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Behandlungsmaßnahme + Vergütung

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    Dorthe
    Gast

    Vereinbart sind 2 Bonefit-Implantate für eine Brückenversorgung. Kosten lt. GOZ §9 980 Euro. Zuzügl. geschätzte Kosten lt. GOÄ bzw. GOZ §§ 3 und 4 (3) 520 Euro = 1.500 Euro für 2 Implantate.
    Ist es üblich, daß die 520 Euro für Material- und Laborkosten bei Behandlungsbeginn in bar zu zahlen sind?
    Gruß Dorthe

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  • #280261 Antworten
    Dr.Metelski
    Teilnehmer

    Es kommt darauf an,was Sie mit Ihrem Behand-
    ler vereinbart haben und dies hängt z.T. davon
    ab,welche Erfahrungen er mit der Zahlungsmo-
    ral seiner Patienten hat.Sie müssen bitte auch
    verstehen,dass ein Behandler,wenn er viel im-
    plantiert nicht ständig in Vorkasse treten kann.
    Die Implantatlieferfirmen möchten auch in
    angemessener Frist Ihre Ware bezahlt haben.Es
    ist ja mittlerweile nicht nur in der Dienstleistungsbrache,Baufirmen und Handwer-
    kern üblich,dass Vorschüsse verlangt werden.

    M.f.G. Dr. G. Metelski

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Antwort auf: Behandlungsmaßnahme + Vergütung
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Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024