Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

Antwort auf: kosten

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kosten

hanna
hanna

Ich habe jetzt von meinem Zahnarzt die Rechnung für das Setzen dreier Implantate erhalten: 2050 Euro. Er hat für das Präparieren der Knochenkavität, Einsetzen der Schablone und Einbringen des Implantates jeweils den 3,5 fachen Satz gewählt. Dies stand auch schon so im Kostenvoranschlag. Dort stand aber auch ,dass der Zahnarzt begründen muß, warum er in der Rechnung mit einem erhöhten Satz abrechnet. Die Implantation verlief bei mir ausgesprochen einfach und komplikationslos-so der Zahnarzt ausdrücklich. Er war eine halbe Stunde früher als geplant fertig. Ich fragte beim Zahnarzt nach einer Begründung. Antwort: Implantationen seien ein OP-Termin und würden von ihm grundsätzlich deshalb teilweise mit dem 3,5 fachen Satz abgerechnet. Wären meine Verhältnisse komplizierter gewesen, hätte er von vorne herein einen höheren Satz im Kostenvoranschlag angegeben.
Ich glaube, dass dieser 3,5 fache Satz an sich noch ganz moderat ist, auch wurden ansonsten der 2,3 fache oder niedrigere Sätze gewählt. Trotzdem finde ich es nicht toll, wenn ich als Kundin und Patientin keine Begründung erhalte, warum ich etwas in welcher Höhe bezahlen soll.

Bitte Meinungen



bernd
bernd

hallo hanna,
die implantatkosten sind sehr moderat und liegen an der unteren grenze des kalkulierbaren.
die begründung für den 3,5-fachen GOZ-Satz muss eine besondere erschwernis sein. der hinweis für eine op allein reicht nicht aus! als patient hast du anspruch auf eine ordentliche begründung. ansonsten würde ich den ansatz kürzen. nachzulesen in der GOZ, TB Beck-Verlag.
gruß... bernd



hanna
hanna

Hallo, Bernd,

damit keine mißverständnisse entstehen: es handelt sich hier um die Zwischenrechnung, d.h. es ist noch kein Zahnersatz drauf, nur die reinen Implantate sind drin. Insgesamt muß ich für drei Implantate und zwei neue Kronen zusätzlich (also 5 Zähne) mit 6500 Euro rechnen - laut Kostenvoranschlag.
Ich bin also noch nicht fertig mit der Behandlung und habe natürlich keine Lust auf eine Auseinandersetzung. Außerdem ist das jetzt in kurzer Zeit der dritte Zahnarzt, der bei der Abrechnung nicht transparent bzw. meines Erachtens nicht korrekt vorgeht. Das nervt....
Da entsteht langsam der Eindruck bei mir, manche Zahnärzte erwarten sebstverständlich, dass der Patient einfach zahlt und den Mund hält.



K.-J. Mathes
K.-J. Mathes

Hallo Hanna,

das große Problem liegt darin, daß der Gesetzgeber sich seit fast 20 Jahren weigert, die GOZ, also die Gebührenordnung für die Zahnärzte, den akruellen Gegebenheiten anzupassen. Darum sind die Gebühren für die Implantation schlicht und ergreifend zu niedrig angesetzt. Implantate spielten damals in der breiten Zahnmedizin noch keine Rolle und der Zahnarzt, der damals die Bundesregierung beraten hatte, befasste sich mit Parodontologie. Die Unkenntnis über die Implantologie damals entnehmen sie bitte dem Umstand, dass im ersten Entwurf in der Gebühr bereits das Implantat enthalten sein sollte. Das kostete aber damals schon deutlich mehr, als an Gebühr vorgesehen war.
Die korrekte Lösung besteht darin, mit dem Patienten vor der Behandlung eine sogenannte Honorarverinbarung zu treffen. Dann gibt es danach keine Zweifel mehr. Damit entfällt auch die Begründungspflicht.
Im Übrigen ist die Aussage im Beitrag des Herrn Bernd nicht ganz auf dem neuesten Stand. Das Bundesverfassungsgericht hat nach meinem Wissen in einer Entscheidung zumindest indirekt den Weg eröffnet, auch mit der wirtschaftlichen Notwendigkeit zu argumentieren. Ob das nur eine theoretische Möglichkeit ist, das weiß ich nicht.
An Ihrer Stelle würde ich die Rechnung bezahlen. Sie ist moderat und Sie sind offensichtlich gut behandelt worden. Sie haben eine Leistung erhalten und sollten den, der sie erbracht hat, nicht um seinen Lohn prellen, denn Sie haben vorher gewußt, was Sie nachher zu zahlen haben.
Allen lesenden Kollegen kann ich nur anraten, den Weg der vorherigen Honorarvereinbarung zu gehen. Es ist für alle die sauberste Lösung.
Mit freundlichen Grüßen
K.-J. Mathes



