Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

Antwort auf: Schmerzensgeld und Schadenersatz

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Schmerzensgeld und Schadenersatz

Chrissi2019
Mitglied seit 26. 05. 2019
18 Beiträge

Liebe Forummitglieder,

da bei mir eine Implantat OP schief gelaufen ist und ich seit 4 Monaten Dauerschmerzen habe, wurde mir geraten mich an einem Anwalt zu wenden, zwecks Schmerzensgeld. Bevor ich das tue, möchte ich jedoch erfahren ob schon jemand hier Schmerzensgeld erhalten hat und über welchen Weg?



dentschulz
dentschulz

Hallo,
so lange Schmerzen, das ist schon schlimm. Aber Du kannst nur Schmerzensgeld erstreiten, wenn Dein Zahnarzt einen Behandlungsfehler begangen hat. Gutachter kosten Geld, hast Du eine Rechtsschutzversicherung?



MaKa
Mitglied seit 04. 06. 2019
3 Beiträge

Hallo Chrissi2019,

du schreibst nichts über das Vorgehen des Arztes. In welche Situation ist das Implantat hineingekommen?

Wichtig ist in jedem Fall: wenn der Verdacht besteht, dass ein ärztlicher Kunstfehler vorliegt: besorge dir ALLE Unterlagen! Also Arztrechnungen, Karteieinträge des Arztes, Röntgenaufnahmen usw. Gehe damit zu einem ärztlichen Gutachter. Erste Anlaufstellen könnte die kassenärztliche Vereinigung oder die Ärztekammer sein. Unter Umständen lässt sich mit deren Hilfe eine Klage vermeiden und der Arzt zahlt freiwillig ein angemessenes Schmerzensgeld.

Eine Rechtsschutzversicherung zahlt übrigens außer dem Rechtsanwalt und den im Falle einer Klage anfallenden Gerichtskosten lediglich gerichtlich bestellte Gutachter, keine privat beauftragten. Suche dir ggf. unbedingt einen Fachanwalt für Medizinrecht, am besten einen, der sich nur um geschädigte Patienten kümmert und keine Ärzte vertritt. Von einem Gutachter lasse dir eine vorläufige Meinung geben bevor du einen endgültigen Auftrag gibst - andernfalls kann man viel Geld für ein sinnloses Gutachten zahlen.

Dass Recht haben und Recht bekommen vielleicht nicht immer das gleiche ist findest du in dem äußerst lesenswerten Beitrag von Walburga in diesem Forum, bei dem es um nicht nur um Knochenersatzmaterial, sondern auch um das Einbringen von Implantaten geht:

https://www.implantate.com/forum/diskussionsforum-zahnimplantate-und-zahnersatz/schwerste-schaeden-durch-fehlbehandlung-mit-knochenersatzmaterial-mit-einer-wurzelspitzenresektion-fing-alles-an-43202/view.html?tx_typo3forum_pi1%5Baction%5D=show

Viele Grüße



Chrissi2019
Mitglied seit 26. 05. 2019
18 Beiträge

Liebe MaKa,

vielen Dank erstmal für deine umfangreiche Antwort.
Meine Geschichte findest du unter: https://www.implantate.com/forum/diskussionsforum-zahnimplantate-und-zahnersatz/schmerzen-nach-der-op-taubheit-in-der-lippe-und-am-kinn-43251/view.html?tx_typo3forum_pi1%5Baction%5D=show&@widget_0%5BcurrentPage%5D=INF

Es ist sicher wie das "Amen in der Kirche" das der KC ein Kunstfehler produziert hat. Allerdings ist er einer anderen Meinung.

Meine ges. Krankenkasse kann nichts tun, da ein Gutachten nur dann bezahlt wird wenn die Behandlung keine Privatleistung wäre. Implantat und Knochenaufbau gehören leider noch nicht dazu.

Hatte über die Landesärztekammer versucht ein Gutachten machen zu lassen, leider hat mein Kieferchirurg nicht zugestimmt. Dann hat er vorgeschlagen dass ich mich an die Schlichtungsstelle der BLZK wenden soll. Das habe ich auch getan. Er hat aber dann doch die Durchführung des Schlichtungsverfahrens abgelehnt. Beides ist freiwillig und nur mit Zustimmung aller Beteiligten durchführbar. Man kann sich mal fragen warum er dagegen ist.... hat er was zu verbergen oder Angst dass er an mich Schadensersatz leisten müsste?

