Dentalimplantate mit sehr kleinem Durchmesser (1,8 bis 3,3 Millimeter) eignen sich zur Abstützung von Brücken in zahnlosen Kieferabschnitten mit reduzierter Knochenbreite oder -höhe. Bei strenger Indikationsstellung lassen sich sehr kleine Implantate in Knochenstrukturen von angemessener Qualität und Quantität primärstabil verankern.
Ein angemessenes oder augmentierbares Angebot an befestigter Gingiva kann als Anforderung hinzukommen. Durchmesserreduzierte Implantate behindern weniger die die Angiogenese und neigen weniger als Standardimplantate zu Exposition und Knochenverdrängung. Im Seitenzahnbereich ermöglichen abgerundete und schmale prothetische Zähne kleine Okklusionsflächen, welche achsenkonforme wie auch achsenwidrige Kräften minimieren.
Um einer Metallermüdung durch zyklische Belastungen entgegenzuwirken, können mehrere verblockte Implantate erforderlich sein. Frontzähne auf Mini-Implantaten müssen als Gegenmaßnahme gegen zyklische Belastungseffekte eventuell mit einem okklusalen Relief versehen werden.