bernd
bernd

hallo, hr. dr. mathes,
die vorgaben der goz, den 3,5fachen satz mit der besonderen erschwernis zu begründen, ist nach wie vor gültig. die von ihnen angeführte wirtschaftliche notwendigkeit hat noch nicht eingang in die goz gefunden. das hätte man zwar aus verständlichen gründen ganz gerne, aber es ist fraglich, ob es überhaupt dazu kommt.
die gesetzlichen krankenkassen warnen den patienten vor dem abschluss einer honararvereinbarung, weil er damit den honorarforderungen des za ausgeliefert ist. die goz wird in diesem fall außer kraft gesetzt.
gruß.. bernd



Dr. Dr. B. Zahedi
Mitglied seit 06. 12. 2000
4044 Beiträge

Hallo,
mir geht es hier gar nicht um Steigerungen überden 3,5fachen Satz. tatsache ist, dass es eine Verfassungsklage seitens der Zahnärzte an Anpassung der 17 Jahre alten Gebührenordnung gegeben hat. Das BVfG hat diese abgewiesen mit dem Hinweis auf die in der Gebührenordnung möglichen Gestaltungsspielräume. Also von dort ganz klar: nimmt höherer Sätze, wenn notwendig.
Gruß
B. Zahedi



K.-J. Mathes
K.-J. Mathes

Hallo Herr Rauh,

wieso ist der Patient dann der Honorarforderung des Zahnarztes ausgeliefert? Er erhält vorher die Information über die exakten Kosten. Die, und nur die, muß er nachher auch bezahlen. Völlig transparent und absolut fair. Und da sich keiner von einem bestimmten Zahnarzt behandeln lassen muß und die von Ihnen zitierten gesetzlichen Krankenkassen dazu raten, sich mehrere Kostenvoranschläge von verschiedenen Zahnärzten einzuholen, kann der Patient sich in Ruhe vorher entscheiden, zu wem er zu welchem Preis gehen will. Absolut OK und fairer gehts nicht.
Ob das aus Ihrer Sicht ideologisch paßt, weiß ich nicht. Nur alles andere ist eben nicht transparent und damit schlußendlich auch nicht fair.
Mit freundlichen Grüßen
K.-J. Mathes



bernd
bernd

hallo, hr. dr. mathes,
es geht nicht darum, ob es ideologisch passt, sondern ob die kosten vom durchschnittspatienten noch bezahlbar sind! natürlich kann der patient zum kostenanschlag ja oder nein sagen. nur - welche wahl-möglichkeit hat er, wenn die gebührenordnung für zahnärzte (goz) in deutschland auf breiter linie durch honorarvereinbarung ausgehebelt wird? das führt i.d.r. immer zu honorarsteigerungen, die der patient bei stagnierenden oder gar zurückgehenden einkünften nicht mehr leisten kann. im übrigen raten die gkv wie auch nicht wenige privatversicherungen nicht nur zu mehreren angeboten (kostenanschlägen), sondern honorarvereinbarungen, auch abdingungsvereinbarungen genannt, nicht zu aktzeptieren.
es werden sich wohl künftig auch die zae mit kleineren brötchen zufrieden geben müssen, wenn die lukrativen arbeiten, wie beispielsweise implantate oder protetische maßnahmen, noch hierzulande beauftragt werden und nicht nicht ins unmittelbar benachbarte preisgünstigere eu-ausland abwandern.
ich nehme an, dass ihnen die argumente nicht gefallen werden, aber an der realität kommt man eben nicht vorbei.

