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erneutes problem mit der beihilfe

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    Thema
  • #277308 Antworten
    katrin
    Gast

    hallo !

    ich habe zwei implantate nebeneinander eingesetzt bekommen – zweit- und drittletzter zahn im ok. letzter zahn steht noch und ist überkront.
    die beihilfe zahlt jetzt nichts ! weder die kosten für die implantation selbst (was ich ja noch nachvollziehen könnte), noch die folgekosten für die überkronung.
    auf einen alternativkostenvoranschlag lassen sie sich erst gar nicht ein, sie meinten: sie zahlen nur für behandlungen, die auch durchgeführt wurden.
    ich bin privat versichert (über meinen vater), aber 3000 euro sind doch jede menge!

    gibt es irgendeine möglichkeit die kosten zu senken?

    ansonsten werde ich wohl mein auto verkaufen können …

    danke im voraus,

    katrin

Ansicht von 5 Antworten – 1 bis 5 (von insgesamt 5)
  • Autor
    Antworten
  • #277309 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    fordern Sie die Beihilferichtlinien Ihrer Erstatungsstelle an. In den mir bekannten Beihilferichtlinien (unter Kosten-Beihilfe auf dieser Site einshebar) steht explizit, daß gegen die Erstattung der Kosten einer Alternativversorgung nichts einzuwenden ist. Dann: Klagen!
    Gruß
    B. Zahedi

    #277310 Antworten
    katrin
    Gast

    was, wenn ich für die gerichtskosten dann auch noch
    aufkommen muss ? wissen sie, wie hoch die werden
    können ?
    die frau von der beihilfe meinte jedohc, dass klagen
    rein gar nichts bringen würde, das hätten schon
    mehrere versucht.
    kennen sie welche mit „erfolg“? ich bin bei der beihilfe
    in trier (rheinland-pfalz), kann es sein, dass es da
    nochmal unterschiede gibt ?

    liebe grüße,
    katrin

    #277311 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Es kann schon sein, daß es unterschiedliche Beihilfe-bestimmungen in den einzelnen Ländern gibt. Deswegen lassen Sie sich doch erst die Beihilfe-Kriterien für Implantat-Behandlungen zukommen und studieren diese.
    Die Beihilfe verliert auch Prozesse, kein Angst vor großen Worten.
    Gruß
    B. Zahedi

    #277312 Antworten
    M. Thielemann
    Gast

    Sehr geehrter Herr Dr. Zahedi,
    für einen Rechtsstreit mit der Beihilfestelle wäre es sehr hilfreich, wenn Sie mitteilen könnten, von welchem Bundesland die von Ihnen zitierten Beihilferichtlinien stammen.

    MFG

    M.Thielemann

    #277313 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    die Richtlinien auf dieser Website stammen aus NRW.
    Viele Grüße und viel Erfolg!
    B. Zahedi

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Antwort auf: erneutes problem mit der beihilfe
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