Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

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hanna
hanna

Ich habe jetzt von meinem Zahnarzt die Rechnung für das Setzen dreier Implantate erhalten: 2050 Euro. Er hat für das Präparieren der Knochenkavität, Einsetzen der Schablone und Einbringen des Implantates jeweils den 3,5 fachen Satz gewählt. Dies stand auch schon so im Kostenvoranschlag. Dort stand aber auch ,dass der Zahnarzt begründen muß, warum er in der Rechnung mit einem erhöhten Satz abrechnet. Die Implantation verlief bei mir ausgesprochen einfach und komplikationslos-so der Zahnarzt ausdrücklich. Er war eine halbe Stunde früher als geplant fertig. Ich fragte beim Zahnarzt nach einer Begründung. Antwort: Implantationen seien ein OP-Termin und würden von ihm grundsätzlich deshalb teilweise mit dem 3,5 fachen Satz abgerechnet. Wären meine Verhältnisse komplizierter gewesen, hätte er von vorne herein einen höheren Satz im Kostenvoranschlag angegeben.
Ich glaube, dass dieser 3,5 fache Satz an sich noch ganz moderat ist, auch wurden ansonsten der 2,3 fache oder niedrigere Sätze gewählt. Trotzdem finde ich es nicht toll, wenn ich als Kundin und Patientin keine Begründung erhalte, warum ich etwas in welcher Höhe bezahlen soll.

Bitte Meinungen



bernd
bernd

hallo hanna,
die implantatkosten sind sehr moderat und liegen an der unteren grenze des kalkulierbaren.
die begründung für den 3,5-fachen GOZ-Satz muss eine besondere erschwernis sein. der hinweis für eine op allein reicht nicht aus! als patient hast du anspruch auf eine ordentliche begründung. ansonsten würde ich den ansatz kürzen. nachzulesen in der GOZ, TB Beck-Verlag.
gruß... bernd



hanna
hanna

Hallo, Bernd,

damit keine mißverständnisse entstehen: es handelt sich hier um die Zwischenrechnung, d.h. es ist noch kein Zahnersatz drauf, nur die reinen Implantate sind drin. Insgesamt muß ich für drei Implantate und zwei neue Kronen zusätzlich (also 5 Zähne) mit 6500 Euro rechnen - laut Kostenvoranschlag.
Ich bin also noch nicht fertig mit der Behandlung und habe natürlich keine Lust auf eine Auseinandersetzung. Außerdem ist das jetzt in kurzer Zeit der dritte Zahnarzt, der bei der Abrechnung nicht transparent bzw. meines Erachtens nicht korrekt vorgeht. Das nervt....
Da entsteht langsam der Eindruck bei mir, manche Zahnärzte erwarten sebstverständlich, dass der Patient einfach zahlt und den Mund hält.



K.-J. Mathes
K.-J. Mathes

Hallo Hanna,

das große Problem liegt darin, daß der Gesetzgeber sich seit fast 20 Jahren weigert, die GOZ, also die Gebührenordnung für die Zahnärzte, den akruellen Gegebenheiten anzupassen. Darum sind die Gebühren für die Implantation schlicht und ergreifend zu niedrig angesetzt. Implantate spielten damals in der breiten Zahnmedizin noch keine Rolle und der Zahnarzt, der damals die Bundesregierung beraten hatte, befasste sich mit Parodontologie. Die Unkenntnis über die Implantologie damals entnehmen sie bitte dem Umstand, dass im ersten Entwurf in der Gebühr bereits das Implantat enthalten sein sollte. Das kostete aber damals schon deutlich mehr, als an Gebühr vorgesehen war.
Die korrekte Lösung besteht darin, mit dem Patienten vor der Behandlung eine sogenannte Honorarverinbarung zu treffen. Dann gibt es danach keine Zweifel mehr. Damit entfällt auch die Begründungspflicht.
Im Übrigen ist die Aussage im Beitrag des Herrn Bernd nicht ganz auf dem neuesten Stand. Das Bundesverfassungsgericht hat nach meinem Wissen in einer Entscheidung zumindest indirekt den Weg eröffnet, auch mit der wirtschaftlichen Notwendigkeit zu argumentieren. Ob das nur eine theoretische Möglichkeit ist, das weiß ich nicht.
An Ihrer Stelle würde ich die Rechnung bezahlen. Sie ist moderat und Sie sind offensichtlich gut behandelt worden. Sie haben eine Leistung erhalten und sollten den, der sie erbracht hat, nicht um seinen Lohn prellen, denn Sie haben vorher gewußt, was Sie nachher zu zahlen haben.
Allen lesenden Kollegen kann ich nur anraten, den Weg der vorherigen Honorarvereinbarung zu gehen. Es ist für alle die sauberste Lösung.
Mit freundlichen Grüßen
K.-J. Mathes



