BD Kieferorthopäden informiert über das aktuelle LSG-Urteil zum Kollektivausstieg

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat in seinem schriftlichen Urteil zum
Verfahren den grundsätzlichen Zahlungsanspruch der niedersächsischen
Kieferorthopäden ohne Kassenzulassung bestätigt. Dies wird deutlich in
der schriftlichen Urteilsbegründung, die dem BDK inzwischen zugestellt
wurde.

Nach einigen einstweiligen Anordnungsverfahren im Jahr 2005 hatte es am
13. September 2006 in Celle ein Hauptsacheverfahren gegeben, dessen
Ergebnis keinen Zweifel daran lässt, dass gesetzlich Versicherte ihre
Ärzte nicht nur in Notfällen, sondern uneingeschränkt auch nach ihrem
Zulassungsverzicht in Anspruch nehmen werden können und für die
Behandlung ein direkter Vergütungsanspruch gegenüber den Krankenkassen
besteht. Das Gericht hat zwar für Kieferorthopäden erhöhte
Anforderungen formuliert, diese sind allerdings überwiegend allein
durch die spezielle Durchführung und den Ablauf einer
kieferorthopädischen Versorgung bedingt.

Demzufolge wurde zwar die Klage abgelehnt, da die Rechnungsstellung den
Eigenanteil der Patienten zu berücksichtigen habe – weder im
Gesetzeswortlaut noch in der Begründung sieht der BDK aber taugliche
Hindernisse für einen kollektiven Zulassungsverzicht von
Vertragsärzten. Dr. Gundi Mindermann, 1. Bundesvorsitzende des BDK:
„Das LSG sieht die ausgestiegenen Kieferorthopäden – als
Kollektivverweigerer – als dem Vertragsarztsystem ‚nachverhaftet’ an
mit Leistungserbringungsrechten und –pflichten wie z. B.
Qualitätssicherung. Die prinzipielle Zulässigkeit der Inanspruchnahme
der Behandlung nach SGB V ist nicht in Frage gestellt.“

Das aktuelle LSG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist
zugelassen, und der BDK wird diese durchführen. Die aus dem System
ausgestiegenen Kieferorthopäden hätten mit viel Unterstützung von
Patienten und Elterninitiativen die Grenze zwischen Kassenleistungen
und den Möglichkeiten der modernen Kieferorthopädie deutlich werden
lassen und sich für eine hohe und innovative Behandlung der Patienten
gegen viel Widerstand eingesetzt, so Dr. Mindermann. Der BDK erachtet
den gewählten Weg als notwendige Konsequenz aus der
gesundheitspolitischen Entwicklung.

Für Rückfragen der Redaktionen:
Dr. Gundi Mindermann, BDK: Tel.: 030 / 27594843

Letzte Aktualisierung am Montag, 29. November 1999