Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Gutachterentscheidung O.K.??

  • Ersteller
    Thema
  • #277111 Antworten
    Wilfried Goeres
    Gast

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    was kann ich nach einer abgelehnten Gutachter-entscheidung tun. Mein Sohn hat eine genetisch
    bedingte generalisierte Nichtanlage von 21 bleibenden Zähne. Der Gutachter sieht aber eine uneingeschräkte Kaufunktion. Sollte ich jetzt auf ein Obergutachten bestehen oder was.

    Vielen Dank im Voraus.

    Wilfried Goeres

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  • Autor
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  • #277112 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    wenn ein Kassen-Implantatgutachter eine Übernahme der Implantatkosten durch die KK nicht befürwortet haben Sie erstmal schlechte Karten. Das Recht auf einen Obergutachter ist für Kassenpatienten nach neg. Gutachtenentscheidung im Bereich ZE m. Wissens vor einigen Jahren gestrichen worden. Ob das für Implantatgutachten anders ist, wage ich zu bezweifeln, aber mal nachfragen. Sonst bleibt wohl nur der Antrag auf ein neues Gutachten, wenn sich die Mundsituation bei Ihrem Sohn verschlechtert hat.
    Gruß
    B. Zahedi

    #277114 Antworten
    Dr. Partenheimer
    Gast

    Hallo Herr Goerdes,

    Bei einer genetisch bedingten Nichtanlage von 21 Zähnen kann eine Ausnahmeregelung greifen, nach der Implantate und Zahnersatz von der Krankenkasse bezuschusst werden koennen. Ich wuerde mich mit einem negativen Gutachten nicht zufrieden geben.
    Ihr Zahnarzt kann ein Obergutachten fordern. Sprechen Sie doch mit Ihm.

    Mit freundlichen Gruessen,

    Dr. Lars Partenheimer

    #277113 Antworten
    Dr. R. Koss
    Gast

    Hallo Herr Goeres,
    wenn tatsächlich 21 (!) bleibende Zähne fehlen, dann kann die Kaufunktion des Gebisses nicht erhalten sein!
    Legen Sie Wiederspruch bei Ihrer Krankenkasse ein, gerichtet an den Hauptgeschäftsführer. Bitten Sie den Kollegen den ärztlichen Befund zu dokumentieren und legen diesem auch die Röntgenaufnahmen nebst einem Therapieplan bei.
    Ich würde es auf diesem Weg versuchen, denn sonst wird Ihr Sohn in jungen Jahren zum Prothesenträger und das unverschuldet.
    Grüße
    Dr. Koss

    #277115 Antworten
    Wilfried Goeres
    Gast

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    hiermit möchte ich mich bei Ihnen für Ihre Antworteb bedanken, ich habe inzwischen Widerspruch eingelegt. Den weioteren verlauf werde ich ihnen später mitteilen.

    Nit freundlichem Gruss

    Wilfried Goeres

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