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Antwort auf: Kostenvoranschlag

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Kostenvoranschlag

Karl-Josef Mathes
Karl-Josef Mathes

Hallo,

nochmal: die Gebühr ist nicht für einen Kostenvoranschlag, sondern für die Planung der Behandlung. Die bekommt der Architekt z.B. auch vergütet.

Und Sie haben natürlich Recht, dass solche Planungen überall Geld kosten müßten. Es liegt im Ermessen des Reisebüros, für die Planung Geld zu nehmen. Das ist nicht verboten. Ein guter Freund von mir ist in der Baubranche tätig. Der hat mir - ich glaube ihm das - versichert, noch nie für die Teilnahme an einer Ausschreibung bezahlt zu haben.

Und es müssen nicht immer alle das Selbe tun. Ich betreibe einen ziemlichen Aufwand mit meinen Planungen - und ich will den bezahlt bekommen. Ich sage das meinen Patienten vor der Planung, das diese Planung Geld kostet und wieviel. Es ist die Entscheidung des Patienten, das zu akzeptieren oder nicht. So stellt sich ein erwachsenes Arzt-Patient-Verhältnis dar.

Viele Grüße

K.-J. Mathes



luzifer
luzifer

@mathes
da liegen sie wohl daneben, hr. dr.mathes:
der architekt bekommt für die abgabe seines angebotes, das wohl eine verbindliche planung der leistung beinhaltet, kein honorar. im gegenteil, er muss, um überhaupt teilnehmen zu dürfen, geld für die ausschreibungsunterlagen hinlegen. sein leistungsangebot (entspricht einem kostenanschlag) erfordert natürlich vorerhebungen und kosten, die er nicht verrechnen kann. erst
nach auftragserteilung (= ausführung der leistung), kann er die erbrachten leistungen nach der honararordnung abrechnen, nicht vorher!! für den kostenanschlag ist in diesem fall keine postition vorgesehen.