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Kostenvoranschlag
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- Dieses Thema hat 31 Antworten sowie 33044 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 17 Jahren, 11 Monaten von luzifer aktualisiert.
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ErstellerThema
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Gast 99Gast
Ich habe schon seit Jahren mehrere Implantate im Unter- und Oberkiefer. Bisher ist alles ok! Habe alles selber gezahlt.
Jetzt bräuchte ich auch noch rechts oben Implantate, eins oder zwei. Der Knochen ist schon zurück gegangen.
Ich bin Kassenpatient und war dieses Quartal beim „Haus-Zahnarzt“, der keine Implantate setzt.
Jetzt möchte ich in eine Universitäts-Zahnklink und zu dem Zahnarzt, der bisher die Implantate gesetzt hat.
– Wie sieht es mit den Kosten für die beiden „Kostenvoranschläge“ aus. Übernimmt dies die Krankenkasse oder muss ich das selbst bezahlen oder ist der Kostenvoranschlag frei?
– Und wie hoch sind eventuelle Kosten, eine neue Röntgenaufnahme existiert schon.
Danke für Antworten
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ErstellerThema
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AutorAntworten
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Dr.MetelskiTeilnehmer
Implantate sind bis auf die Ausnahmeindikationen keine Kassenleistung,es muss privat bezahlt werden.Dazu gehören auch die Kostenvoranschläge.Über Kosten erfahren Sie etwas, wenn Sie diese anklicken.
Gruß Dr. Metelski
SnowflakeGast@ Gast 99
zumindest müssten kosten für kostenvoranschlag und röntgenbilder vor behandlung angesagt werden. ich habe für keinen meiner kva was bezahlt.
lg snowflake
luziferGasthallo,
nach meinen erfahrungen gibt es implantologen, die für den ka keine gesonderten gebühren verlangen. das bekommst du telefonisch heraus. es ist im zeitalter der software auch kein riesenaufwand. röntgenbilder u.ä. sind kassenleistungen, die in jedem fall von der kasse übernommen werden.HDGastBei der Auswahl des Arztes sollten andere Kriterien eine Rolle spielen, nicht ob der Kostenplan was kostet oder nicht…
Auch wenn es dafür Software gibt, sollte man schon berücksichtigen, dass diese erstmal -teuer- gekauft werden mußte.
Jeder Zahnarzt hat seine Kosten und es gibt eben Patienten, die bei Hinz und Kunz Angeboten einholen, warum soll das dann kostenlos sein?SnowflakeGast@hd
weil es eine private dienstleistung ist. frag mal wieviele angebote ein normaler betrieb macht bevor ein auftrag zustande kommt.
das sich im auftragsfalle die kosten sicherlich in der rechnung wieder finden (wenn auch als sehr geringe position) wird sicherlich öfter vorkommen.
lg snowflake
HDGastDie Erstellung eines Angebotes ist mit einem gewissen Aufwand verbunden, warum also sollte das umsonst sein?
Wenn ein „normaler Betrieb“ (was ist das eigentlich?) macht, dann muß jemand nicht nicht richtig rechnen können, denn Arbeitszeit kostet Geld.
Bei den Zahnärzten ist es schon wie im Handwerk – da holen sich die „Kunden“ bei 20 Stellen „Angebote“ – natürlich soll alles kostenlos sein.
Wenn man bei jedem nur 20 Euro bezahlen müßte, dann hätte diese Unsitte schnell ein Ende – KEINER ARBEITET UMSONSTHDGast…und genau das ist die „Mentalität“ der heutigen Verbraucher, sich bei zig Stellen Angebote einholen und der Handwerker oder auch Zahnarzt soll das auch noch umsonst machen –
deshalb muß jedes Angebot GELD kosten, damit dieser Nonsens aufhört!!
Für Preisvergleiche gibt es das Internet, die Tageszeitung oder das Telefon!!!!!!!!!!!!!SnowflakeGastich seh schon, man ist da unterschiedlicher meinung. soll halt jeder machen wie er mag (und vorallem geld hat) der eine kauft beim ersten angebot (das ihn auch noch etwas kostet) der andere vergleicht.
es ist jedem arzt freigestellt die kosten für ein angebot in rechnung zu stellen, sofern er es denn vorher ansagt. ich persönlich würde aber sofort die praxis verlassen wenn man mir dafür eine rechnung stellen möchte. ist aber wie gesagt meine meinung, kann jeder handhaben wie er möchte.
lg snowflake
HDGastTypisch für die deutsche Verbrauchermentalität, diese Meinung.
