Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

Implantat ist gebrochen und musste entfernt werden

Schmetterling
Mitglied seit 15. 09. 2023
2 Beiträge

Hallo,
ich habe vor 9 Monaten ein Implantat gesetzt bekommen, alles war bestens bis dann vor 2 Wochen sehr starke Schmerzen aufgetreten sind.
Bei meinem Zahnarzt, wurde dann im Röntgenbild festgestellt, dass unten an der Spitze des Implantats ein Stück in der Größe einer halben Erbse abgebrochen war.
Es musste entfernt werden, ich hatte ja auch starke Schmerzen. Nun bin ich seit einer Woche krank geschrieben und es tut nach wie vor sehr weh. Der Heilungsprozess dauert.
Ich habe mit meinem Arzt gesprochen, was ich jetzt bezahlen muss. Er sagte die Entfernung ca 140 Euro, und das 3 D Röntgenbild 160 Euro.
Das Implantat wurde eingeschickt und wird jetzt geprüft. Ob der Hersteller das allerdings zugibt ist nicht geklärt...
Meine Frage: Ist das ok, dass ich die Entfernung zahlen muss?
Was kann ich denn überhaupt unternehmen? Das Implantat war ja sehr teuer.
Im Internet finde ich hierzu nichts, wann bricht denn mal ein Implantat.
Ich habe zudem keine Rechtschutzversicherung.
Ich würde einfach nur gerne wissen, ob ich auf den Kosten sitzen bleibe, was ich als Privatmensch ohne Rechtschutz denn machen kann oder ob ich das alles auf sich beruhen lassen soll.
Lieben Dank schonmal für die Antworten!



erich49
Mitglied seit 05. 12. 2022
41 Beiträge

Hallo

Wurde das Implantat schon bezahlt ?
Was ist mit der Krone ?
Ich denke du wirst hier sicher noch einige Antworten dazu bekommen aber normal ist das sicher nicht es gibt ja Gewährleistung .



Schmetterling
Mitglied seit 15. 09. 2023
2 Beiträge

Ja , das Implantat wurde bereits vor 9 Monaten gesetzt und bezahlt, auch die Krone wurde bezahlt.
Meine Frage ist ja, was ich machen soll/kann, wenn ich keine Rechtschutzversicherung besitze.
Der Zahnarzt hat das Implantat ja korrekt eingesetzt, es wurde nach dem Einsetzen und der Einheilungsphase auch ein Röntgenbild gemacht, da war auch alles ok.
Wieso es jetzt unten an der Spitze abgebrochen ist, weiß keiner.



erich49
Mitglied seit 05. 12. 2022
41 Beiträge

Also hierbei sollte schon die Gewährleistung schlagend werden es kann doch nicht sein
das sich der Patient um den defekt des Implantates kümmern muss.
Der Zahnarzt hat sich darum zu kümmern wo er das Implantat eingekauft hat.
Dazu braucht man keine Rechtsschutzversicherung das muss der Zahnarzt regeln.
Wenn ich mir Bremsen mache lasse die Bremsscheibe bricht werde ich mich auch nicht mit dem Erzeuger der Scheibe in verbindung setzen ist aufgabe der Werkstatt und muss neue Bremsscheiben einbauen.
Ich würde mich hier nicht so leicht abspeisen lassen man hat auch Rechte.

Was sagt der Arzt dazu Implantiert er neu wie geht es weiter ?



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