Bleibt mir nur noch den Ganz zum Rechtsanwalt. Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?

LG
Chrissi



Stern77
Stern77

Hallo,
Ganz so ist es wohl nicht. Da ich bzgl. Eines nicht passenden Provisorium so meine Probleme habe , habe ich mich auch schlau gemacht. Nur weil dein Arzt ein Schlichtungsverfahren ablehnt heisst es nicht das er im Unrecht ist. Meist dürfen Sie einer Mediation oder Schlichtung wegen ihrer Haftpflicht nicht zustimmen. Also nicht gedeckt oder so...



Agnes
Mitglied seit 25. 10. 2008
511 Beiträge

hallo Chrissi 2019,

Niemals wird ein Arzt freiwillig Schmerzensgeld und Schadenersatz bezahlen. Höchstens kann er dem geschädigten Patienten entgegen kommen, z. B. durch eine kostenlose Nachbehandlung. Da bei dir von einer Nervverletzung auszugehen ist, kommt das ja nicht infrage. Inwiefern diese dein zukünftiges Leben bzw. deine Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen wird, ist noch nicht annähernd geklärt. Wird dies tatsächlich in einem Gutachten festgestellt, hast du Recht auf Schmerzensgeld und Entschädigung, inklusiv Einkommens- bzw. Rentenverlust bis zu deinem Lebensende. Das weiß natürlich auch der Arzt. Dafür hat er eine Haftpflichtversicherung. Und die wird ihm schon erzählen, was er zu tun und zu lassen hat.

Um deine Eingangsfrage aus dem ersten Beitrag zu beantworten: ja, ich habe Schmerzensgeld bekommen über den gerichtlichen Weg. Ein anderer Weg ist zwar theoretisch denkbar, doch er dürfte zu den absoluten Raritäten zählen. Von den Schlichtungskommissionen halte ich persönlich wenig, denn da beurteilen sich Kollegen untereinander. Wer einem anderen eine Fehlbehandlung bescheinigt, ist schon bald selbst dran.

Die Beweislast im Arzthaftungsprozess liegt beim Patienten, d. h. er muss zweifelsfrei beweisen, dass dem Arzt ein (grober) Behandlungsfehler unterlaufen ist, der ihm nicht hätte passieren dürfen. Deshalb ist der Patient auf ein Gutachten angewiesen. Damit sind wir auch schon beim Gerichtsgutachter - die größte zu bewältigende Hürde. Es ist schon abenteuerlich, was sie aus dem Ärmel zaubern, um dem Kollegen, der dem Fehler passiert ist, aus der Patsche zu helfen.

Doch es reicht immer noch nicht, wenn der Behandlungsfehler nachgewiesen wird; es muss auch bewiesen werden, dass die jetzigen Beschwerden zu 100% mit der Positionierung des Implantats in den Nervenkanal zusammenhängen und NICHT mit den Beschwerden, die zu der Zahnentfernung geführt haben. Bestätigt das Guthaben dies nicht, dann geht „Patient“ leer aus - selbst wenn der Behandlungsfehler bestätigt wurde.

Wenn das Gerichtsgutachten nicht weiterhilft, muss ein Privatgutachten her. Am besten von einem renommierten Experten. Das wird teuer...

Du hast trotz allem gute Chancen. Aber du wirst dich einarbeiten müssen und starke Nerven brauchen. All das gilt es vor dem Gang zum Gericht zu antizipieren.

Alles Gute!



Chrissi2019
Mitglied seit 26. 05. 2019
18 Beiträge

Hallo Agnes,

vielen Dank für deine Antwort.

Wie du schon schreibst, habe ich gute Chancen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Ich muss es wohl oder übel darauf ankommen lassen. Was anderes bleibt mir leider nicht übrig.

Es darf doch nicht sein dass, Ärzte aus Selbstüberzeugung sich an Patienten austoben können und nicht dafür gerade stehen wenn sie was falsch gemacht haben. Ganz gleich ob der Patient sein Einverständnis unterschrieben hat oder nicht. Denn ein Patient würde niemals sein Einverständnis zu einem Behandlungsfehler abgeben.

