Bei Kompensation von Zahnverlusten nach Trauma oder unvermeidlichen Extraktionen durch Sofortimplantationen mit Sofortbelastung müssen die betroffenen Patienten mit einem angemessenen Kronenprovisorium versorgt werden. Eine Weichgeweberezession muss verhindert werden, gleichgültig ob sie durch einen überdimensionierten zervikalen Kragen des Kronenprovisoriums mit Kompression des periimplantären Gewebes oder durch einen unterdimensionierten Sulkusformer entsteht. Bei Nachbildung der exakten Größenverhältnisse des verlorenen Zahns (insbesondere im zervikalen Abschnitt des neuen Provisoriums) bleiben alle relevanten Informationen voraussichtlich erhalten und ermöglichen die Gestaltung eines natürlich aussehenden Austrittsprofils. Die Autoren präsentieren theoretische Überlegungen und einen Fallbericht, um zu beweisen, dass ein dentogingivaler Weichgewebekragen mit naturnahen Dimensionen einen ähnlichen gewebeerhaltenden Heilungsprozess einleiten kann wie ein replantierter Zahn. Zum Abdichten der Wunde befestigt man die natürliche Zahnkrone an einem Implantat statt an der Wurzel. Sollte der Zahn traumabedingt nicht mehr vorhanden sein, behilft man sich mit einer natürlich dimensionierten künstlichen Krone.