Häufige Suchanfragen im Forum:
Definition „kariesfrei“ bei Ausnahmeregelung Einzelzahnimplantat der ges. KK
- Dieses Thema hat 2 Antworten sowie 7840 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 23 Jahren, 1 Monat von aktualisiert.
-
Thema
-
Liebe Forumbesucher,
zu dem bereits mehrfach diskutierten Thema der „Kariesfreiheit“ von Nachbarzähnen bei der Ausnahmeregelung bezüglich Einzelzahnlücken gibt es versicherungsintern offensichtlich klare Regelungen. Die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen (dieser gehören alle gesetzl. KK an) haben am 29.06.2001 folgende ergänzende Richtlinie festgelegt:
„… Als kariesfreie Nachbarzähne sind auch die Zähne zu beurteilen, die mit kleinen, in der Regel nicht größer als ein- oder zweiflächige Füllungen restauriert worden sind. Damit soll dem gesetzlichen Anspruch an eine minimalinvasive, zahnerhaltende Therapie Rechnung getragen werden.“
Da es sich bei Inlays (um diese ging es in den verschiedenen Anfragen im Forum) auch um Füllungen handelt, trifft diese Regelung also auch dafür zu. Bei größeren Füllungen, also drei- und vierflächige, liegt demnach ein derart großer Substanzdefekt vor, dass der Zahn überkronungswürdig oder besser gesagt nicht „nicht überkronungsbedürftig“ ist, so dass keine Ausnahmeregelung für ein Einzelzahnimplantat vorliegt. Hier gibt es dann nur noch den Zuschuss für eine Brücke.Der Nebel im Dschungel der Kassenrichtlinien lichtet sich vorübergehend – bis neue Wolken aufziehen.
Beste Grüße aus Bremen,
Dr. Andreas Lindemann