Kein Rückhalt für den BDIZ bei BZÄK, DGZMK und KZBV für die Tumor-Stiftung

Der Bundesverband der niedergelassenen implantologisch tätigen
Zahnärzte in Deutschland (BDIZ) versucht in Presseveröffentlichungen
den Eindruck zu erwecken, dass auf Grund seiner Initiative die
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gemeinsam mit der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung (KZBV) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-,
Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) eine „Tumor-Stiftung der deutschen
Zahnärzteschaft“ gründet. Weder BZÄK, DGZMK oder KZBV wollen sie wie
vom Verband gewünscht:
Der BDIZ müsste also jährlich zehn Millionen Euro selber beschaffen.
Der Bundesverband der niedergelassenen implantologisch tätigen
Zahnärzte in Deutschland (BDIZ) versucht in Presseveröffentlichungen
den Eindruck zu erwecken, dass auf Grund seiner Initiative die
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gemeinsam mit der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung (KZBV) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-,
Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) eine „Tumor-Stiftung der deutschen
Zahnärzteschaft“ gründet. Weder BZÄK, DGZMK oder KZBV wollen sie wie
vom Verband gewünscht:
Der BDIZ müsste also jährlich zehn Millionen Euro selber beschaffen.
Diese Stiftung soll Patienten, die im Rahmen des Paragrafen 28
Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) unter die wenigen von KZBV und
Krankenkassen definierten „Ausnahmeindikationen“ in der Implantologie
fallen, eine „unentgeltliche Versorgung mit implantologischem
Zahnersatz eröffnen“.
Eine Tumor-Stiftung wird es geben, heißt es aus der BZÄK, aber nicht
unter dem vom BDIZ aus berufspolitischen Gründen erhobenen Anspruch.
Wollte man versuchen, über eine Tumor-Stiftung eine „kostenlose
Behandlung der etwa 1.000 Fälle, die unter die Ausnahmeindikationen
fallen“ sicherzustellen, bräuchte man jährlich mindestens zehn
Millionen Euro. Wenn der BDIZ aus dem eigenen Verbandsetat oder
befreundeten implantologischen Verbänden oder über Spenden aus der
Industrie Jahr für Jahr zehn Millionen Euro für die Bezahlung der
Behandlungskosten sicherstelle, so Verantwortliche aus BZÄK und der
KZBV wie dem Kreis der Kieferchirurgen, dann könne eine „Tumor-Stiftung
mit dem BDIZ-Anspruch auftreten“. Aber weder die Verbände der
Implantologie noch die Dentalindustrie in der Implantologie wollten, so
zeigen Gesprächsrunden, ein Stiftungskapital von mehr als 100 Millionen
Euro zur Verfügung stellen, aus dessen Erträgen die zehn Millionen Euro
Jahr für Jahr geleistet werden können, oder Jahr für Jahr mindestens
zehn Millionen Euro zusagen. Allenfalls, so heißt es aus der Industrie,
„könne man einen Bruchteil der Summe“ entsprechend einer Tumor-Stiftung
zusagen.
Man wolle die Tumor-Stiftung aufgreifen, heißt es in der BZÄK, aber
nicht, um jede Ausnahmeindikation darüber zu finanzieren, sondern nur,
um bei sozial besonders gravierenden Problemen Zuschüsse zu geben und
in den Einzelfällen eine bessere, über das Maß des Notwendigen hinaus
gehende Versorgung bezuschussen zu können.
Und aus der KZBV kam folgende Stellungnahme: „Alle drei großen
zahnärztlichen Organisationen, die die BDIZ über die Stiftungsidee vor
den Karren spannen wollte, um die Definition von Bema-Bewertungen/Teil
VI für implantologische Leistungen auszuhebeln, ohne selbst die
finanzielle Verantwortung zu übernehmen, halten in diesem Punkt die
BDIZ-Initiative für nicht umsetzbar und gescheitert.“ In der DGZMK,
besonders bei den Kieferchirurgen und den Universitätskliniken wird
darauf verwiesen, dass die „vom BDIZ geforderte kostenlose Behandlung
nicht möglich ist“. Wenn der Operateur persönlich im Rahmen seiner
Arbeit an der Uniklinik auf sein Honorar verzichtet, muss die Klinik
Sachkosten, die OP-Kosten, die OP-Leistungen, Technikkosten etc. den
Krankenkassen oder Kostenträgern berechnen. Die KZBV verweist darauf,
dass sie per Sicherstellungsauftrag so oder so Versorgungen, die in den
Bereich des Paragrafen 28 Implantologischer Ausnahmeindikationskatalog
fallen, erfüllen muss und um den Bema Teil VI „Beschreibung von
Implantologiepositionen“ damit nicht herum kommt. Dies könne auch durch
eine Tumor-Stiftung nicht verhindert werden.
Eine Tumor-Stiftung als „Nothilfe“ will man gemeinsam unter
BZÄK-Federführung weiter vorantreiben, aber die vom BDIZ auf dem
Herbstfest kürzlich in Berlin beim 15. Jahresjubiläum erhobene
Behauptung, darüber könne die „Solidargemeinschaft von den Kosten der
in Paragraf 28 definierten Ausnahmeindikationen mit Implantatversorgung
befreit und die Beschreibung von Leistungspositionen im Bema und der
damit verbundene hohe Verwaltungsaufwand für eine extrem kleine Gruppe
an Patienten überflüssig werden“, wird sich nicht erfüllen. Den
politischen Teil der BDIZ-Initiative sieht man in den Körperschaften
als gescheitert, hofft aber, gemeinsam wenigstens für Sonderhilfen in
einer „Tumor-Stiftung der deutschen Zahnärzteschaft“ die notwendigen
Mittel über Sponsoren-Zusagen zusammenzubekommen.
Quelle: DZW

Letzte Aktualisierung am Montag, 29. November 1999