Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

Antwort auf: Kosten Implantation bei Abbruch und späterer Forsetzung . Übliche Berechnung in solchen Fällen

Sie sind momentan nicht bei implantate.com registriert und eingeloggt. Daher schalten wir Ihren Beitrag erst nach eine kurzen Kontrolle frei. Wir freuen uns auf eine aktive Teilnahme am Forum und empfehlen Ihnen, sich bei implantate.com zu registrieren. So werden Ihre Beiträge sofort freigeschaltet.

HIER geht es zur Registrierung

Schon registriert? Hier geht es zum Login.

Vorschau Zurück

Kosten Implantation bei Abbruch und späterer Forsetzung . Übliche Berechnung in solchen Fällen

Hanke
Mitglied seit 02. 07. 2021
4 Beiträge

Hi ,

Wie ist das eigentlich, wenn eine Implantat OP aus einem Grund abgebrochen wird, z.B dass der Knochen einen Aufbau benötigt, da zu weich, oder zu wenig Knochendichte / Masse vorhanden ist.

Dies ist ja nicht gerade selten.

Mein ZA sagte mir nun nach meinem Abbruch der OP aus einem solchen Grund, dass es unmöglich sei mit 3D Röntgen Aufnahmen oder anderen Methoden die Festigkeit eines Knochens vorab zu prüfen und man dies immer erst bei der OP feststellen kann.
Und wie es so ist "zählt ja die Leistung und nicht der Erfolg" .

Bedeutet dies für einen Patienten, der sich Implantate setzen will denn, dass er die Implantierung doppelt bezahlen muss, wenn sie abgebrochen wird aus solchen Gründen und später fortgsetzt wird?

Z.B ich will mir 5 Implantate setzen lassen und der Arzt bemerkt bei 4 von 5 Zähnen während der OP, dass da erst ein Knochenaufbau gemacht werden muss.

Zahle ich dann 10 000 EURO alleine für den ersten "Versuch" und den Knochenaufbau zusätzlich und muss dann später nach 6 Monaten noch mal 10 000
EUR zahlen für Versuch 2, oder fiktiv gesehen Vesuch 3 oder Versuch 4 addiert dann 40 000 EUR für 5 Zähne anstelle 10 000 EUR ?

Was ist hier die normale gängige Praxis bei solchen Fällen, nach der sich Patienten richten können?

Zahle ich dann die gesamte OP nach Fortsetzung wie geplant pro Zahn, plus den Knochenaufbau ? Also wird einfach da fortgesetzt wo man aufgehört hat?

Oder ist dann der nächste Termin nach 6 Monaten dann eine erneute OP und muss erneut voll bezahlt werden?

Oder muss man die erste OP bis zur Feststellung, dass hier ein Aufbau gemacht werden muss anteilig bezahlen?

Also sagen wir z.B 700 EUR für die Öffnung Erstbohrung und Knochendichte Prüfung / EInbringung des z.b BIO OSS und zunähen, bis zum nächsten Termin "pro Zahn".

Für mich als Patient und ich plane einige Implantate setzen zu lassen in Zukunft, birgt dies ein immenses ungeklärtes Kostenrisiko, wenn erst bei Öffnung erkannt wird, ob der Knochen überhaupt an dieser jener Stelle geeignet ist für den Halt eines Implantats und jeder neue Versuch dann wieder voll bezahlt werden müsste.



Dr. Dr. B. Zahedi
Mitglied seit 06. 12. 2000
4044 Beiträge

hallo,
ihnen können nur leistungen in rechnung gesetzt werden, die nach den regeln der zahnärztlichen kunst erbracht wurden. es ist nachvollziehbar, dass durch den erhöhten aufwand (knochenaufbau) auch höhere kosten entstanden sind. man begibt sich aber auch als behandler in eine grauzone, wenn nicht die verabredete leistung erbracht werden konnte. natürlich kann man im dvt sehen, was auf einen zukommt. da dem behandler die planung des eingriffs obliegt und vorab für kostentransparenz sorgen muss, ist er auch in der pflicht, seinen plan einzuhalten. dafür macht man das ja.
hier würde ich das klärende gespräch mit dem behandler suchen, welche mehrkosten entstehen werden. hier würde ich aus o.g. gründen eine faires angebot erwarten.
von ihrer seite sehe ich zudem den anspruch, dass erst nach erreichen der zielleistung (implantat) auch eine (gesamt)rechnung zu erstellen wäre.
gruß
b. zahedi



Hanke
Mitglied seit 02. 07. 2021
4 Beiträge

Hallo Herr Dr. Dr. Zahedi,

vielen Dank für Ihre Antwort als Arzt



  • 1