Um die Risiken einer Thromboembolie bei Absetzen einer gerinnungshemmenden Medikation bzw. die Risiken für Nachblutungen bei kontinuierlicher Gabe von Gerinnungshemmern im
Rahmen von Implantatbehandlungen zu ermitteln, wurde eine systematische Literaturrecherche in den Datenbanken Medline, Cochrane Data Base of Systematic Reviews, Cochrane Central Register of Controlled Trials und Embase durchgeführt und mit einer Handsuche in den jeweils zitierten Studien der einbezogenen Publikationen ergänzt.
Von den 19 in die Untersuchung einbezogenen Studien handelte es sich bei fünf um RCT, elf waren kontrollierte klinische Studien und bei dreien handelte es sich um Fallserien im prospektiven Design. Bei den zahnärztlichen Eingriffen handelte es sich in den meisten Fällen um Zahnextraktionen. Aufgrund der hohen Heterogenität der Vorgehensweisen konnten keine weiteren Analysen mit aggregierten Daten erfolgen. In allen Studien konnten keine signifikanten Unterschiede in Bezug auf Nachblutungen zwischen Patienten ermittelt werden, welche weiterhin Vitamin K-Antagonisten als Gerinnungshemmer einnahmen, und den Patienten, bei welchen die Medikation abgesetzt wurde. In keiner der Studien
trat eine Thromboembolie ein. Nachblutungen konnten mittels einfacher lokaler Maßnahmen wie Mundspülungen mit Tranexamsäure, Gelatineschwämmen oder Zellstoff-Tupfern gestillt
werden. Nachblutungen korrelierten nicht mit der International Normalized Ratio (INR).
Die Ergebnisse zeigten, dass Patienten unter gerinnungshemmender Medikation kein höheres Nachblutungsrisiko aufweisen im Vergleich zu Patienten, die keine Gerinnungshemmer einnahmen bzw. diese im Zusammenhang mit dem zahnärztlichen Eingriff abgesetzt hatten. Ein Absetzen der Gerinnungshemmer wird daher bei kleineren operativen Eingriffen in der Mundhöhle, wie Zahnextraktionen oder Implantatinsertionen nicht empfohlen. Ausnahmen sind größere Eingriffe, die unter Bildung von Mukoperiostal-Lappen erfolgen bzw. Augmentationen oder extensive Osteotomien beinhalten.