PAR-Richtlinie: Änderungen bei UPT-Abrechnung seit Januar 2025
Seit dem 1. Januar 2025 gelten Änderungen bei der Abrechnung der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT). Die tatsächlich erbrachten UPT-Schritte werden nun gezählt, was sich insbesondere auf die Berechnungsfähigkeit der BEMA-Nummern UPTd und UPTg auswirkt. Eine verpasste UPT-Sitzung führt nicht mehr automatisch zum Abbruch der Behandlungsstrecke, solange der neue Termin innerhalb des festgelegten Zeitraums liegt – je nach Grad der Erkrankung innerhalb des Kalenderjahrs, Kalenderhalbjahrs oder Kalendertertials.
Die zweijährige Dauer der UPT und die zeitlichen Abstände zwischen den Sitzungen bleiben unverändert. Die PAR-Richtlinie, die im Juli 2021 in Kraft trat, hat die Parodontitisbehandlung in Deutschland auf eine neue wissenschaftliche Grundlage gestellt. Sie basiert im Wesentlichen auf dem Therapieprotokoll der S3-Leitlinie für Parodontitis.
Allerdings zeigt ein Evaluationsbericht von KZBV und DG PARO, dass die Budgetierung durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die Behandlungszahlen negativ beeinflusst hat. Die Mittel für die Nachsorge bereits behandelter Patienten binden Ressourcen, die für neue Behandlungsfälle fehlen.
Quelle: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Stand Juli 2025
https://www.kzbv.de/par-richtlinie.1498.de.html
https://par-richtlinie.de/upt/
https://www.g-ba.de/richtlinien/124/