Andere sollen alles umsonst machen, um nur selbst 3 Euro fünfzig zu sparen…
Auf solche Patienten sollte jeder (Zahn)Arzt gerne verzichten!SnowflakeGastlangsam gleitet die sache hier vom thema ab. ich weiß nicht warum sie sich angegriffen fühlen, oder warum so heftig reagiert wird.
ich persönlich arbeite auch im dienstleistungsbereich, in der baubranche (das nur mal nebenbei). dienstleister haben einiges an werbungskosten (so nenne ich es jetzt mal) die in einer marktwirtschaft erbracht werden müssen (werbegeschenke, außendienstmitarbeiter, softwareprogramme, kundenfeiern und schulungen), dies alles um kunden zu werben, eben weil es nicht nur einen anbieter für das produkt gibt. dies alles kann eine dienstleistungsfirma nur geringfügig an die kunden weitergeben.
wenn sie sich leisten können auf kunden zu verzichten dann freuen sie sich. wir können es nicht. für mich in meinem beruf ist jeder kunde wichtig und kostenlose angebote sind selbstverständlich.
und übrigens sprechen wir hier sicherlich nicht von 3,50 € die sich sparen lassen, man muss aussagen nicht ins lächerliche ziehen. ihnen sind sicherlich auch gewisse preisunterschiede und auch unterschiede in der eigentlichen versorgung bekannt. dies alles abzuwägen ist als laie schwierig und man gerät leicht an den falschen.
nur um das nicht falsch zu vertehen ich bin nicht dafür das man sich im ausland behandeln lässt (würde ich selbst nie tun) aber auch innerhalb deutschlands sind die preisunterschiede enorm.
HDGast1. Ich fühle mich nicht persönlich angegriffen, weil ich zum einen KEIN Zahnarzt und auch nicht in der Baubranche tätig bin.
2. Wenn sie bzw. ihr Arbeitgeber für jedes Angebot Geld verlangen würden, dann wäre dieser ganze Nonsens der Verbraucher sehr schnell abgestellt, denn wie gesagt, es gibt andere -kostenlose- Möglichkeiten für Preisvergleiche.
3. Nicht dass sie mich falsch verstehen, ICH bin durchaus DAFÜR, dass sich Patienten im Ausland behandeln lassen… da braucht es keine Geiz-ist-Geil-Mentalität, weil es so wieso um die Hälfte billiger ist 😉SnowflakeGastzu 1) als grund habe ich das auch nicht behauptet
zu 2) wenn mein arbeitgeber das so tun würde hätte ich bald keinen arbeitsplatz mehr
zu 3) so unterschiedlich sind die meinungen….was natürlich nicht beantwortet warum es sie dann stört wenn in sich deutschland kunden verschiedene angebote einholen.felleGast„NONSENS DER VERBRAUCHER“????
Also jetzt mal aber Punkt!!! In der heutigen Zeit, können es sich viele NICHT leisten, für jeden KVA zu bezahlen! Nur weil man für sich das beste Preis-Leistungsverhältnis möchte, ist das doch kein Nonsens!!!
Ich finde, dass was SIE hier schreiben ist der pure Nonsens und es verärgert mich momentan sehr!! Schön, wenn Sie so viel Geld haben um nicht darüber nachdenken zu müssen, 100 Euro mehr oder weniger ausgeben zu müssen aber so manch einer ist existentiell dazu gezwungen!!
Heike D.GastHallo,
welchen Sinn machen den mehrere Kostenvoranschläge mit 100 Euro Unterschied, wenn die eigentliche Rechnung sich dann doch davon unterscheiden kann, ist ja schließlich kein Festpreisangebot sondern liegt im Ermessen des Arztes. Wenn er plötzlich Schwierigkeiten entdeckt wird es teurer.Wenn ich wirklich sparen muß nehme ich den ersten Kostenvoranschlag und mache beim Ärztepreisvergleich im Internet mit. Besonders preiswert machen es die Ärzte die noch nicht viele Implantate gesetzt haben und noch etwas üben wollen :-).
