Ziele: Es existieren bereits etliche Studien, die oralchirurgische Verfahren bei Patienten mit einer Antikoagulationstherapie beschreiben, jedoch sind derzeit keine prospektiven Studien über die Implantatchirurgie unter einer Antikoagulationsbehandlung verfügbar. Außerdem bezieht sich nur eine begrenzte Anzahl von Fallberichten auf enossäre Implantatbehandlungen bei der genannten Patientengruppe.
Für die Oralchirurgie wird empfohlen, dass eine Antikoagulationsbehandlung nicht geändert werden muss, wenn der International-Normalized-Ratio-(INR)Wert <4 liegt und lokal blutstillende Maßnahmen angewendet werden. Der Zweck dieser vorläufigen Studie galt der Häufigkeitsbewertung von Blutungskomplikationen im Anschluss an eine chirurgische Zahnimplantationstherapie in einer Gruppe von 50 konsekutiven Patienten, die eine orale Antikoagulationstherapie (Cumarinderivat Warfarin, vgl. Marcumar® Anm. der Red.) ohne Unterbrechung oder Modifikationen in ihrer Therapie (Gruppe A) erhielten.
Materialien und Methoden: Zudem bildeten einhundertundneun gesunde Patienten vergleichbaren Alters, Geschlechts, mit vergleichbarer Zahl und Region des implantatchirurgischen Prozedere die Kontrollgruppe (Gruppe B).
In beiden Gruppen wurde ein Standardprotokoll lokaler Haemostase, einschließlich nicht resorbierbarer Nähte sowie mit Tranexamsäure getränkter Kompressionsgaze angewandt. Die Chirurgen führten, im Blindverfahren bezüglich der Gruppenzugehörigkeit, alle Verfahren im ambulanten Rahmen durch.

Ergebnisse: Von zwei und drei späten Blutungskomplikationen wurde in der Gruppe A und Gruppe B respektive, ohne signifikanten Unterschied bezüglich des Blutungsrisikos berichtet (relatives Risiko = 1,45; P= 0,65; 95% Konfidenzintervall 0.2506-8.4271). Diese Komplikationen wurden unter Verwendung eines mit Tranexamsäure getränkter Kompressionsgaze im Bereich der chirurgischen Wunde versorgt.

Schlussfolgerung: Gemäß unseren vorläufigen Ergebnissen eignet sich die lokale Haemostase in der Implantologie zur Prävention von Blutungskomplikationen bei Patienten mit oraler Antikoagulation, womit es möglich ist, diese Operationsverfahren ambulant durchzuführen.