Häufige Suchanfragen im Forum:
Beihilfevorschriften
- Dieses Thema hat 2 Antworten sowie 4344 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 21 Jahren, 4 Monaten von aktualisiert.
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Thema
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Hallo,
wie ist dieser Absatz aus den Beihilfevorschriften zu verstehen?
Auszug aus dem Themenbereich Kosten:
Nach VV 5.5 zu § 3 Abs. 1 und 2 BVO sind Aufwendungen für mehr als 2 Implantate pro Kiefer, einschließlich vorhandener Implantate, nur bei Einzelzahnlücken oder mit besonderer Begründung zur Fixierung von Totalprothesen beihilfefähig. Aufwendungen für mehr als 4 Implantate pro Kiefer, einschliesslich vorhandener Implantate, sind nicht beihilfefähig.***
Dazu eine Verständnisfrage:
Wenn ich dann z.B. 6 Implantate nebeneinander im Unterkiefer bekomme,
zahlt dann die Krankenkasse gar nichts oder wenigstens(mindestens) 4 Implantate ?