Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

Zum Festziehen einer Abutment-Schraube musste Krone angebohrt werden. Was nun?

Multitalent
Multitalent

3 Tage nach beendeter Implantat-Behandlung fing der künstliche Zahn (wieder) an zu wackeln: Die Halteschraube vom Abutment ins Implantat hatte sich gelockert. Da die Krone fest einzementiert war, musste zum erneuten Festziehen der Schraube ein Loch in die Krone gebohrt werden, das hinterher mit e. Kunststofffüllung wieder verschlossen wurde. Wie verhalte ich mich nun bzgl. Rechnung und eventuell später auftretender Folgeschäden ? Lasse ich mir eine Bescheinigung vom Arzt ausstellen ? Was muss drinstehen, auch unter rechtl. Aspekten ?



Docwolff
Docwolff

Guten Tag,
es dürfte rechtlich unmöglich werden, eine fehlerhafte Implantatkronenversorgung einzuklagen, wenn ein anderer Behandler auf diese Art interveniert hat.
mfg
Wolff



Multitalent
Multitalent

Nein, nein, es war kein anderer Zahnarzt, der die Schraube festgezogen hat, sondern derselbe, der auch das Implantat gesetzt hat !



  • 1