gruß... bernd



K.-J. Mathes
K.-J. Mathes

Hallo Herr Rauh,
ich glaube kaum, daß Sie Recht haben. Das Thema Abwanderung ins Ausland macht mir keine Sorgen. Es spielt heute und auch in Zukunft keinerlei bedeutsame Rolle. Denn das kann sich der durchschnittliche Patient mit 6 Wochen Urlaub im Jahr ohnehin nicht leisten (Nacharbeiten, Beschwerden, Korrekturen etc.). Ich kenne jedenfalls bis heute niemanden persönlich, der Dentaltourist war. Er braucht es auch nicht, denn es gibt, Gott sei Dank, auch in unserem Lande preislich Angebote, die es mit dem gerühmten Ausland durchaus aufnehmen können. Das können Sie gelegentlich auch Beiträgen in diesem Forum entnehmen. Übrigens ein schöner Beweis dafür, daß Ihre Theorie der Preisverschwörung unter Zahnärzten nur Phantasie ist. Und wenn eine Leistung zu den GOZ-Sätzen nicht erbringbar ist, dann ist sie auch nicht lukrativ, oder?
Trauen Sie doch den Menschen etwas mehr zu. Die können schon auf ihr Geld aufpassen und tun es auch. Die können aber auch bestimmen, was ihnen welche Behandlung wert ist und brauchen keinen Oberaufpasser, der das für sie entscheidet, so wie das in der Staatsmedizin der Fall ist.
Und zum Thema Preissteigerungen nur einen kleinen Hinweis: Seit Inkrafttreten der GOZ vor über 15 Jahren hat es keine Preissteigerung gegeben. Kennen Sie noch eine Branche, in der das so ist?
Also, gefallen haben mir Ihre Argumente schon, aber Realität war das nicht.
Mit freundlichen Grüßen
K.-J. Mathes



Christel
Christel

Melde mich noch einmal zu Wort:
Kaum hatte ich hier meinen ersten Kommentar abgegeben, bekam ich eine email einer Werbeagentur für Zahnimplantate, in der meine Worte hier an Hanna kopiert waren (bzgl. der Kosten) und es war ein link auf eine bestimme Website angegeben. Natürlich schaute ich dort hinein,und es war ein Angebot, dass, wenn man in die Tschechei fährt, die Kosten bis zu 5o % bei Implantaten billiger seien. Es wird auf dieser Website, die ich hier nicht nennen möchte, auch darauf hingewiesen, dass man seinen Zahnarzt fragen soll, ob er, wenn man schon nicht ins Ausland fahren will, er die Materialien dort "bestellt", die genauso qualitativ wertvoll wären, wie in Deutschland. Ja sogar stand dort, dass die gesamte deutsche Nationalelf dort ihre zahntechnischen Laboruntersuchungen usw. machen lässt.
Alles das liest sich gut, doch wie Herr Mathes schon schreibt: Wir "Menschen" können sehr gut auf unser Geld aufpassen, und wir tun es auch. Ich werde den Teufel tun und ins Ausland fahren wegen ein paar Zahnimplantaten. Mit einem einmaligen Aufennthalt ist es ja nicht getan; das wird aber auf dieser Website nicht erwähnt.
Ich wollte mit diesen Zeilen nur darauf hinweisen, dass es sogenannte "Lurker" gibt, die hier auf solchen Seiten sich die Kommentare zu Nutze machen und dann ihre Werbemails versenden. Lesen und sich schlau machen ist gut, das sollte man unbedingt. Bevor man aber sich aus finanziellen Gründen ins Ausland begibt ohne evt. jemanden bei Misslingen in Regress nehmen zu können.... - nein, das werde ich gewiss nicht tun. Ich lasse das alles hier machen und spare dafür
Mit freundlichen Grüssen
Christel