Festzuschuss: Was übernehmen die Krankenkassen bei Zahnersatz und Implantaten?
Wie hoch ist Festzuschuss für eine Vollprothese?
Das zahlt die Kasse 2024 für eine Zahnprothese
Für die Versorgung mit einem Gebiss bei Zahnlosigkeit gibt es einen Festzuschuss von der Krankenkasse, der einer festgelegten „Regelversorgung“ zugrunde liegt. In diesem Fall eine Vollprothese. Ob letztendlich ein einfaches Gebiss oder eine teure Zahnprothese auf Implantaten angefertigt wird, ist für die Höhe der Kassenbeteiligung unerheblich. Die Kasse muss diesen Betrag auf jeden Fall zahlen. Nach den Richtlinien kann ein Gebiss frühestens alle 2 Jahre erneut bei der Krankenkasse beantragt werden.
Den Festzuschuss gibt es für die Zahnlosigkeit, nicht für die Zahnprothese
Unterkieferprothese: die Kasse zahlt mehr
Für einen zahnlosen Unterkiefer zahlt die Kasse etwas mehr, da der Aufwand höher ist, einer Zahnprothese im Unterkiefer Halt und Funktion zu geben (siehe Tabelle unten).
Festzuschuss für eine Zahnprothese bei gutem Bonusheft höher
Der Festzuschuss für Zahnersatz ohne Bonusheft liegt mindestens bei 60% der Regelversorgung. Mit einem über 5 Jahre lückenlos geführten Bonusheft erhalten gesetzlich Versicherte 70% der Regelleistung, nach 10 Jahren sind es 75%. Der Härtefall bekommt 100% der Regelleistung von der GKV erstattet.
Der Kassenanteil für den zahnlosen Kiefer erhöht sich meist jährlich
Üblicherweise erhöhen die Krankenkassen aufgrund der Inflation die Kassenzuschüsse für die Patienten jedes Jahr. Da sich aber auch die Preise beim Zahnarzt für Zahnprothesen erhöhen, kann es sogar sein, dass Sie tiefer in die eigene Tasche greifen müssen.
60% | 70% | 75% | Härtefall |
---|---|---|---|
521,89€ | 608,87€ | 652,36€ | 869,81€ |
60% | 70% | 75% | Härtefall |
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559,64€ | 652,91€ | 699,55€ | 932,73 |
Implantatgetragene Prothese bei Zahnlosigkeit: gleiche Kassenbeteiligung, aber relativ wenig.
60% | 70% | 75% | Härtefall |
---|---|---|---|
121,65€ | 141,93€ | 152,06€ | 202,75€ |
60% | 70% | 75% | Härtefall |
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86,08€ | 100,42€ | 107,60€ | 143,46€ |
Festzuschuss Zahnprothese als Provisorium (Interimsersatz)
Wenn noch Zähne vorhanden sind, diese aber alle gezogen werden müssen, dann kann sich der Kiefer danach sehr stark verändern. In solchen Fällen kann eine provisorische Vollprothese für den Übergang (Interimsprothese, Interimsersatz) gefertigt werden, um die Abheilung abzuwarten.
Dafür gibt es von der Krankenkasse einen eigenen Festzuschuss:
60% | 70% | 75% | Härtefall |
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439,14€ | 512,33€ | 548,93€ | 731,90€ |
Weiterführende Informationen:
Kassenzahnärztliche Gebührenordnung (BEMA)
Befundorientierte Festzuschüsse in der Zahnersatzversorgung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, KZBV 2024