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medizinische Notwendigkeit für Implantate bei Privatversicherten
- Dieses Thema hat 4 Antworten sowie 7142 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 18 Jahren, 4 Monaten von aktualisiert.
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Thema
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Hallo,
ich bin Privat krankenversichert und in dem s.g.Komforttarif meiner Krankenkasse sind Implantate beinhaltet. Die Krankenvers. hat
die Kosten für 6 Implantate im Unterkiefer anerkannt, lehnt aber die Kosten für 4 geplante Implantate im Oberkiefer ab, da der von der
Krankenversicherung beauftragte Gutachter
aufgrund des Röntgenbildes zwar die Notwendigkeit, der zu extrahierenden Zähne
( 12,22,24,25) sieht, aber keine Notwendigkeit
für Implantate an diesen Stellen ( Brücke ).
Da ich eine sehr hohe Lachlinie habe und mir
der behandelnde ZA. wegen Knochenabbau und evtl.späterem Verlust eines weiteren Zahnes im Oberkiefer und der damit verbundenen Möglichkeit, dann durch die Implantate, wieder sogenannte feste Pfosten zu haben zu Implantaten riet, frage ich nun mal
nach ob die Krankenversicherung das so entscheiden darf oder wessen Meinung überhaupt aussagekräftig ist, wenn es um die Klärung der medizinischen Notwendigkeit für Implantate geht ?? Außerdem habe ich Angst davor, daß sich im sichtbaren Bereich, oberhalb der vorgeschlagenen Brücke,durch längerfristigen Knochenabbau ein Spalt bilden kann. Hoffentlich kann mir bezüglich der Feststellung der med. Notwendigkeit hier
Jemand was sagen ?????