Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Kleinliches Finanzamt?

  • Ersteller
    Thema
  • #295441 Antworten
    Hildegard
    Gast

    Hallo
    War diese Woche beim FA um meinen Antrag abzugeben. Habe für meine Implantate 2 Rechnungen erhalten, eine im Sept.06 und eine ende Dez.06. Habe diese auch als Aussergewöhnliche Belastungen eingetragen. Die Rechnung vom Sept. wird akzeptiert ohne Einwände. Für die Rechnung im Dez. musste ich noch einen Kontoauszug nachreichen, ob ich diese auch wirklich!! noch in 2006 bezahlt habe. Aber bezahlt (gebucht) wurde sie von der Bank am 04.01.07 und wegen diesen 4 Tagen kann das FA diese Rechnung vom Dez.06 nicht für diesen Antrag anerkennen, ich soll sie nächstes Jahr wieder eintragen. Die Rückzahlung der Krankenkasse (die ich ja auch eingetragen hatte) wurde erst am 05.01.07 bestätigt, die hätte sie am liebsten drin stehen gelassen. Von all den Unterlagen, die nun gestrichen sind, samt Kontoauszug, hat sie sich Kopien gemacht und diese dann auch noch behalten.
    Habe bis jetzt immer gedacht das Rechnungsdatum sei entscheidend, aber wegen 4 Tagen so eien Aufstand zu machen, da kann ich nicht ruhig bleiben. Da kommt man sich wie ein Verbrecher vor, obwohl man alles belegen kann!
    Da fällt mir dazu ein „Die großen lässt man laufen und die kleinen fängt man“
    Ist das denn Rechtens was die am FA machen?
    Oder denken die, ich hätte das nächstes Jahr vergessen, so alt bin ich nun auch wieder nicht!

    Vielleicht weiß jemand was dazu

    Gruß Hildegard

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  • Autor
    Antworten
  • #295442 Antworten
    Dr.Metelski
    Teilnehmer

    Die Finanzbeamtin hat entsprechend der Gesetze korrekt gehandelt.Nicht aufregen!Bei uns Ärzten u. Zahnärzten ist es z.B.so,dass unsere Rente versteuert wird,obwohl sie nur aus Nettogewinnen ( nach Abzug von Steuern) finanziert wurde.

    Gruß Dr. Metelski

    #295443 Antworten
    nicole
    Gast

    Das kann ich nur bestätigen, dass es eben das Gesetz so vorsieht, dass Aufwendungen nur im Jahr der tatsächlichen Zahlung berücksichtigt werden können und da die Rechnung vom Dezember war, lag es auch nah, die Zahlung könnte auch erst im Januar bezahlt worden sein, deswegen haben sie auch nachgefragt.

    #295444 Antworten
    Kerstin
    Gast

    Also ich kenne mich da mit aus. Bin Steuerfachangestellte von Beruf. Und ich kenne solche Fälle. Leider steht es so im Gesetz und die Finanzbeamten können halt nur danach handeln. Aber ich habe bisher noch nie gehört das die sich das schon für das nächste Jahr kopiert haben.Ich hoffe Sie haben die Erstattung der Krankenkasse auch wieder raus genommen. Aber wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann hat die Finanzbeamtin das wohl auch getan. Leider kann man es halt nur im nächsten Jahr wieder einreichen.

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