Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Beihilfevorschriften

  • Ersteller
    Thema
  • #281210 Antworten
    Jakoby
    Gast

    Hallo,
    wie ist dieser Absatz aus den Beihilfevorschriften zu verstehen?
    Auszug aus dem Themenbereich Kosten:
    Nach VV 5.5 zu § 3 Abs. 1 und 2 BVO sind Aufwendungen für mehr als 2 Implantate pro Kiefer, einschließlich vorhandener Implantate, nur bei Einzelzahnlücken oder mit besonderer Begründung zur Fixierung von Totalprothesen beihilfefähig. Aufwendungen für mehr als 4 Implantate pro Kiefer, einschliesslich vorhandener Implantate, sind nicht beihilfefähig.***
    Dazu eine Verständnisfrage:
    Wenn ich dann z.B. 6 Implantate nebeneinander im Unterkiefer bekomme,
    zahlt dann die Krankenkasse gar nichts oder wenigstens(mindestens) 4 Implantate ?

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  • Autor
    Antworten
  • #281211 Antworten
    admin
    Teilnehmer

    Hallo,
    die Beihilfekriterien sind dieses Jahr neu überarbeitet orden bzw. verschärft worden, wir arbeiten an der schnellstmöglichen Umsetzung auf dieser Website. Bitte wenden sie sich an Ihre Beihilfestelle.

    #281212 Antworten
    Jakoby
    Gast

    Vielen Dank

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Antwort auf: Beihilfevorschriften
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