Bei 22 parodontal gesunden Patienten mit einem niedrigen Risiko für ästhetische Komplikationen (u.a. dicker Biotyp und intakte bukkale Knochenwand) wurden unmittelbar nach Zahnextraktion Einzelimplantate transmukosal inseriert. Der Spalt zwischen dem Implantat und der vestibulären Knochenlamelle wurde standardmäßig mit partikelförmigen bovinen Knochenersatz aufgefüllt und die Implantate wurden sofort mit einer verschraubten und funktionell nicht belasteten Einzelkrone versorgt.

In Fällen, in welchen während der Einheilung Rezessionen entstanden, wurde zusätzlich eine Augmentation mit einem Bindegewebstransplantat durchgeführt. Die definitive prothetische Versorgung erfolgte sechs Monate später. Die klinischen Ergebnisse wurde nach einem und nach fünf Jahren miteinander verglichen. Nach einem Jahr war ein Implantat verloren gegangen und eine technische Komplikation in Form eines Chippings der Verblendung aufgetreten.

Von den 17 Patienten, welche am Fünfjahres-Follow up teilnahmen, waren fünf zusätzlich mit einem Bindegewebstransplantat versorgt worden. Der mittlere Knochenverlust betrug nach einem Jahr 0,12 mm und nach fünf Jahren 0,19 mm und war statistisch nicht signifikant unterschiedlich. Die Papillenhöhe nahm im Beobachtungszeitraum signifikant zu, während sich die Kontur des Alveolarfortsatzes signifikant verschlechtert hatte. Bei drei Implantaten im Bereich des mittleren Schneidezahnes konnten Rezessionen > 1,0 mm festgestellt werden. Bei allen drei Implantaten waren keine Bindegewebstransplantate eingesetzt worden. Bei insgesamt acht Implantaten konnten ästhetische Komplikationen festgestellt werden. Implantate im Bereich der seitlichen Schneidezähne wiesen dabei grundsätzlich stabilere Weichgewebsverhältnisse auf.