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Kostenerstattung für Einzelzahnersatz bei fehlender Anlage

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten sowie 6634 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 22 Jahren, 6 Monaten von Bettina Reichmuth aktualisiert.
  • Ersteller
    Thema
  • #277762 Antworten
    Bettina Reichmuth
    Gast

    Hallo,
    ich habe demnächst eine Zahnimplantation vor mir und frage mich, ob ich von meiner Krankenkasse neben den Zuschüssen zur Krone zusätzlich Geld fordern kann, weil ich
    1. zur Zeit arbeitslos gemeldet bin und/oder
    2. mein Zahn keinen Nachfolger hat,
    3. es nicht sehr sinnvoll erachtet wird, auch von Ärzten, gesunde Zähne für eineBrücke anzuschleifen, die außerdem weniger lange Überlebenschancen hat als ein Implantat, wie es aussieht.
    Dieser Ersatz wird bei Nichtanlagen einfach irgendwann notwendig, auch ohne schlechte Zahnpflege oder Unfälle.
    Vielen DAnk im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit,
    Bettina Reichmuth

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  • Autor
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  • #277763 Antworten
    Dr. Jörg Brachwitz
    Gast

    Hallo Frau Reichmuth,

    wenn nur ein Zahn nicht angelegt ist, stehen die Chancen für weitere Erstattungen schlecht. Nur bei mehrfach fehlenden Zähnen könnten Sie vielleicht mit weiteren Hilfen rechnen. Das wird im Einzelfall entschieden. Bei einzelnen fehlenden Zähnen möchte die gesetzliche Krankenkasse lediglich ein Brückenkonstruktion bezuschussen – und nur die.

    Freundliche Grüße

    Jörg Brachwitz

    #277764 Antworten
    Bettina Reichmuth
    Gast

    Hallo Herr Dr. Jörg Brachwitz,
    vielen Dank erstmal für die Antwort.
    Bei mir sind im Oberkiefer auf beiden Seiten keine Anlagen! allerdings werde ich erst nur auf einer Seite operiert, da die andere keine Probleme macht.
    gibt es da irgendwelche Chancen? Es sind natürlich zwei „Einzelzahnlücken“!
    Viele Grüße
    Bettina Reichmuth

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