Persönlich war ich bei dem Implantologen den meine Zahnärztin vorgeschlagen hat, war kompetent und sympatisch und die Kosten lagen im Rahmen, warum soll ich mir also noch mehr Arztbesuche antun, meine Zeit ist schließlich auch Geld. Bei mir war die Rechnung übrigens ca. 100 Euro billiger als der Kostenvoranschlag, war also die richtige Wahl.SnowflakeGast@ heike
‚welchen Sinn machen den mehrere Kostenvoranschläge mit 100 Euro Unterschied, wenn die eigentliche Rechnung sich dann doch davon unterscheiden kann, ist ja schließlich kein Festpreisangebot sondern liegt im Ermessen des Arztes‘
welchen sinn hätten dann überhaupt kostenvoranschläge wenn deine aussage stimmen würde? schau dir die rechtliche seite eines kva an.
‚Wenn er plötzlich Schwierigkeiten entdeckt wird es teurer.‘
das kann immer vorkommen, aber auch da gilt: der arzt muss dann über ev. mehrkosten rechtzeitig informieren und der patient muss zustimmen.
‚Wenn ich wirklich sparen muß nehme ich den ersten Kostenvoranschlag und mache beim Ärztepreisvergleich im Internet mit. Besonders preiswert machen es die Ärzte die noch nicht viele Implantate gesetzt haben und noch etwas üben wollen :-).‘
wo liegt der unterschied? auch dort bekommt man kein genaues angebot, eher noch viel viel ungenauer als bei einer zweitmeinung vor ort. der arzt im internet kennt weder deinen gebisszustand noch röntgenbilder oder gesundheitszustand allgemein. auch dort gilt der entgültige kva wird erst nach einem termin in der praxis erstellt und der fällt dann meist deutlich höher aus. genauso eine sisyphos-arbeit.
‚war kompetent und sympatisch ‚
kompetent kannst du als laie nur schwerlich beurteilen und sympathisch sind viele…
‚und die Kosten lagen im Rahmen‘
in welchem rahmen? in deinem geldlich zur verfügung stehenden rahmen? glückwunsch!
‚warum soll ich mir also noch mehr Arztbesuche antun‘
musst du ja nicht, wenn dir alles passend erscheint kannst du ja beim ersten anbieter bleiben.
lg snowflake
HDGastWenn sie weiter oben richtig gelesen hätten, dann könnten sie ersehen, dass es vielfältige -kostenlose- Möglichkeiten für Preisvergleiche gibt, Internet etc.
Warum aber sollte ein Zahnarzt oder ein anderer Dienstleister Kostenvoranschläge zum Nulltarif machen?
Das ist mit einem gewissen Arbeitsaufwand verbunden – und Arbeit kostet Geld –
Geld genauso wie sie es sparen möchten!
Wenn jemand meint, sich bei zig Stellen einen Kostenvoranschlag einholen zu müssen, dann ist nur mehr als legitim, dass er dafür bezahlt…Karl-Josef MathesGastHallo,
ich will mich in diese Diskussion nicht einmischen. Nur möchte ich darauf hinweisen, dass Röntgenbilder, die ausschließlich wegen der geplanten Implantatversorgung notwendig sind, nicht Kassenleistung sind. Das mag der eine oder andere Zahnarzt so abrechnen, sollte es zu einer sog. Wirtschaftlichkeitsprüfung kommen, dann wird der Zahnarzt alle diese Aufnahmen den Kassen erstatten müssen.
Viele Grüße
K.-J. Mathes
EllenGastUnd weil ich es auch nicht lassen kann:
Mal abgesehen vom Röntgenbild und der Untersuchung, steht in meiner Rechnung dann auch noch der Posten “ Implantatbezogene Analyse und Vermessung“. Dieser Posten scheint mir Laie doch wichtig für einen Kostenvoranschlag und in Euro sind das hier 139,70. Und wo tauchen denn eigentlich die Abdrücke auf, die ich ja auch vor dem Kostenvoranschlag machen mußte?
Naja, ich für meinen Teil, hätte Schwierigkeiten, das für 0,00 Euro zu erwarten.
Liebe Grüße,
EllenSnowflakeGast@HD,
es wäre in vielen bereichen schön wenn dienstleister für jegliche arbeit geld abrechnen könnten, so ist es aber nunmal heutzutage nicht. ich stelle nicht in frage das es wünschenswert wäre, aber es ist absolut unrealistisch in der heutigen zeit.
die vergleiche im internet erstellt keine maschine, sondern genauso ärzte wie sie vor ort zu finden sind (und auch wieder kostenlos). zusätzlich muss ein persönliches gespräch und eine untersuchung stattfinden um einen reellen kva zu bekommen, alles andere wäre mir über das internet zu unseriös. der arzt kennt weder die o.g. tatsachen nocht weiß ich ob er äpfel mit birnen vergleicht.
ich rede auch nicht vom endlosen angebote suchen für ein krönchen, sondern bei aufwendigen sanierungen kann man als patient nur gewinnen.
