Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

Antwort auf: Ist das eine übliche Bohrung des Implantats?

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Ist das eine übliche Bohrung des Implantats?

sanft
Mitglied seit 01. 06. 2019
16 Beiträge

Guten Tag,

ist es üblich, ein Implantat derart zu setzen, dass die Schraube nach vorne heraus zeigt? In welchen Fällen wird das so gemacht und sollte die Patientin davor informiert werden?

In meinem Fall wurde möglicherweise nicht exakt gebohrt, die Zahnkrone fühlt sich zu bauchig und damit als ein Fremdkörper im Mund an (Wange bleibt manchmal dran hängen). Außerdem wurde die Krone nach 2 Jahren locker und musste herausgebohrt (zerstört) werden und danach nochmal neu gemacht werden.

Kann man sagen, dass die Stabilität bei diesen seitlichen mit großem fast 90 Grad Winkel angebrachten Kronen generell schlechter ist, mir das Lockerwerden der Krone also erneut passieren kann?

Und: Kann zu heftiges Zähneputzen auf die Stabilität Einfluss nehmen oder auch seitliches Schlafen (ohne Kopfpolster)?

Danke.

Anhänge ( 1 )


Dr. Dr. B. Zahedi
Mitglied seit 06. 12. 2000
4044 Beiträge

hallo,
axiale winkelabweichung der implantatlage zur prothetischen achse sind durch gewinkelte aufbauten bis ca. 25 grad kompensierbar. danach wird es schwierig, was die ästhetik angeht. auch ist dann eine übergrosse belastung der implantat-abutment-verbindung wahrscheinlicher, was lockerungen zur folge hätte.
es kann sein, dass ihr behandler sich beim platzieren des implantats an dem ungünstigen (schrägen) knochenangebot orientiert hat und dabei die prothetische achse aus den augen verloren hat. 90 grad sind das aber natürlich nicht.
gruß
b. zahedi



sanft
Mitglied seit 01. 06. 2019
16 Beiträge

S.g. Herr Dr. Zahedi,

danke für die Information.
Ja, 90 Grad ist übertrieben, ich schätze laienhaft auf etwa 40-45 Grad, womit jedenfalls eine "übergroße Belastung" gegeben ist und vermutlich weitere "Lockerungen zur Folge hätte".
Da kommt also eventuell alle paar Jahre nun eine starke finanzielle Belastung auf mich zu, die ja eigentlich auf ein unsachgemäß gesetztes Implantat zurückgeht, richtig?

Wie würden Sie eine Stellungnahme eines möglichen Gutachtens einschätzen?

Handlungsbedarf besteht für mich insofern, als dass mein Zahnarzt möglicherweise in den nächsten Jahren in Pension geht und damit würden dann ja alle Ansprüche von meiner Seite erlöschen. Also wenn, muss ich mich jetzt darum kümmern und kann nicht abwarten, bis es erneut zur Lockerung kommt.

Die Krone wurde für mich kürzlich mit einem minimalen Selbstkostenanteil ersetzt.

Vorstellen würde ich mir eine (vom Gutachter geschätzte) finanzielle Abgeltung für alle Folgereperaturen oder eine finanzielle Abgeltung für eine neuerliche Reperatur, die allerdings dann eine Alternative zum Implantat darstellt, also konkret: Kein neuerliches Anbringen der gelockerten Schraube, sondern stattdessen eine Brücke (und das Implantat halt einfach drinnen lassen).

Danke.

Mfg :-)

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<<axiale winkelabweichung der implantatlage zur prothetischen achse sind durch gewinkelte aufbauten bis ca. 25 grad kompensierbar. danach wird es schwierig, was die ästhetik angeht. auch ist dann eine übergrosse belastung der implantat-abutment-verbindung wahrscheinlicher, was lockerungen zur folge hätte.

<<90 grad sind das aber natürlich nicht.



Dr. Dr. B. Zahedi
Mitglied seit 06. 12. 2000
4044 Beiträge

45 grad sind nicht immer falsch (all-on-4®-konzept). ein gutachter müsste aber in ihrem fall entscheiden:
• wurde das implantat regelrecht gesetzt?
das dürfte bei 40-45grad wohl nicht so sein, wenn die prothetische versorgung ästhetisch nicht zumutbar oder von schlechter prognose ist.
wenn der knochen aber so ungünstig verläuft, dass man das implantat kaum anders hätte setzen können, dann kommt es darauf an, ob sie im vorfeld darüber aufgeklärt worden sind.



sanft
Mitglied seit 01. 06. 2019
16 Beiträge

Guten Morgen,

danke für Ihre Antwort.
Nein, ich wurde im Vorfeld nicht über diese besondere Implantats-Setzung aufgeklärt.
Aber natürlich kann ich das niemals beweisen.....

Meine Idee ist nun, nochmals das Gespräch mit meinem ZA zu suchen und ihn um eine verlängerte Gewährleistung zu bitten. Ich denke da an 10 Jahre. Darüber hinaus würde ich darum ersuchen, dass sein Sohn, der die Praxis nach seiner Pensionierung übernehmen wird, zukünftig die Gewährleistung übernimmt, falls nötig.
Meine letzte Frage hier: Ist meine Idee völlig übertrieben?

MfG und recht herzlichen Dank!



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