Der gröbste Fehler denn ich sehe ist folgender: es wurde bei mir vor der Implantat OP im Unterkiefer kein DVT oder CT gemacht, obwohl ich schon mal an der Stelle zwei Implantate hatte die bereits entfernt wurden. Da hätte man vorher genauer hinsehen und nicht einfach auf "Gut Glück" bohren sollen.

Nachdem ich mich ein bisschen umgeschaut habe, habe ich einige Urteile gefunden die zu einem Schmerzensgeld aufgrund einer Nerv Verletzung in Höhe von 6.000 und mehr Euro geführt haben.

Sicherlich ist jeder Urteil individuell und jeweils von den Folgen der Behandlung abhängig. Da ich jetzt noch überhaupt nicht einschätzen kann ob die Nervverletzung lebenslang bestehen bleibt oder auch nicht, wird ein Urteil bestimmt langwierig und teuer.

Und wer auch immer diese Rechnung bezahlen wird, wird sehr tief in die Tasche greifen müssen.

LG
Chrissi



Agnes
Mitglied seit 25. 10. 2008
511 Beiträge

hallo Chrissi,

Deine Argumentation ist gut nachvollziehbar, aber einfach ist es dennoch nicht. Eine gute Lektüre um dich vorzubereiten ist „Ärztepfusch – und jetzt?“ von Britta Konradt (Medizinerin und Rechtsanwältin). Auf jeden Fall eine Chronologie der Behandlungen anfertigen, als Aufzählung, mit Datum, Behandler (auch Untersuchungen bei einem anderen ZA, beim Neurologen, etc.), Art der Behandlung, Aufnahmen, Schmerzen und Maßnahmen dazu. Alles durchnummeriert. Dies zum einen für den Anwalt, zum anderen für das Gericht. Je besser die Beschreibung der Sachlage, desto besser wird sie verstanden.

Ich antworte der Reihe nach. Dazu habe ich die Zitate selbst eingefügt, da satzweise Zitieren leider nicht funktioniert.

[Zitat]: Wie du schon schreibst, habe ich gute Chancen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Ich muss es wohl oder übel darauf ankommen lassen. [Ende]

Als erstes musst du dir überlegen ob du dir den Prozess leisten kannst. Wenn du ihn verlierst, bleibst du auch noch auf die Gerichts- und Anwaltskosten sitzen – eventuell auch noch auf die Kosten eines Privatgutachtens.

[Zitat]: Es darf doch nicht sein dass, Ärzte aus Selbstüberzeugung sich an Patienten austoben können und nicht dafür gerade stehen wenn sie was falsch gemacht haben [Ende]

Das ist vom logischen Denken richtig. Doch die allererste Frage, die beantwortet werden muss, ist, ob es - juristisch gesehen - denn ein Behandlungsfehler IST. Da kommt der Gerichtsgutachter ins Spiel. Und wie gesagt, diese sind häufig sehr „erfinderisch“.

[Zitat]: Der gröbste Fehler denn ich sehe ist folgender: es wurde bei mir vor der Implantat OP im Unterkiefer kein DVT oder CT gemacht, obwohl ich schon mal an der Stelle zwei Implantate hatte die bereits entfernt wurden. [Ende]

Das gilt es zu klären! Als erstes muss dein Anwalt diesen Verdacht auf Behandlungsfehler in der Klage präzise vortragen (Zahnentfernung, erste Implantatsetzung, Grund der Entfernung, Beschwerden, Verdacht auf Behandlungsfehler; zweite Implantation, zeitliche Distanz zur ersten Implantation, Planung, eventuell Rö-Aufnahme, Beschwerden, Grund der zweiten Entfernung und Hinweis auf fehlendes DVT oder CT als Behandlungsfehler) ). Daraufhin wird der Richter dem Gutachter folgende Frage stellen (schriftlich): „Hätte vor der zweiten Implantation zwingend ein DVT oder CT angefertigt werden müssen? Welche Befunde hätten sich wahrscheinlich ergeben? Hätte die zweite Implantation demnach unterbleiben müssen?“ Wenn der Gutachter darauf antwortet, „diese Aufnahmen wären durchaus empfehlenswert gewesen, aber da ein zweites mal implantiert wurde, haben die Voraussetzungen offensichtlich vorgelegen. Die Nachimplantation hätte demnach nicht unterbleiben müssen“ (ich weiß, es klingt total unlogisch, aber ich berichte aus einem realen Fall, der deinem sehr ähnlich ist). Dann wird der Richter zu der Feststellung gelangen, dass es - im juristischen Sinne - eben kein grober Behandlungsfehler gewesen ist! Der Gegenbeweis ist nur mit einem Privatgutachten zu erbringen. Die richtigen Fragen dazu muss der Betroffene selbst stellen. Hier möchte ich darauf hinweisen, dass die erste Implantation mit 9 mm Implantatlänge schon ein grober Behandlungsfehler gewesen sein kann, weil dieser vermutlich noch tiefer in den Kanal hineingeragt hat (Aufnahmen?). Verdacht auf fehlerhafte Messung. Jeder einzelner Verdacht muss vorgetragen werden - also nicht nur auf die zweite Implantation schauen.