‚Wenn jemand meint, sich bei zig Stellen einen Kostenvoranschlag einholen zu müssen, dann ist nur mehr als legitim, dass er dafür bezahlt…‘
ich bin nicht bereit dafür zu bezahlen, nicht im bereich implantate, noch in einem anderen dienstleistungbereich.
@Karl-Josef Mathes
ich denke das risiko des rückzahlens liegt beim za, ich persönlich habe röntgenbilder von meinem alten za mitgenommen. ich habe nur einmal geld für einen kva bezahlt und das war nicht für den kva selbst sondern für das angeblich so wichtige ct das vorher gemacht werden musste. im nachhinein hats keinen anderen implantologen interessiert wie das ct aussah, alles was man dort sah sah man auch auf röntgenbildern. das ct hab ich vollkommen umsonst machen lassen.
ich weiß nicht um was für eine versorgung es bei dir ging, aber vermessen wird wenn dann wenns losgeht und ich mich für einen implantologen entschieden habe. diese position taucht auf meinen kva auch auf und die hab ich natürlich dann auch gern bezahlt. auch ein abdruck wurde nie bei einem ersten kostengespräch gemacht, erst als klar war das ich die behandlung bei demjenigen auch machen lasse.
sollte von vornherein klar sein das z.b. ein implantat nah am nerv liegen würde, oder ev. andere schwerwiegende probleme auftreten könnten, bin ich gern bereit etwas zu zahlen (z.b. für ein ct), aber bei otto-normal-verbraucher sehe ich kosten nicht ein.
lg snowflake
zahediAdministratorHallo,
die mittlerweile recht emotional geführte Diskussion läßt sich doch recht einfach auf die Fakten runterbrechen.
a) der Patient hat u. U. ein Interesse daran, eine möglichst preiswerte Versorgung zu erhalten. Für dieses Interesse ist er auch bereit u.U. bestehendes Vertrauensverhältnis zugunsten eines anderen Behandlers aufzulösen. Das ist sein/ihr gutes Recht. Er holt sich daher KVA´s ein. Wünschenswerterweise für ihn kostenfrei, damit er sich die beste Lösung ohne Vorab-Kostenrisiko heraussuchen kann.
b) Der potentielle Behandler erstellt einen KVA. Wenn es ein KVA für eine Privatleistung ist, hat er nach der gesetzlichen Gebührenordnung das Recht, diese in Rechnung zu stellen. Im Grunde besteht sogar die Pflicht dazu, da ärztliche/zahnärztliche Leistungen nicht unter Wert erbracht werden dürfen!
Wenn ein Behandler dies aus Dienstleistungsgründen nicht macht, finde ich das nicht verwerflich, da er damit eine Patientenzielgruppe anspricht, die dies vielleicht auch so erwartet, und damit seine eigenen wirtschaftlichen Interessen wahrt.
Rechtlich korrekt ist dagegen die Rechnungsstellung für den KVA. Völlig emotionslos.
Gruß
B. ZahediSnowflakeGast‚Im Grunde besteht sogar die Pflicht dazu, da ärztliche/zahnärztliche Leistungen nicht unter Wert erbracht werden dürfen!‘
rein interessehalber: für rein private leistungen gilt also auch die goz? wie lautet den der absatz in dem die o.g. aussagen festgehalten sind?
lg snowflake
HDGastIst doch völlig egal, wo was steht!
Jeder hat das Recht auf ein Entgelt für seine erbrachten Leistungen,
ob Zahnarzt, Fliesenleger oder sonstwas!SnowflakeGast@HD
du wiederholst dich mit immer dem gleichen satz.
mich interessiert schon wie sowas festgelegt ist. steht dort: ein zahnarzt muss für alle leistungen eine gebühr erheben?
im grunde ist das egal, war reine neugier. ich persönlich werde es weiterhin so handhaben wie bisher und jeder der bezahlen möchte kann dies sicherlich auch gern tun.
lg snowflake
HDGast…dann bleibt für die deutschen Zahnärzte nur zu hoffen, dass es nicht allzu viele von deinem Genre gibt,
die meinen, andere arbeiten umsonst…luziferGasthd,
bist du besorgt, dass die zae, wenn sie die ka ohne berechnung machen, am hungertuch gehen?? -
AutorAntworten