Zahnersatz auf Implantaten: Was zahlt die Kasse bei Reparaturen?

Die Festzuschüsse für Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen

Implantate gelten grundsätzlich als Privatleistung – doch für den Zahnersatz auf Implantaten gibt es seit 2005 befundbezogene Festzuschüsse! Besonders bei Reparaturen und Erneuerungen bereits vorhandener Suprakonstruktionen (implantatgetragener Zahnersatz)  haben Patienten oft Anspruch auf Kassenzuschüsse.

Bei der Erstversorgung mit Implantaten

Der Festzuschuss orientiert sich am ursprünglichen Befund vor der Implantation. Fehlt beispielsweise ein Zahn, erhalten Sie den Zuschuss für eine Brücke – auch wenn Sie sich für ein Implantat entscheiden.

Bei Reparaturen und Erneuerungen

Hier greifen die speziellen Befunde der 7er-Serie mit eigenen Festzuschussbeträgen. Diese wurden 2005 eingeführt, weil auch Zahnersatz auf Implantaten irgendwann repariert oder erneuert werden muss.

Die Festzuschuss-Höhe: Bonusheft macht den Unterschied

Die Höhe des Festzuschusses richtet sich nach Ihrem Bonusheft und der finanziellen Situation:

  • 60% ohne Bonusheft
  • 70% bei 5 Jahren lückenlos geführtem Bonusheft
  • 75% bei 10 Jahren lückenlos geführtem Bonusheft
  • 100% bei Härtefall (niedriges Einkommen)
Festzuschuss für Implantat-Zahnersatz

Auch bei Reparaturen von Implantatzahnersatz bedeutet ein gut geführtes Bonusheft bares Geld.

Festzuschüsse für Implantate (Stand 2026)

Festzuschüsse je nach Bonusheft-Situation

Befund60%70%75%Härtefall
7.1 Suprakonstruktion Einzelimplantat238,51€278,26€298,14€397,52€
7.2 Suprakonstruktion weitere Krone146,39€170,79€182,99€243,98€
7.3 Facette Wiederherstellung Implantat87,22€101,76€109,03€145,37€
7.4 Wiedereingliederung Implantat18,29€21,34€22,87€30,49€
7.5 Implantatprothese Erneuerung590,41€688,81€738,01€984,01€
7.6 Zuschlag Konnektor atrophiert16,90€19,71€21,12€28,16€
7.7 Umgestaltung zu Suprakonstruktion86,23€100,60€107,79€143,72€

Die Kassenzuschüsse für widerherstellungsbedürftigen implantatgetragenen Zahnersatz im Detail

Befund 7.1: Neue Einzelkrone auf vorhandenem Implantat

Wenn Ihre Implantat-Krone erneuert werden muss – etwa weil sie gebrochen oder stark abgenutzt ist – greift der Befund 7.1. Das passiert zum Beispiel bei:

  • Abgebrochener Keramik-Krone
  • Verschlissener Okklusalfläche nach Jahren
  • Ästhetischen Problemen durch Verfärbungen

Befund 7.2: Weitere Suprakonstruktionen erneuern

Müssen mehrere Kronen oder Brückenglieder auf Implantaten erneuert werden, gibt es für jede weitere den Befund 7.2 – maximal jedoch 4x je Kiefer.

Beispiel: Sie haben eine 3-gliedrige Brücke auf 2 Implantaten. Die erste Krone wird nach 7.1 abgerechnet, die beiden anderen nach 7.2.

Befund 7.3: Keramik-Facette reparieren

Wenn nur die Keramikverblendung beschädigt ist, aber die Grundkonstruktion intakt bleibt, kann oft eine Facette repariert oder erneuert werden.

Typische Fälle:

  • Abgeplatzte Keramik am Frontzahn-Implantat
  • Risse in der Verblendung
  • Farbliche Anpassung nach Jahren

Befund 7.4: Lockere Krone wieder befestigen

Die einfachste Reparatur: Wenn sich eine Suprakonstruktion gelockert hat, aber noch völlig intakt ist, kann sie wieder zementiert oder verschraubt werden.

Wann das passiert:

  • Zement hat sich aufgelöst
  • Schraubenverbindung hat sich gelockert
  • Abutment muss nachgezogen werden

Zuschuss: 17,47€ bis 29,11€

Befund 7.5: Implantat-Prothese komplett erneuern

Der höchste Zuschuss gibt es für die Erneuerung einer ganzen implantatgetragenen Prothese. Das betrifft meist:

  • Stegprothesen auf mehreren Implantaten
  • Locator-Prothesen, die erneuert werden müssen
  • All-on-4/All-on-6 Konstruktionen

Befund 7.6: Zusätzliche Verankerungselemente

Bei erweiterten Prothesenkonstruktionen können zusätzliche Verbindungselemente nötig werden – etwa wenn ein weiterer Locator oder Steg-Konnektor eingefügt wird.

Befund 7.7: Totalprothese wird zur Implantat-Prothese

Manchmal kann eine vorhandene Totalprothese so umgebaut werden, dass sie auf neu gesetzte Implantate passt. Das spart Kosten gegenüber einer Neuanfertigung.

Wann darf die Kasse den Festzuschuss verweigern?

Mindestablaufzeit beachten

Die Krankenkasse zahlt nur, wenn eine angemessene Zeit seit der letzten Versorgung vergangen ist. Bei hochwertigen Suprakonstruktionen wird meist eine Mindesthaltbarkeit von 6-8 Jahren erwartet.

Defekt muss reparaturbedürftig sein

Der Festzuschuss gibt es nur bei echten Defekten, nicht bei:

  • Rein ästhetischen Wünschen
  • Vorsorgerneuerungen ohne Beschwerden
  • Wechsel zu anderen Materialien ohne medizinische Notwendigkeit

Wirtschaftlichkeit prüfen

Bei kleineren Schäden prüft die Kasse, ob eine Reparatur günstiger wäre als eine Neuanfertigung. Nur wenn sich die Reparatur nicht lohnt, gibt es den vollen Zuschuss.

implantate.com-Fazit:

Die 7er-Befunde zeigen: Die Krankenkassen beteiligen sich auch an Reparaturen und Erneuerungen von Suprakonstruktionen. Je nach Art der Maßnahme gibt es zwischen 17€ (einfaches Rezementieren) und über 900€ (komplette Prothesenerneuerung) als Zuschuss. Der Löwenanteil bei den Kosten für Zahnersatz auf Implantaten bleibt jedoch beim Patienten

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Letzte Aktualisierung am Montag, 29. Dezember 2025