3 Tage nach beendeter Implantat-Behandlung fing der künstliche Zahn (wieder) an zu wackeln: Die Halteschraube vom Abutment ins Implantat hatte sich gelockert. Da die Krone fest einzementiert war, musste zum erneuten Festziehen der Schraube ein Loch in die Krone gebohrt werden, das hinterher mit e. Kunststofffüllung wieder verschlossen wurde. Wie verhalte ich mich nun bzgl. Rechnung und eventuell später auftretender Folgeschäden ? Lasse ich mir eine Bescheinigung vom Arzt ausstellen ? Was muss drinstehen, auch unter rechtl. Aspekten ?
Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz
Häufige Suchanfragen im Forum:
Zum Festziehen einer Abutment-Schraube musste Krone angebohrt werden. Was nun?
Verfasst am 22. 10. 2022, 16:00

Docwolff
Guten Tag,
es dürfte rechtlich unmöglich werden, eine fehlerhafte Implantatkronenversorgung einzuklagen, wenn ein anderer Behandler auf diese Art interveniert hat.
mfg
Wolff
Verfasst am 24. 10. 2022, 09:37

Multitalent
Nein, nein, es war kein anderer Zahnarzt, der die Schraube festgezogen hat, sondern derselbe, der auch das Implantat gesetzt hat !

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