Häufige Suchanfragen im Forum:
Kostenerstattung GOZ/GOÄ
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Thema
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Im Kostenvoranschlag für eine Implantatbehandlung sieht der ZA die Gebührenziffern GOZ 901 und GOÄ 2730 vor. Die Versicherung stellt dazu in der Kosten(nicht)übernahmeerklärung fest, dass die Leistungen der 2730 (GOÄ) bereits Inhalt der 901 (GOZ) seien und daher nicht berücksichtigt werden können. Welche Verhaltensempfehlungen gegenüber Versicherung und/oder ZA gibt es dazu?