl technisch bedingte, als auch
medizinisch begründete Schwierigkeiten relevant sein. Wenn der Mehraufwand für den
Laien verständlich ist, kann dies wohl auch jede andere mit der Kostenerstattung involvierte
Person verstehen. Der Patient muss allerdings
schon vorher informiert werden, dass in einigen Fällen sowohl die PKV als auch die Beihilfe dies
nicht verstehen will. Wenn das dem Pat. klar ist,
haben wir eine wesentlich bessere Position, als es die Praxis zeigt. Häufig wird doch dem Pat.
suggeriert, die angegebene Begründung reiche nicht aus. Gerade weil die meisten Kollegen nicht in der Lage sind, die aufgetretenen
Schwierigkeiten verständlich zu beschreiben, entsteht der Eindruck, dass eine nicht
gerechtfertigte Honorarhöhe angesetzt wurde.
Hier müssen wir daran arbeiten, den Spieß umzudrehen, um dem Patienten aufzuzeigen,
dass nicht wir, sondern die kostenerstattenden Stellen eine gesetzmäßig vorgeschriebene
Bearbeitung unserer Liquidationen verzögern,
durch ungerechtfertigte Einwände.Herzliche Grüsse aus Frankfurt
Gunter Scholles