Christel
Christel

hallo hanna,
da bist du aber mit 2050€ bei 3 Zähnen noch gut bedient. Ich war gerade gestern zum ersten Besprechungstermin für 4 Implantate bei meinem Zahnarzt, und er sagte, das würde mich ca. 6.ooo,oo€ kosten (Kassenzuschuss schon mit berücksichtigt).
DAs muss man sich mal vorstellen6.ooo euro für 4 Zähne, ich fasse es nicht.
Mein Vertrauen in Zahnärzte und Ärzte überhaupt hält sich in Grenzen und ich überlege nun, da ich Rentnerin bin, ob ich mir nicht einfach ein Gebiss verpassen lassen, auch wenn es aus ästhetischen Gründen nicht so doll ist.
Was ist denn so Eure Erfahrung mit Implantaten und die Kosten dafür?
Christel



Dr. Dr. B. Zahedi
Mitglied seit 06. 12. 2000
4039 Beiträge

Guten Tag,
selbst 6000 EUR für 4 Implantate sind inkl. Zahnersatz heute als eher günstig anzusehen.
Gruß
B. Zahedi



Christel
Christel

Danke für den Hinweis; für mich ist es dennoch schwer erschwinglich. Sparen ist angesagt; und ich kann,so mein Zahnarzt, 2x 3000 Euro bezahlen. Das ist doch schon was.
Gruss
Christel



bernd
bernd

hallo, hr. dr. mathes,
die vorgaben der goz, den 3,5fachen satz mit der besonderen erschwernis zu begründen, ist nach wie vor gültig. die von ihnen angeführte wirtschaftliche notwendigkeit hat noch nicht eingang in die goz gefunden. das hätte man zwar aus verständlichen gründen ganz gerne, aber es ist fraglich, ob es überhaupt dazu kommt.
die gesetzlichen krankenkassen warnen den patienten vor dem abschluss einer honararvereinbarung, weil er damit den honorarforderungen des za ausgeliefert ist. die goz wird in diesem fall außer kraft gesetzt.
gruß.. bernd



Dr. Dr. B. Zahedi
Mitglied seit 06. 12. 2000
4039 Beiträge

Hallo,
mir geht es hier gar nicht um Steigerungen überden 3,5fachen Satz. tatsache ist, dass es eine Verfassungsklage seitens der Zahnärzte an Anpassung der 17 Jahre alten Gebührenordnung gegeben hat. Das BVfG hat diese abgewiesen mit dem Hinweis auf die in der Gebührenordnung möglichen Gestaltungsspielräume. Also von dort ganz klar: nimmt höherer Sätze, wenn notwendig.
Gruß
B. Zahedi



K.-J. Mathes
K.-J. Mathes

Hallo Herr Rauh,

wieso ist der Patient dann der Honorarforderung des Zahnarztes ausgeliefert? Er erhält vorher die Information über die exakten Kosten. Die, und nur die, muß er nachher auch bezahlen. Völlig transparent und absolut fair. Und da sich keiner von einem bestimmten Zahnarzt behandeln lassen muß und die von Ihnen zitierten gesetzlichen Krankenkassen dazu raten, sich mehrere Kostenvoranschläge von verschiedenen Zahnärzten einzuholen, kann der Patient sich in Ruhe vorher entscheiden, zu wem er zu welchem Preis gehen will. Absolut OK und fairer gehts nicht.
Ob das aus Ihrer Sicht ideologisch paßt, weiß ich nicht. Nur alles andere ist eben nicht transparent und damit schlußendlich auch nicht fair.
Mit freundlichen Grüßen
K.-J. Mathes