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Wann kann man Zahnimplantate einsetzen? |
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Zahnimplantate dienen dem Ersatz von fehlenden Zähnen. Theoretisch ist es dabei möglich, jeden verloren gegangenen Zahn durch ein Implantat zu ersetzen. Das mag bei Verlust von einzelnen Zähnen sicher ein gutes Konzept sein, wäre im Fall einer kompletten Zahnlosigkeit aber nicht nötig. Hier reichen selbst für eine festsitzende Brücke in der Regel eine Implantatzahl von 6-8 pro Kiefer aus, mit mehr Zahnimplantaten wäre in der Regel keine funktionelle Verbesserung zu erzielen.
Welche Art der Versorgung die Sinnvollste ist, hängt von der Gebissituation ab und wird bei der Implantatplanung vorab festgelegt. Sie wird aber auch durch die zunehmenden Möglichkeiten der Aufbaugestaltung beeinflusst. Die Implantatindustrie hält hier durch eine riesige Auswahl an konfektionierten bzw. individualisierbaren Aufbauten bzw. Verbindungselementen für fast jede Situation ein Lösung parat: von Keramik-Abutments für die ästhetische Kronenversorgung bis zu konfektionierte Halteelementen wie Kugelkopfanker oder Locatoren für einen preisgünstigen Prothesenhalt.
Um für die Einsatzmöglichkeiten eine bessere Übersicht zu erhalten, unterscheidet man verschiedene Zahnverlustmuster, für die es jeweils typische Implantatlösungen gibt.
Indikationen von Zahnimplantaten
Voraussetzungen für eine Implantatbehandlung
- Ausreichendes Knochenangebot für die Implantatverankerung
- Genügend Platz für den prothetischen Aufbau
(Krone)
- Gute Mundhygiene
- Abgeschlossenes Kieferwachstum
- Beachtung der Gegenanzeigen
Eine Altersbegrenzung besteht jedoch nicht!
Eine Aufschlüsselung der angezeigten Implanttattherapie nach Art des Zahnverlusts (wie viele Implantate in welcher Situation) liefert die Konsensuskonferenz Implantologie mit dem „Konsensuspapier“ der Verbände BDO, DGMKG, DGI und DGZI über die:
Indikationsklassen zur Implantattherapie.
Hier heißt es: ..."Die optimale Therapie des Zahnverlustes ist der Ersatz jedes einzelnen Zahnes durch ein Implantat. Dabei ist der Zahn 8 eines Quadranten in der Regel nicht zu ersetzen. Da die optimale Therapie aus verschiedensten Gründen (anatomische, aber auch wirtschaftliche) nicht immer durchgeführt werden kann, wurden die nachfolgenden Empfehlungen für Regelfallversorgungen aufgestellt.
Indikationsklassen für Regelfallversorgungen in der Implantologie (Stand 12/08)
Klasse Ia „Frontzahnersatz“
- Wenn Zähne der Oberkiefer-Front fehlen → 1 Implantat je fehlendem Zahn
- Wenn Zähne 32-42 der Unterkiefer-Front fehlen → Indikation für 2 Implantate
- Wenn Zähne 33-43 der Unterkiefer-Front fehlen → Indikation für 2-4 Implantate unter Berücksichtigung der speziellen anatomischen Verhältnisse
- Einzelzahnlücken der Unterkiefer-Front → Indikation für 1 Implantat
Grundsatz: Bei der implantologischen Versorgung des reduzierten Restgebisses ist die Bezahnung des Gegenkiefers zu berücksichtigen. Darüber hinaus gelten die Regeln konventioneller Prothetik.
- Für eine festsitzende Versorgung im Oberkiefer werden in der Regel 8 Pfeiler benötigt,
- im Unterkiefer in der Regel 6 Pfeiler.
- Natürliche Zähne können angerechnet werden, wenn diese an statisch günstiger Position stehen und eine gute Prognose aufweisen.
- Für eine herausnehmbare Versorgung im Oberkiefer werden in der Regel 6 Pfeiler benötigt, im Unterkiefer in der Regel 4 Pfeiler.
- Natürliche Pfeilerzähne können angerechnet werden, wenn diese an
statisch günstiger Position stehen und eine gute Prognose aufweisen.
- Zahn 8 fehlt: → in Ausnahmefällen Indikation zur Implantation
- Zähne 7 und 8 fehlen: → Indikation für 1 Implantat
- Zähne 6 bis 8 fehlen: → Indikation für 1-2 Implantate
- Zähne 5 bis 8 fehlen: → Indikation für 2-3 Implantate
- Zähne 4 bis 8 fehlen: → Indikation für 3 Implantate
Für die Verankerung eines festsitzenden Zahnersatzes
- im zahnlosen Oberkiefer: → 8 Implantate
- im zahnlosen Unterkiefer:→ 6 Implantate ...."
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Letzte Aktualisierung ( Samstag, 17. Januar 2009 )
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