Zahnärzte begrüßen Rücknahme geplanter Einschränkungen bei Vollnarkosen

Berlin. „Der Beschluss ist vom Tisch, und das ist gut so. Wir haben
aber auch nichts anderes erwartet. Für Patienten und Zahnärzte heißt
das, dass eine Vollnarkose wie bisher in allen medizinisch notwendigen
Fällen auch weiterhin von der Krankenkasse bezahlt wird.“ Mit diesen
Worten kommentierte
Dr. Jürgen Fedderwitz, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung (KZBV), den heutigen Beschluss des
Bewertungsausschusses von Ärzten und
Krankenkassen, die geplante Einschränkung von Leistungen der
gesetzlichen Krankenkassen für Vollnarkosen im zahnärztlichen Bereich
auszusetzen und eine Neuregelung zu erarbeiten. Damit
sei den Forderungen der KZBV, die sich in den vergangenen Wochen intensiv für eine Regelung eingesetzt habe, in vollem
Umfang entsprochen worden.
Die KZBV, so Fedderwitz weiter, begrüße den Willen des
Bewertungsausschusses, die Zahnärzteschaft in die weiteren Beratungen
einzubinden und bis zum Januar 2007 eine
Vereinbarung in Kraft zu setzen, die einerseits alle medizinisch
notwendigen Narkosen im zahnärztlichen Bereich weiterhin garantiert und
andererseits reinen ‚Wunschnarkosen‘ einen Riegel
vorschiebt.
Der Bewertungsausschuss ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Im Juli diesen Jahres
hatte das von Ärzten und Krankenkassen besetzte Organ einen Beschluss
gefasst, um die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen bei
Vollnarkosen im ambulanten Bereich zu regeln. Dabei waren auch die
Indikationen für Vollnarkosen
beim Zahnarzt eingeschränkt worden.

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Letzte Aktualisierung am Montag, 29. November 1999