[Zitat]: Nachdem ich mich ein bisschen umgeschaut habe, habe ich einige Urteile gefunden die zu einem Schmerzensgeld aufgrund einer Nerv Verletzung in Höhe von 6.000 und mehr Euro geführt haben.[Ende]

Es müssen die erste Implantation (OP), Schmerzen, Explantation (OP), Wartezeit, zweite Implantation plus Knochentransplantation (OP), Schmerzen, zweite Explantation (OP) sowie die noch anstehende Behandlung für die Feststellung des Schmerzengeldes berücksichtigt werden. Da hilft der Anwalt.

[Zitat]: Sicherlich ist jeder Urteil individuell und jeweils von den Folgen der Behandlung abhängig. Da ich jetzt noch überhaupt nicht einschätzen kann ob die Nervverletzung lebenslang bestehen bleibt oder auch nicht, wird ein Urteil bestimmt langwierig und teuer. [Ende]

Dass noch keine Einschätzung abgegeben werden kann, spielt keine Rolle. Der Rechtsanwalt wird vortragen, dass die Taubheit in Lippe und Kinn sowie Schmerzen an den Nachbarzähnen zum Zeitpunkt der Klage vorliegen und noch nicht absehbar ist, ob sie dauerhaft bestehen bleiben. Dafür gibt es genaue juristische Formulierungen. Dem wird, wenn in der Folge ein grober Behandlungsfehler festgestellt wird, Rechnung getragen. Die Dauer des Prozesses wird dadurch nicht beeinflusst.

[Zitat]: Und wer auch immer diese Rechnung bezahlen wird, wird sehr tief in die Tasche greifen müssen.[Ende]

Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Ich wünsche dir, dass du es schaffst.



Catwomen84
Mitglied seit 29. 03. 2019
6 Beiträge

Hallo Chrissi
Bei mir läuft seit Ende 2018 ein Gerichtsverfahren. War im April 2019 beim Gutachter und ja warte seitdem. Allerdings habe ich mir nun das Implantat (12er) entfernen lassen da jetzt nach knapp 2 Jahre Schmerzen mich an meine Grenzen gebracht haben und ich so nicht mehr weiter machen wollte. Eigentlich wollte ich bis zum Gerichts Termin warten und zum anderen muss man erst mal einen Kieferchirugen finden der es entfernt da es ja eben auch Garantie vom Verursacher gibt und gerade wenn es bei Gericht liegt alles nicht so einfach. Aber da ich nicht einschätzen kann wie lange es sich zieht habe ich mich fürs entfernen entschieden. Mal sehen wie es weiter geht aber ich bereue es nicht entfernt zu haben auch wenn ich dadurch einen großen Knochendefekt haben werde. Hauptsache nicht mehr von früh bis abends Schmerzen..... lg



Chrissi2019
Mitglied seit 26. 05. 2019
18 Beiträge

Hallo Catwomen,
ich kann verstehen dass, du die Schmerzen satt hattest, da es mir ebenfalls so ergeht. Wenn ich morgens wach werde sind die Schmerzen immer da und das ist so schon seit fast ein ganzes Jahr. Ohne die Schmerzmittel könnte ich mein Tagesablauf nicht bewältigen, aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass irgendwann die Schmerzen endlich verschwinden werden.

Wie läuft es mit deinem Gerichtsverfahren? Wenn es was Neues gibt, würde ich mich freuen das zu erfahren.

Lg Chris