Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

Freilegung der Implantate nötig, trotzdem Rechnung

Anne*
Mitglied seit 08. 04. 2023
13 Beiträge

Hallo zusammen!
Habe 4 Implantate, die über 4 Monate nicht zugewachsen sind und deshalb keine Freilegung brauchten. Kein Skalpell oder Betäubung kam zum Einsatz. Es konnte sofort aufgeschraubt werden.
Trotzdem habe ich nun eine Rechnung für Freilegung über 511.00 € erhalten. Wie gehe ich vor, wie kann ich beweisen, daß die Arbeiten nicht stattgefunden haben.
Danke für Eure Einschätzung.



Davet
Mitglied seit 14. 11. 2022
15 Beiträge

Da die Frage Eingangs nicht beantwortet wurde: War im HKP zur Implantat-OP denn eine Geschlossene Einheilung geplant und auch durchgeführt worden? Wurden die Implantate zugenäht (komplett mit Zahnfleisch bedeckt) oder nur die äußeren Ränder um das Implantat, worauf sich bereits ein Gingivaformer befand vernäht und schauten 0,5-1mm heraus?

Oder wurde eine geschlossene Einheilung angedacht und auch gemacht und dein Zahnfleisch fuchs nicht zu? Glaube ich irgendwie weniger... da hättest du definitiv, spätestens bei der Kontrolle beim Fäden ziehen einige Aussagen dazu erhalten und etwaige individuelle Umplanungen genannt bekommen (und auch hier näher erwähnt)

Jedenfalls:

Dein Beweis befindet sich im Kiefer: Die Implantate und im HKP.
Ein einteiliges System = keine Freilegung nötig. Ist dies so, dann wäre es durchaus indiziert, wieso hier bei einer offenen Einheilung von Freilegung im Klassischen Sinn berechnet wird oder ob in diesem "nur" die Leistung als solche, die gemacht wurde: Arzt (Privatleistung) + Abutment pro Implantat auch als "Freilegung" zusammengefasst wird. Zumindest ist der Preis von 500€ entsprechend Stimmig mit den Kosten der Abutments für 4 Implantate.

Ich hab für 5 Implantate (geschlossene Einheilung), Freilegung + Gingivaformer insg. 1089€ bezahlt.

Die Kosten für die 5 Abutments kamen bei mir nach dem einsetzen der Endgütigen Versorgung auf die Rechnung, die bei einer möglichen (wie oben erwähnt) offenen Einheilung eben zur Freilegung erfolgen können, gerade dann, wenn auf den Abutments noch Provisorische Einzelversorgungen erfolgen, für die Wartezeit, bis die Endgültige Versorgung aus der Zahnwerkstatt hergestellt und erfolgt ist und mittels dieser Lösung der Knochen bereits leicht stimuliert wird, um die Stabilität nochmals zu verstärken, was bei dir durchaus der Fall sein kann.

Wie du siehst - Mangelnde Informationen bedingen weites ausholen "Hätte hätte Fahrradkette" :-)

Ist es ein Zweiteiliges System (auch Tube in Tube genannt), wo nach Implantation gleich der Gingivaformer aufgeschraubt wurde, anstelle der Verschlussschraube, dann ist das eine Individuelle Lösung des Arztes gewesen, die sich trotz vorheriger Untersuchungen nicht zeigte... vielleicht war eine geschlossene Einheilung angedacht, doch es wurde was anderes vereinbart? Sinn macht es aber nicht, dann würde man ein anderes System nehmen und KEIN Tube in Tube für geschlossene Einheilung auf diese Weise in ein "einteiliges" umwandeln, damit eine offene Einheilung erfolgen kann. Aber dann würde auf der Rechnung zur Implantat-OP die Kosten für die Gingivaformer stehen (sind so etwa 15-30€ pro Stück) bzw. auch gleich die Abutments in Rechnung gestellt, die direkt draufgeschraubt wurden.

Dein HKP und die Rechnungsstellung geben Dir Aufschluss, was angedacht wurde und was tatsächlich gemacht wurde.
Kannst den HKP mit den Erläuterungen ja Fotografieren und hier hochladen. Etwaige Daten zu deiner Person und Behandler usw kannst du ja abdecken/schwärzen.

Wie man sieht, sind da einige Individuelle Entscheidungen möglich, die mit Deinen Infos so kaum in Erfahrung gebracht werden können. Frag einfach deinen Arzt und gut ist. Aber nach dem Preis zu Urteilen, tippe ich mal ganz stark auf ersteres, denn eine Klassische Freilegung ist teurer als die bei dir aufgerufenen 500€ - dies würde meine Vermutung zumindest dann bestätigen, wenn in der Rechnung zur "Freilegung" etwas von Abutments steht (Anzahl x4) Pie mal Daumen rund 75-90€ das Stück. (geschätzt, variiert stark) individuelle sind teurer - aber da sagtest du ja nichts näheres.



Docwolff
Docwolff

Guten Tag,
Leistung, die nicht erbracht wurde, darf nicht in Rechnung gestellt werden: hier Spontanfreilegung.
mfg
Wolff



Anne*
Mitglied seit 08. 04. 2023
13 Beiträge

Hallo Davet,
Zuerst einmal vielen lieben Dank für Deine fachliche, ausführliche und verständliche Antwort. Mein Zahnarzt hätte es nicht besser machen können, aber leider hat er es garnicht gemacht. Als Laie ist man doch mit der Materie völlig überfordert, ist unsicher und kann nur mutmaßen. So habe ich jetzt auch durch Deine Aufklärung kapiert, daß es zwei verschiedene Einheilphasen gibt. Offensichtlich habe ich die offene, wobei es sich dann nur um ein "gerigfügiges Freilegen" handelt und diese mit den 550,61 € berechnet ist.
Das heißt, die Rechnung 550,61 € für das Freilegen ist korrekt und ich muß sie bezahlen. (Betäubung und Skalpell kamen nicht zum Einsatz, aber das sind Peanuts).
Ich bin sehr froh über Deine umfangreiche Antwort, und die gute Erfahrung die ich hier in diesem Forum machen konnte. Morgen habe ich einen Kontrolltermin, da hätte ich mich in meiner Unwissenheit ganz schön blamiert.
Danke nochmal und LG Anne

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Anne*
Mitglied seit 08. 04. 2023
13 Beiträge

Guten Abend Herr Dr. Wolff,
Danke für die Antwort.
Leider war das keine Spontanheilung, sondern eine offene Einheilung, bei der es eigentlich nichts zum Freilegen mit Skalpell gab.
Auch kam keine Betäubung zum Einsatz. Aber man nennt wohl das Öffnen des Implantatkopfes auch schon "Freilegen" und muß wohl in dieser Höhe bezahlt werden.
MfG Anne



Docwolff
Docwolff

Die Leistungsbeschreibung der Freilegung in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 9040) muss genau das beinhalteten, was nach Ihrer Aussage gar nicht gemacht wurde. Natürlich steht es Ihnen frei, diese Position trotzdem zu bezahlen.



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