DGZMK: Erklärung zu den vom Wissenschaftsrat angeregten Reformen
Erklärung zu den vom Wissenschaftsrat angeregten Reformen für die
Zahnmedizin an den Universitäten durch den Präsidenten der
wissenschaftlichen Dachorganisation der zahnmedizinischen
Fachgesellschaften in Deutschland, der Deutschen Gesellschaft für
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), Prof. Dr. Georg Meyer
(Universität Greifswald): "Die Zahnmedizin ist die größte Disziplin
innerhalb der medizinischen Fachbereiche. Aufgrund spezieller
medizinischer Aufgaben hat sie sich in vielen Ländern zu einem eigenen
Studiengang entwickelt, der von vornherein zu einem Facharzt führt.
Dessen Aufgabenspektrum wäre aber mit dem Begriff 'Orale Medizin'
treffender zu charakterisieren als mit der geläufigen Bezeichnung
'Zahnarzt'. In einigen Ländern (z.B. Österreich, Italien u.a.) ist es
bzw. war es bis vor kurzem so, dass die Weiterbildung zum Zahnarzt ein
abgeschlossenes Medizinstudium voraussetzte.
In Deutschland waren das Medizin- und Zahnmedizinstudium – wenigstens
bis zum Physikum – nahezu identisch, bevor allein die
Approbationsordnung Medizin geändert wurde beispielsweise mit zentralem
Physikum bereits nach vier Semestern u.a.. Erst seit diesem Zeitpunkt
(vor ca. 20 Jahren) drifteten die beiden Studiengänge deutlich
auseinander. Nun fordert der Wissenschaftsrat völlig zurecht Lehre,
Forschung und damit auch Krankenversorgung der Zahnmedizin wieder sehr
viel enger mit den anderen medizinischen Disziplinen zu vernetzen. Dazu
gehören dann aber auch eine Angleichung der Betreuungsverhältnisse,
eine Erhöhung der Forschungsetats und eine kostendeckende Vergütung
zahnmedizinischer Leistungen durch die zuständigen Kostenträger ohne
Abstriche.
Der von der Vereinigung Zahnmedizinischer Hochschullerer (VHZMK)
erarbeitete und kürzlich verabschiedete Entwurf einer neuen
Approbationsordnung beinhaltet insbesondere eine engere
(Wieder-)Anbindung an das Humanmedizinstudium. Dieser Entwurf wird dem
Bundesministerium für Gesundheit und Soziales (BMGS) nach konzertierter
Abstimmung über die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in den kommenden
Wochen zugestellt werden.
Auf der letzten Vorstandssitzung der DGZMK, wurde am vergangenen
Wochenende empohlen, insbesondere interdisziplinär ausgerichtete
Forschungsprojekte zu fördern. Weiterbildende, kostenpflichtige
(Master-)Studiengänge, an denen sowohl niedergelassene Zahnärzte als
auch postgraduale Studenten (und hier gibt es zahlreiche ausländische
Bewerber) teilnehmen können, sind bereits etabliert und werden
zukünftig im Bereich der Zahnmedizin auf deutlich breiterer Basis
stattfinden. Beispielhaft sind hier zu nennen der Masterstudiengang für
Computergestützte Funktionslehre an der Universität Greifswald, der
sich exakt an den Bologna-Kriterien orientiert sowie implantologische
Studiengänge an den Universitäten Tübingen/London und seitens der
Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI) in Zusammenarbeit mit
der Steinbeiss-Hochschule in Berlin."
Quelle: DGZMK