Hallo,
also, es gilt für Privatbehandlungen ausschließlich die GOZ und die entsprechende Gebührnordnung der Ärzte. Dort ist auch eine Position für die Erstellung eines Heil- und Kostenplanes festgelegt. Sie ist mit einer bestimmten Anzahl von Punkten versehen. Jedem Punkt steht ein gesetzlich festgelegter Euro-Betrag gegenüber. Aus der Multiplikation des „Punktwertes“ mit der Punkteanzahl der Leistung ergibt sich der sog. 1-fache Satz der Leistung. Dieser ist von Beginn an auch vom Gesetzgeber als rein rechnerische Größe angesehen worden. Dieser Betrag wird mit dem sog. Steigerungsfaktor, den der Arzt nach pflichtgemäßem Ermessen bis zum 2,3-fachen festlegen darf, multipliziert. Will der Arzt zwischen dem 2,3-fachen Satz bis zum 3,5-fachen Satz berechnen, dann muß er dies begründen. In der GOZ ist festgelegt, nach welchen Kriterien er das darf. Das darf er auch nach Erbringung der Leistung, wenn die zu begründenden Umstände vorher nicht erkennbar waren. Will er über dem 3,5-fachen Satz abrechen, dann muß darüber vor Begin der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten getroffen werden. Alles klar?
Das Dilemma mit den ständig steigenden Steigerungsfaktoren kommt daher, dass der Gesetzgeber sich seit 1986 schlicht weigert, seiner Pflicht nachzukommen, den Punktwert anzupassen, sondern, wie in vielen anderen Gebieten auch, einfach nichts tut. Das Bundesverfassungsgericht hat die Ärzte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie den Weg der Erhöhung der Steigerungsfakoren gehen sollen und können.
Nochmal zur Position für den Heil- und Kostenplan: Es gibt keine Gebühr für die rechnerische Zusammenstellung irgendeines „Angebotes“, es gibt eine Honorierung der ärztliche Leistung „Behandlungsplanung“. Und das ist eine ganz zentrale ärztliche Leistung, deren Honorierung selbstverständlich sein sollte, denn der ganze Rest der Behandlung baut just darauf auf. Wenn die Planung nicht stimmt, dann können Sie – salopp gesagt – den Rest in die Tonne kloppen. Und es ist einfach widersinnig, dass genau diese Leistung nicht bezahlt werden soll.
Viele Grüße
K.-J. Mathes